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AES / Atlas - Beteiligten-Konstellation
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3 Weiter
Aze99 |
Geschrieben am 05 November 2008
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Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge
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@ konitime
Wir sind Vertreter, weil wir die UAA schreiben, soweit gut. Wir sind Hersteller der Waren und die Sendung wird ab unser Lager direkt an den Versandspediteur versendet. Sind wir damit nun auch Subunternehmer ? Weil dann sind wir ja Vertreter UND Subunternehmer.
@ Der_Staufer
nein, hab das nicht schriftlich vom InfoCenter. Und ja, es gibt ne Ticketnummer. Ich hab weder Empfänger noch Rechnungspreis. Meine ATLAS-Software verlangt aber so wie´s aussieht IMMER einen Empfänger. Kann ich da in jedem Feld ne "0" reinschreiben (zum Beispiel), weil ergänzt werden muß es ja eh noch.
Nun hab ich mal bei unseren zuständigen Binnenzollamt angefragt und die 1010 bekommen. Ich verzweifel hier langsam...
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CARGOFORUM PARTNER
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Der_Staufer |
Geschrieben am 05 November 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Wie gesagt: Dein Fall ist, wie schon geschrieben, der Standartfall des Subunternehmers. Ich habe (hatte) täglich etwa 25 unvollständige Zollanmeldungen zu bearbeiten und weiss, wovon ich rede.
Dein Binnenzollamt (welches ist es denn?) und das Infocenter irren...
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Aze99 |
Geschrieben am 06 November 2008
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Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge
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Binnenzollamt ist Nürnberg.
Momentan kann ich ja meine Anmeldungen noch in Papierform abgeben, das beruhigt auf jeden Fall.
Muß mich dann auf jeden Fall mal entscheiden, wie ichs nun anmelde.
Hab noch nen "Fachmann" (wenn es sowas gibt) gefragt, werd dessen Meinung dann auch mal kundgeben...
bis dahin schon mal danke für deine Hilfe...
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Aze99 |
Geschrieben am 07 November 2008
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Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge
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Also, nun hab ich mit der IHK nochmal ausführlich diskutiert und wir sind zum Schluß gekommen, daß die Anmeldung mit der BKst. 0110 doch richtig für uns ist.
Staufer, du liegst mit IHK und unserenm Softwaredienstleister wohl doch richtiger ... :-)
Danke nochmal für deine/euere Hilfe !
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Exporteur007 |
Geschrieben am 09 Januar 2009
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Dabei seit 09 Januar 2009 1 Beiträge
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Hallo zusammen,
Erstmal euch allen ein frohes neues Jahr, alles Gute vor allem Gesundheit. :lol:
Wir sind Zugelassener Ausführer und haben das zweistufige Vereinfachte Verfahren. Wir nutzen Atlas-Ausfuhr über einen Fremdanbieter.
Nun benötige ich bitte eure hilfe bzgl. der Beteilligten-Konstellation
Fall1)
Wir verkaufen von unserem Lager Ware an einem Kunden im Drittland. Wir sind Anmelder und Ausführer der Ware und lassen uns nicht direkt vertreten. Die Ausfuhranmeldung wird von uns erstellt. Wir beauftragen eine Speditions zwecks Abholung und Zustellung zum Kunden (Drittland)
Fall2)
2)Fall wie 1), mit dem Unterschied das der Kunde (Drittland) eine Spedition beauftrag bei uns die Ware abzuholen.
Wie müsste die Beteiligten Konstellation lauten ? 0000 ?
Vielen Dank vorab für eure schnelle Hilfe.
Gruß euer
Exporteur007
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Aze99 |
Geschrieben am 09 Januar 2009
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Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge
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Hallo,
da ihr Anmelder und Ausführer seit und die Ausfuhranmeldung selbst erstellt ist es ganz klar die "0000". Ob die Sendung etz durch euch versendet wird oder ein fremder Spediteur abholt ist belanglos.
Grüße
Aze
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mhonline |
Geschrieben am 14 Januar 2009
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Dabei seit 18 Juni 2008 13 Beiträge
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hey die Runde
ich benütze ATLAS nicht (aus guten Gründen) bin aber etwas verwundert von der Frage, es kann ja eigentlich nicht so viel anders als zum Benützer(Papier)-verfahren sein:
- Ausführer : Eigentümer
- Sub-Unternehmer : nur für den Anmelde-Ort wichtig
- Anmelder: wer die Anmeldung ( physisch) macht (unabhängig v.d.Art d.Vertretung)
- Vertreter:
-- direkt: der Vertreter will nicht im eigenen Namen sondern nur FÜR den Vertretenen agieren, praktisch schreibt also - wie im Diktat - der Vertretene
-- indirekt: echte Vertretung: der Vertreter schreibt im eigenen Namen in Vertretung des Vertretenen (für den, der im Rahmen der eingeräumten Vertretungsmacht gar nicht auftaucht, gleichwohl (indirekt) vertreten/verpflichtet ist.
Wer darf ändern/ Wen fragt der Zoll bei Problemen:
-- den Subunternehmer: nie
-- den "direkten" Vertreter: auch nicht (Zoll ruft direkt beim Ausführer an, aber der Direkte darf Änderungen für den Vetretenen gegenzeichnen)
-- den indirekten Vertreter: ja (und: am liebsten, weil der als Deklarant meist weiß, worum es geht)
und wer ist der aus den Anmeldungen verpflichtete?
Immer der Ausführer
Ob jemand als Vertreter ein 01er oder ein 10er werden möchte, ist Vereinbarungs-Frage, ich bin zB regelm. indirekter Vertreter.
Letztlich geht es nur darum, ob der Vetreter gegenüber seinem Auftraggeber eine Haftung für die Richtigkeit der Anmeldungen übernimmt und ob er die Ware so gut kennt, daß er gegenüber den Behörden richtige und vollständige Auskunft geben kann. Das wars dann schon.
Gruß
Martin
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Dagegen |
Geschrieben am 30 Januar 2009
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Dabei seit 10 September 2008 19 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu diesem Thema und bin am verzweifeln.
Ich habe eine AE erstellt, a und 0110 - Verkäufer - Käufer - Lieferant - Vertreter. Zollnummern habe ich vom Verkäufer und Vertreter angemeldet, weil der Lieferant keine hat.
Werde die Ware am Zollamt vorführen und bekomme nun dauernd eine Ablehnung meiner AE wegen fehlender Zollnummern.
Ich habe bei mir im System nur einmal die Möglichkeit Adressen einzugeben und der Zoll moniert nun die ganze Zeit, daß die Zollnummern nur in der Beteiligtenkonstellation ersichtlich seinen und nicht in den Kopfdaten. Ich kann das aber bei uns im System nicht steuern. Wenn ich den Zoll überzeugen kann, die AE zu akzeptieren, dann stehen im Ausdruck alle Zollnummern, da wo sie stehen sollen. Nur will der Zoll das jetzt nicht mehr akzeptieren und lehnt meine AES ab.
Gibt es da einen Weg die Diskussion zu umgehen, mach ich da etwas falsch?
Ich bin wirklich verzweifelt.
LG
Dagegen
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Erzi4 |
Geschrieben am 30 Januar 2009
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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Ich denke, das Problem lässt sich vermutlich pragmatisch lösen:
Du verwendest für die Beteiligten-Konstellation den Code 0100, statt 0110 und lässt die Adressdaten des "Lieferanten" weg und alle sind zufrieden (jedenfalls aus heutiger zollrechtlicher Sicht)!
Warum?
1. Der Code "a" im Feld "Art der Anmeldung" steht für eine vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren. Du hast also alle nötigen Informationen, die für die Abgabe der AM erforderlich sind. Normalverfahren heißt, Gestellung auf dem Amtsplatz (ggf. mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes) innerhalb der Öffnungszeiten der Ausfuhrzollstelle und keine Erleichterungen wie bei einem Zugelassenen Ausführer. "a" ist also für eine Ausfuhr die langsamste Variante, die dem Zoll aber den größtmöglichen manuellen Kontrollspielraum bietet.
2. 0110 steht für "Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt Subunternehmer."
0100 steht für "Anmelder ist Ausführer. Anmelder lässt sich direkt vertreten. Ausführer beauftragt keinen Subunternehmer." Sowohl der Code 0100 als auch der Code 0110 bedeuten also, dass der Ausführer auch der Anmelder und damit der Verantwortliche i.S.d. Zollrechts ist. Der Anmelder braucht eine Zollnummer. Auf den ersten Blick scheint 0110 für Dich der richtige Code zu sein, doch man muss den Gesamtzusammenhang berücksichtigen. Der Zoll interessiert sich im Hinblick auf die AM vorrangig für den Ausführer und den Anmelder, nicht für ggf. sonstige Beteiligte an der Lieferung (den ganzen Bereich rund um das Thema "Sicherheit der Lieferkette" klammern wir mal aus). Da auch alle sonstigen Daten vorhanden sind (siehe 1.), ist rein zollrechtlich zunächst egal, wer liefert. Diese Info wird erst gebraucht, wenn eine unvollständige Anmeldung übermittelt wird (siehe 4.) oder eine vom Anmelder abweichende Bewilligung als Zugelassener Ausführer genutzt werden soll.
3. Du bist der Vertreter des Ausführers – ich nehme an, Spediteur oder Zollagent – und übermittelst die Nachricht, hast folglich eine Zollnummer und nimmst an ATLAS teil.
4. Der Begriff "Subunternehmer" wird im Zollrecht nicht automatisch jedem vom Ausführer abweichenden Lieferanten zugeordnet. Es gibt diese Person im Grunde nur, um Reihengeschäfte zu ermöglichen, bei denen zum Zeitpunkt des Versands nicht alle Informationen, die für eine AM erforderlich sind, vorliegen, z.B. Rechnungsbetrag und Empfänger. Subunternehmer ist in der Regel die Person, die eine unvollständige AM abgibt und insofern zu diesem Zeitpunkt den Ausführer/Anmelder selbst vertritt. Dafür braucht der Subunternehmer jedoch auch zwingend eine Zollnummer. Als Subunternehmer darf man auch (sofern bewilligt) die eigene Verfahrenserleichterung als Zugelassener Ausführer für die Erstellung der unvollständigen AM nutzen.
Poste mal, ob's geklappt hat.
Grüße
Erzi4
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Dagegen |
Geschrieben am 30 Januar 2009
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Dabei seit 10 September 2008 19 Beiträge
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Hi Erzi4,
vielen, vielen Dank. Das ist absolut fantastisch!
Das werde ich mal probieren. Vielleicht hat sich das dann mit der fehlenden Zollnummer in den Kopfdaten auch erledigt. Ich finde es irgendwie komisch, daß eine AE abgelehnt wird, weil man die Zollnr. nicht in den Kopfdaten sehen kann, sondern nur in der Beteiligtenkonstellation. Rein technisch gesehen, ist doch die Voraussetzung erfüllt.
Ich gebe Bescheid, ob es geklappt hat. Heute habe ich das über unser System sausen lassen und über Internet AE angemeldet. War ein bisschen unter Zeitdruck. (Wer nicht!)
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Tom06 |
Geschrieben am 22 Juli 2009
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Dabei seit 22 Juli 2009 1 Beiträge
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Hallo zusammen
ich bin der Neue hier und hätte gleich mal ne Frage zu der Beteiligtenkonstellation in einem speziellen Fall..
Also:
Der Endkunde in VN bestellt Ware bei Niederlassung der Firma A in VN.
Firma A in VN informiert ihr Stammhaus Firma B in DE.
Firma B aus DE bestellt die Ware jetzt bei Firma C in SG.
Firma C in SG bestellt dann bei ihrem Stammhaus Firma D in DE.
Firma B erteil nun dem Spediteur (Firma E) den Auftrag die Ware abzuholen und nach VN zu transportieren. (Endkunde in dem Fall bekannt, könnte aber auch unbekannt sein)
Firma D aus DE erstell die Rechnung an die Tochter Firma C in SG.
Firma C aus SG erstellt die Rechnung an Firma B in DE.
Firma B aus DE (Handelsunternehmen) erstellt die Rechnung an Endkunde.
Mir ist völlig unklar wer erstellt und wie solch eine Ausfuhranmeldung in AES 2.0 erstellt werden sollte. Ist das eine Unvollständige und wenn ja mit welchen Beteiligtenkonstellationen?
Im moment steht Firma B als Warenempfänger in den Auftragspapieren was eigentlich falsch ist, oder? Berechnet wird ja dann an die Tochter Firma C auch mit MWST... ??? Sehr verwirrend das Ganze
Ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben
Danke und viele Grüße
Tom
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amothie |
Geschrieben am 03 März 2010
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Dabei seit 23 August 2007 164 Beiträge
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Hallo Leute,
jetzt hat's mich auch erwischt. Eine fleissige Vertreterin der Rennleitung hat sich auf Atlas und Subunternehmer und andere Kleinigkeiten eingeschossen.
Hat einer von euch eine Legaldefinition des Begriffs "Subunternehmer"? In der ZKDVO wird zwar auf den Sub Bezug genommen, aber eine genaue Definition fehlt (oder ich finde sie nicht?).
So wie es aussieht hat man bei Exporten immer dann einen Subunternehmer, wenn man nicht selbst die Ware Richtung Grenze transportiert. D.h. bei EXW holt ein Spediteur/Frachtführer die Ware ergo ist er der Subunternehmer; Ausländischer Kunde kommt selbst mit eigenem Firmenfahrzeug und holt die Ware: logischerweise ist er dann Empfänger + Subunternehmer, usw.
Demnach müsste immer dann, wenn ich nicht selbst den Export-Transport durchführe, ein Subunternehmer im Spiel (in der Anmeldung sein).
Was mich nur stutzig macht, die nette Vertreterin hat nur ein Problem, wenn in einer unvollständigen Ausfuhranmeldung kein Sub genannt ist. Bei unseren vollständigen (ZA) kräht kein Hahn danach. Der zweite Punkt der mich zweifeln lässt ist, das wir mit mehreren Zollämtern arbeiten und anmelden (verschiedene Standorte) aber bisher nur 1 Zollamt einen Terz deshalb veranstaltet. Geht bis zur Zurückweisung von Anmeldungen und zum Wegschicken von LKW's bei Gestellung.
Also Leute, wer hat hierzu Info's oder weiss die Fundquelle für die Definition des Begriffs Subunternehmer im Zollrecht? Bevor ich mich mit den netten Leuten der Dienstaufsicht des HZA's unterhalte möchte ich doch auch vorbereitet sein.
Danke + VG,
amothie
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Der_Staufer |
Geschrieben am 04 März 2010
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Ein Spediteur bzw. Frachtführer soll Subunternehmer sein? War das ein Zöllner, der das gesagt hat? Entweder hast du da was falsch Verstanden oder der Zöllner hat sich falsch ausgedrückt oder er/sie hat keine Ahnung.
Aus dem Merkblatt zum Einheitspapier zum Feld Ausführer:
Wer als Subunternehmer i. S. v. Artikel 789 Zollkodex-DVO tätig wird, ist
neben dem Ausführer als 2. Person anzugeben. Wer lediglich als Spediteur oder Frachtführer oder in einer ähnlichen Stellung bei dem Verbringen von Waren tätig wird, ist nicht Versender/Ausführer.
www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html
Als Subunternehmer kommt z.B. eine Person in Betracht, bei der der Ausführer die noch auszuführende Ware zunächst beschafft und von ihr direkt aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft exportieren lässt.
Ich kuck mal im laufe des Tages, ob es eine Legaldefinition davon gibt.
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amothie |
Geschrieben am 04 März 2010
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Dabei seit 23 August 2007 164 Beiträge
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Der_Staufer wrote: |
Ein Spediteur bzw. Frachtführer soll Subunternehmer sein? War das ein Zöllner, der das gesagt hat? Entweder hast du da was falsch Verstanden oder der Zöllner hat sich falsch ausgedrückt oder er/sie hat keine Ahnung.. |
Ich würde mal sagen: wenig Ahnung - deshalb könnte die Dienstaufsicht ins Spiel kommen. Nach mehreren Zurückweisungen in letzter Minute ist mal Schluss mit lustig. Es ging Ihr bei der unvollständigen Anmeldung wohl mehr um die Benachrichtigungsschreiben welche der Subunternehmer und der Ausführer erhalten um die erg.Anmeldung nachzureichen...
Ich bin aber im Moment noch der Ansicht, wenn wir als Vertreter des Anmelders und Ausführers die Anmeldung erstellen, sind wir nicht Subunternehmer. Nach meiner Meinung: entweder ich bin Vertreter oder ich bin Subunternehmer. Als Vertreter kann ich im Namen des Anmelders/Ausführers eigene Entscheidungen treffen und als Subunternehmer bin ich auf die Anweisungen des Anmelders/Ausführers angewiesen.
Ich hab' mich durch das Merkblatt, den ZK und die DVO und das Edifakt Handbuch gewühlt - aber nirgendwo ist der Subunternehmer legal definiert.
Der_Staufer wrote: |
Aus dem Merkblatt zum Einheitspapier zum Feld Ausführer:
Wer als Subunternehmer i. S. v. Artikel 789 Zollkodex-DVO tätig wird, ist
neben dem Ausführer als 2. Person anzugeben. Wer lediglich als Spediteur oder Frachtführer oder in einer ähnlichen Stellung bei dem Verbringen von Waren tätig wird, ist nicht Versender/Ausführer. . |
Demnach kann ein Spediteur also ein Subunternehmer sein ? Wobei der folgende erste Teilsatz dies wiederum ausschließt.
Der_Staufer wrote: |
Als Subunternehmer kommt z.B. eine Person in Betracht, bei der der Ausführer die noch auszuführende Ware zunächst beschafft und von ihr direkt aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft exportieren lässt.. |
Der_Staufer wrote: |
Ich kuck mal im laufe des Tages, ob es eine Legaldefinition davon gibt. |
Danke, das würde mir helfen.
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Erzi4 |
Geschrieben am 04 März 2010
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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In der Dienstvorschrift A 0610-2 lautet der Absatz 9, der sich auf Artikel 789 ZK-DVO bezieht, wie folgt:
"(9) Als Subunternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist insbesondere anzusehen, wer auf Veranlassung eines Ausführers, dem er zur Lieferung verpflichtet ist, die Ware an dessen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässigen Abnehmer liefert."
Damit ist grundsätzlich der Verlader, nicht der Spediteur gemeint.
Grüße
Erzi4
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