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Zeitzählung
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
Legola24 |
Geschrieben am 12 Januar 2006
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Dabei seit 16 November 2005 12 Beiträge
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Guten Tag allerseits,
habe mal wieder eine Fachfrage.
Irgendwie ergeben nachstehende Aussagen betreffend der Zeitzählung für mich keinen Sinn.
Es ging um folgendes:
Ich sollte eine Kalkulation erstellen über möglich anfallende Liegegeldern bei Binnenschiffe im Löcchhafen unter Berücksichtigung unserer Allgemeinen Transportbedingungen
(Die besagen folgendes: die ersten 24 Stunden frei, weiter 24 Std kosten xxxx usw. , die Zeit vor einem Sonntag zählt ab 18 Uhr nicht, sondern erst wieder Montag Morgen ab 06:00 Uhr, leider ist nicht genau geregelt in diesen Bedingungen, ob der Samstag in der Zeitzählung mitzählt, auch wenn an diesem Tag nicht gelöscht wird)
Ich weiß, mal wieder was konfuses von mir
Aber in diesen Bedingungen steht wirklich nicht, ob der Samstag auch zählt, auch wenn keine gesonderte Schicht für diesen Tag geordert wurde.)
Zählt der Samstag in der Binnenschiffahrt als Werktag in einem deutschen Hafen?? Weiß das jemand von euch
Na ja die Kalkulation basiert halt einmal auf Berücksichtigung der Samstagsschicht und ohne ihr
Bei Umschlägen von Seeschiffen ins Bischi arbeitet der Hafen bei Entlöschung kontinuierlich (24 Std. pro Tag), um möglichst hohe Liegegelder zu vermeiden
Ohne die zusätzliche Schicht hätte für mich am Freitag um 24:00 Uhr die Zeit aufgehört zu zählen und wieder am Montag um 06:00 Uhr angefangen
Mit der Schicht am Smastag hätte ich die Zeit von Freitag bis auf Samstag 18:00 Uhr weitergezählt.
Wie seht ihr das? Auch wenn die ATBs da nicht klar formuliert sind.
Wie seht ihr das, wenn ein Binnenschiff am Smastag bis 19:30 Uhr gelöscht wird, auch wenn ab 18:00 Uhr eigentlich nicht mehr die Zeit zählt.
In der Regel wird das Schiff ja trotzdem fertig zu Ende gelöscht
Was ist mit den nachkommenden Binnenschiffe, die nach 18:00 samstags im Hafen einlaufen? Auch wenn das eine Bischi noch in Leerstellung ist, können sich kommende Bischis, die nach 18:00 Uhr eintreffen löschbereit melden und die Zeit zählt trotzdem. Die Frage ist dann wie lange wird dann gezählt, nur bis Samstag um Mitternacht 24:00 Uhr
Da der Sonntag ja gemäß der Bedingung ausgenommen wird.
Wer weiß Rat oder hat ne Idee?
Ich kenne das aus der Praxis etwas anders
Es gibt auch keine Sondervereinbarungen oder dergleichen in den Bedingungen, die besagen, das Bischis, die sich samstags nach 18 Uhr melden und löschbereit sind auch als angedient gelten
Mit derf Möglichkeit am Samstag dann die Zeit nach 18:00 Uhr zu zählen und die andere, die die Kalkulation ohne samstagsschicht ist, wo ebenfalls die Zeit bis Samstag 18:00 Uhr zählt, würden wir uns doch ins eigene Fleisch schneiden oder???
Höre gerne :roll:
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CARGOFORUM PARTNER
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michaelm |
Geschrieben am 12 Januar 2006
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Nach HGB zählt der Samstag zu den Werktagen. Dann wird von 06 - 20 Uhr berechnet, also kann es eigentlich nicht praxistauglich sein wenn nach den ALB um 18 Uhr Frist ist.
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Legola24 |
Geschrieben am 13 Januar 2006
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Dabei seit 16 November 2005 12 Beiträge
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Guten Morgen,
danke für die Antowrt, habe nicht mehr ans HGB gedacht, aber gilt das mit der Uhrzeit denn auch für die Binnenschiffahrt?
D.h. in der Praxis, wenn der Samstag ein Werktag ist, dann zählt die Zeit am Freitag bis 24:00 durch
Samstag dann von 00:00 Uhr bis 20:00 Uhr???
Im Bereich der Binnenschiffahrt kenne ich mich nicht so aus, komme aus dem Bereich der Seeschiffahrt und daher auch meine Frage
Ich würde mich über Antwort auf die anderen Fragen freuen
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michaelm |
Geschrieben am 13 Januar 2006
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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BinSchLV - Lade- und Löschzeitenverordnung
Referenz zu § 412
mehr Infos unter: www.transportrecht.de/...157362.pdf
Vielleicht habe ich mich im letzen Posting falsch ausgedrückt. Von Montag
bis Samstag wird von 06-20 Uhr gerechnet.
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Legola24 |
Geschrieben am 16 Januar 2006
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Dabei seit 16 November 2005 12 Beiträge
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Guten Morgen,
heißt das im Klartext Freitags hört die Zeit auf um 24:00 Uhr zu zählen und beginnt dann erst wieder am Samstag um 06:00 Uhr??
Ich dachte die Zeit zählt ab Zeitzählung kontinuierlich durch.
Wenn das so wäre, ist ja schwachsinnig aber von Vorteil für den Befrachter.
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michaelm |
Geschrieben am 17 Januar 2006
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Montag bis Samstag jeweils 06-20 Uhr
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