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Transportrecht Fragen


xtriv0r Geschrieben am 04 Februar 2010



Dabei seit
04 Februar 2010
50 Beiträge
Guten Abend liebe Forumsteilnehmer,

ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch bei einem Versicherungsunternehmen im Bereich Transport.

Da ich mich in diesem Bereich nicht auskannte habe ich versucht mich zum Thema vorzubereiten um bei bestimmten Fragen eine Gute Figur zu machen. Diese Fragen kamen im Endeffekt auch und ich würde euch bitten mal auf meine Antworte zu schaun und mir zu sagen ob sie wirklich ok waren oder katastrophal ;) Seid Ehrlich ! ;)



Frage 1: Angenommen wir transportieren ein 30kg schweres Gut und das Gut kommt bis zum Hof des Versenders an. Beim Entladen rutscht das Gut über die Laderampe zu Boden und wird beschädigt und er gibt dies im Protokoll an und erkennt den Fehler wie sieht die Haftung nach HGB aus und wieviel Euro würde der Kunde erhalten?
Meine Antwort:
Ich gehe hier von leichter Fahrlässigkeit aus und würde eine Haftung von 8,33 SZR pro bruttokillogramm ansetzen. Bei einem Wert von ca 1 Euro wären dass ca 260 Euro Haftungshöhe.

Frage 2:
In unserem Umschlagslager fällt eine Sendung vom Gabelstapler und ist beschädigt. Wie sehe hier die Haftung nach HGB aus?
Meine Antwort:
Hier bin ich auch eine Haftung von 8,33 SZR angesetzt.

Frage 3:
Wir kriegen ein loses Gut vom Versender überreicht. Das Gut wird während des Transports unreperabel beschädigt. Haftung nach HGB, ADSP?
Meine Antwort:
Normalerweise nach HGB jedoch hat der Versender für eine ordnungsgemäße und transportsichere Verpackung der Ware zu sorgen. Da dies versäumt worden ist, entfällt für uns die Haftung.

Was meint ihr? Mist gebaut oder einigermaßen geglänzt ;)
Ich kann es als Fachfremder nicht einschätzen habe Industriekaufmann gelernt und wollte halt ein Unternehmens und Branchenwechsel.

PS. Verkehrsträger LKW: Annahme wir sind die Spedition

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Stefan1531 Geschrieben am 05 Februar 2010



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
mein Ansatz (muss nicht richtig sein!):
zu Frage 1: gem. §412 HGB ist die Entladung Aufgabe des Empfängers. Hat dieser auch die Entladung der Sendung vom LKW auf sein Grundstück übernommen, haftet dieser ebenso für einen evtl. eintretenden Schaden.

Frage 2: sehe ich auch so.

Frage 3: er haftet nach HGB. Entstand der Schaden aus ungenügender Verpackung, ist der Spediteur gem. §427 HGB von der Haftung befreit.
Handelt es sich jedoch z.B. um unverpackte Stahlrohre und der Schaden resultiert auf falsche Ladungssicherung (z. B. die Rohre fallen vom LKW oder eine andere Ware kippt auf die Rohre, so daß sie unbrauchbar sind), trifft den Spediteur ein Verschulden und er muss für den Schaden haften.

xtriv0r Geschrieben am 05 Februar 2010



Dabei seit
04 Februar 2010
50 Beiträge
Danke Stefan für deine Mühen ;)

Frage1: Hatte vergessen zu sagen, dass der Personaler und Abteilungsleiter sagten, dass der Fahrer die Güter entladen hat.

Frage 2: OK ;)

Frage 3: Es ging da speziell um eine nicht verpackte Motorhaube

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