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Marzena
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PostenVerfasst am: Di Mär 16, 2010 16:37    Titel: Reihengeschäft Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo, es geht um das nicht gerade einfache Thema Reihengeschäfte und die Umsatzsteuer

Wir (D1) haben unseren Sitz in Deutschland und treten nur unter der deutschen USt-IdNr. auf.

Ein Kunde aus Österreich (A) bestellt bei uns Ware. Wir kaufen diese bei unserem Lieferanten (D2) in Deutschland und lassen sie von dort direkt nach Österreich liefern. Der Lieferant beauftragt also selbst die Spedition.

D2 (Lief.) ----->D1 (wir) ------>A (unser Kunde)


Wie werden die Rechnungen fakturiert von D2 (unser Lieferant) an D1 (wir) und von D1 (wir) an A (unser Kunde), Von unserem Lieferanten an uns mit MwSt. und von uns an Österreich ohne?
Und wenn ja, dann brauchen wir von unserem Lieferanten wahrscheinlich eine Bescheinigung über die Verbringung der Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet.
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Stefan1531
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PostenVerfasst am: Di Mär 16, 2010 16:52    Titel: Re: Reihengeschäft Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Euer Lieferant rechnet an Euch mit deutscher USt. ab. Ihr rechnet an den Österreicher ohne UST ab, sofern dieser Unternehmer ist und eine UST-ID hat. Hier greift das Reverse-Charge-Verfahren. Einen Verbringungsnachweis benötigt Ihr nicht zwingend, Ihr tut aber gut daran, den Ablieferbeleg zu Dokumentationszwecken aufzuheben .
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Erzi4
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PostenVerfasst am: Mi Mär 17, 2010 01:32    Titel: Re: Reihengeschäft Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Hallo Marzena,

ich muss Stefan1531 leider widersprechen. Er ist auf eine Regelung zum sog. innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft eingegangen, das aber bei Dir gar nicht vorliegt. Denn dafür müssten auch drei Länder beteiligt sein.

Tatsächlich ist der Sachverhalt, so wie Du ihn beschrieben hast, ganz unglücklich, denn in der Konstellation ist keine der Lieferungen steuerfrei. Beim Reihengeschäft wird unterschieden zwischen bewegter Lieferung und ruhenden Lieferungen. Nur die bewegte Lieferung ist bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei.

In Deinem Fall wird dem D2 die bewegte Lieferung zugeordnet, da D2 die Versendung beauftragt. Weil Du (D1) aber mit deutscher USt-ID auftrittst, liegt der Lieferort in Deutschland und ist entsprechend steuerbar und steuerpflichtig. D2 muss mit MWSt. fakturieren. Der Ort der anschließenden ruhenden Lieferung ist in Österreich und dort entsprechend steuerpflichtig. Gleichzeitig hast Du in AT einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der anzumelden ist. Zu allem Übel musst Du Dich in AT umsatzsteuerlich registrieren lassen.

Fazit: saudoof!

Lösung: D1 (also Du) muss die bewegte Lieferung ausführen. Das geht i.d.R. dann, wenn Du den Spediteur beauftragst. Dann ist die Lieferung von D2 an D1 die steuerpflichtige ruhende Lieferung und die Lieferung von D1 an A die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Alternative: D1 ist umsatzsteuerlich in AT registriert und tritt auch mit dieser USt-ID bei D2 auf. Dann kann die Lieferung von D2 an D1 als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgen.

Grüße
Erzi4
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Der_Staufer
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Dabei seit: Feb 11, 2008
Beiträge: 753

PostenVerfasst am: Mi Mär 17, 2010 10:05    Titel: Re: Reihengeschäft Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Erzi hat Recht.

Noch ne Alternative wäre, dass AT die Ware bei D1 abholt oder abholen lässt.

D2 an D1 wäre dann als ruhende Lieferung steuerbar, D1 an AT wäre dann ne steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Erzis Lösung hat den Nachteil, dass wenn keine besonderen Lieferbedingungen vereinbart sind, sie genau das produziert, was bei der Frage vorliegt. Erst wenn D1 mit D2 EXW (ab Werk) vereinbart und D1 mit AT DDP (frei Haus), gilt D1 an D2 als ruhende Lieferung und D2 an AT als Beförderungslieferung.

Die IHKen haben zu dem Thema Informationsblätter herausgegeben, beruhend auf Abs 31a der Umsatzsteuerrichtlinien z.B. ist ein Merkblatt dazu hier zu finden:
www.aachen.ihk.de/de/r...kh_147.htm
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Marzena
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Beiträge: 15
Wohnort: Lüdenscheid

PostenVerfasst am: Mi Mär 17, 2010 14:54    Titel: Re: Reihengeschäft Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die große Mühe beim Antworten.

Genau das mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb habe ich nicht verstanden. Was ist das für ein kompliziertes Verfahren!!! Ich erwerbe meine Teile in Deutschland, muss aber so tun, als hätte ich sie in Österreich gekauft, nur weil mein deutscher Lieferant diese direkt dorthin bringt?!? Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Ich möchte gar nicht wissen, wieviele Unternehmen es schlichtweg falsch machen.

Schöne Grüße, Marzena.
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Der_Staufer
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Dabei seit: Feb 11, 2008
Beiträge: 753

PostenVerfasst am: Mi Mär 17, 2010 15:44    Titel: Re: Reihengeschäft Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Da gibt es nichts zu verstehen, weil das einfach so ist. Leider. Natürlich machen das in der Praxis sicher viele falsch, weil es eben nicht leicht und verständlich ist.
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Marzena
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Dabei seit: Apr 08, 2009
Beiträge: 15
Wohnort: Lüdenscheid

PostenVerfasst am: Mi Mär 17, 2010 15:58    Titel: Re: Reihengeschäft Umsatzsteuer Antworten mit Zitat

Ja, da hast Du recht, da gibt es nichts zu verstehen;-) Man muss sich einfach das Ganze merken.

Danke für Eure Unterstützung, es war echt hilfreich.
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