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Batteriesäure kennzeichnungspflichtig bei Seefracht?


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Scharwei Geschrieben am 07 Dezember 2009



Dabei seit
07 Dezember 2009
1 Beiträge
Hallo leute,

Wir haben bei uns in der Firma folgendes Problem. Wir werden einen 40 Fuß Container voller Neumotorräder nach Übersee verschiffen. Die Fahrzeuge haben die Batterien jeweils eingebaut. Diese sind allerdings NICHT befüllt, die Säurepacks zu den einzelnen Batterien liegen dem Fahrzeug immer einzeln bei. Die Säure wiederum ist original vom Hersteller in PE-Kanistern verschweißt.

Jetzt zum Problem, die Spedition bzw. die Reederei oder eben die Wasserschutzpolizei sind sich nicht darüber einig, ob diese beiliegende Säure als Gefahrgut einzustufen ist. Der Container der jetzt rausgeht ist bei weitem nicht der erste den wir verschicken, und früher haben wir das ganze nie als Gefahrgut deklariert, die letzten beiden mussten wir allerdings entsprechend kennzeichen, das ganze ist natürlich ein riesen aufwand (IMO erklärung, Placards usw. und sofort) und vorallem kostet der Transport natürlich mitsamt Gefahrgut einen gewissen Aufschlag.

Und jetzt kommt ihr ins Spiel, welche Vorschriften greifen in diesem Fall? Ich meine mit meinem gefährlichen Halbwissen mal gehört zu haben, dass Batterien nur als Gefahrgut zu kennzeichnen sind, wenn sie befüllt sind, der kollege von der Wasserschutzpolizei sagte allerdings dass es genau anderherum ist, wenn sie befüllt sind, kein gefahrgut, wenn die säure beiliegt dann ja. Was ist also richtig.

das IMDG in der fassung 33-06 habe ich mir schon besorgt, allerdings bin ich entweder zu blöd oder da steht dazu auch nix richtiges drin?!
bitte helft mir, ich dreh noch durch mit den ganzen vorschriften.

Nochmal zusammengefasst.
1x Container 40 Fuß
28 Motorräder in Kartons und auf Holzpaletten
pro motorrad eine verbaute batterie(nicht gefüllt)
pro motorrad ein säurepack ca. 250ml

gefahrgut deklaration nötig ja oder nein?

Die Grundsätzliche Frage ist ja ob es Grenzmengen gibt unter denen man das ganze nicht als Gefahrengut deklarieren muss. Als krasses Beispiel: es kann ja z.b. nicht sein, dass man eine Motorrad batterie in einem ganzen container transportiert und dann dafür extra nen gefahrgutaufschlag zahlt und den ganzen Stress mit IMO usw. hat.

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 08 Dezember 2009



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Scharwei,

wenn die Säurepacks originalverpackt vom Hersteller kommen, müssen sie von diesem gekennzeichnet sein, sofern sie Gefahrgut sind. Ferner ist der Hersteller verpflichtet, dir für den Stoff ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, weil dieser zumindest gesundheitsschädlich ist. Daraus geht die Klassifizierung hervor. Es handelt sich wahrscheinlich um die UN-No. 2796 – das ist aber spekulativ.

Erst wenn du die Herstellerangaben hast, kannst du prüfen, ob hier z.B. LQ-Regelungen oder Ausnahmen greifen.

Gruß
Dieer

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