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Standgeld und Verdienstausfall


cicco Geschrieben am 06 August 2010



Dabei seit
06 August 2010
3 Beiträge
Hallo zusammen,

folgende Frage:
Es geht um eine Komplettladung in die Ukraine, auf Grund diverser Probleme bei den verschiedenen Zollhöfen (u.a. fehlende PP-Nummern) hatte der LKW insgesamt eine Standzeit von 19 !! Tagen.
Im Vorfeld war ein Standgeld von 220 Euro je Tag vereinbart, sofern solche Schwierigkeiten auftreten.

Nachdem der LKW nun endlich komplett verzollt und entladen ist, will der Spediteur zusätzlich zu dem vereinbarten Standgeld noch Folgekosten wegen entgangenem Verdienst geltend machen.
Die 4180 Euro Standgeld sind vereinbart, über einen zusätzlichen Verdienstausfall gibt es keine Vereinbarung.

Kennt jemand die Rechtsgrundlage hierfür, kann der Spediteur diese Forderung auf Verdienstausfall (2500 Euro) durchsetzen ?

Danke für jede Rückmeldung

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oleda Geschrieben am 06 August 2010



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Ich weiß nicht die entsprechende Rechtsgrundlage. Aber das Standgeld erfüllt doch exakt diese Funktion. Er bekommt das Standgeld um den Verdienstausfall zu kompensieren!

744F Geschrieben am 09 August 2010



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06 Mai 2010
15 Beiträge
so isses..das Standgeld ist genau dafür..mehr gibts nicht...

konstadinos Geschrieben am 09 August 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Ich stimme euch nicht zu.

Ich bin mir sicher das mit Standgeld die Verspaetete Beladung und Entladung gemeint ist.

Den das beinhaltet das Standgeld nach HGB.

Amsonsten hat der FF ein Anspruch auf die Entschaedigung "ALLE" Belegbare entstadenen Kosten und Verluste aus dem frachtvertrag, da das Ganze durch Mangelhafte oder Fehlender Zolldokumenten entstanden ist.

Wer anderer meinung ist solte mal ein Blick auf Artikel 11 punkt 2 des CMR werfen.

Da CMR Zwingend ist gilt nichts Anderes und Keine AGB oder Vereinbarung.


Gruss

Kosta

cicco Geschrieben am 09 August 2010



Dabei seit
06 August 2010
3 Beiträge
Ein Verschulden trifft den FF natürlich nicht, aber es liegt ein schriftliches Angebot für diesen Transport zu, in diesem schriftlichen Angebot sind unter anderem die Kosten für das Standgeld vereinbart.

Da es keine weiteren Vereinbarungen gibt wäre ja die Frage bis zu wieviel Tagen gilt ein Standgeld, bzw. ab wieviel Tagen hat der FF einen Anspruch auf Verdienstausfall ?
Und wie wollte er das belegen, aktuell habe ich eine Aufstellung vom FF was er in diesem Zeitraum hätte verdienen können, was ich aber nicht prüfen kann.

konstadinos Geschrieben am 09 August 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Cicco


Wenn ein Standgeld Vereinbart wird dann nur fuer den Zeitraum des Be und Entladens.
Mit Standgeld meint mann NICHT die Aufenthzaltszeit in den Zollaemter an den Verschiedene Grenzposten.

Natuerlich kann er dafuer die Entgagengen Gewinne der Anschlussfrachten Verlangen.

Und so Bitter es auch ist, er wird Recht bekommen.


Gruss

Kosta

Walsped Geschrieben am 10 August 2010



Dabei seit
15 Juni 2010
5 Beiträge
@konstadinos: Wenn das Standgeld aber nur für die Zeit des Be- und Entladens vereinbart wurde, dann könnte er dies ja nicht für die Wartezeit an den Zollhöfen verlangen.??

konstadinos Geschrieben am 10 August 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
@Walsped.

Die Bezeichnung Standgeld wird ja nur im HGB Erwaehnt.

Es gibt zwei Moeglichkeiten des Stillstandes durch Verschulden des Absenders.

Einmal Beim Be und Entladen und zum Zweiten bei den Grenzuebergaengen.

Im CMR wird diese Bezeichnung "Standgeldnicht" erwaehnt.

Weil

1) CMR Gilt sobald die Ware auf dem LKW Beladen ist, bis zur Ankunft beim Empfaenger und Anmeldung.
Vor der Beladung gilt das Jeweilige Nationale Recht des Absenders und beim Entladen das Nationale recht des Empfaengers.
Also ist der Empfaenger in der Ukraine und gleichzeitig auch Absender dann gilt sein Nationales Recht fuer Standgeld Gleichgueltig ob Be oder Entladen. Umgekehrt Natuerlich das Gleiche. Ist der Absender in DE dann gilt das HGB.

2) Es wird im CMR nur der Entgangene Gewinn Geregelt.
Das Heisst das der FF nicht fuer die Benotigten Zolldokumente aufkommen Muss sondern der Absender.
Werden durch einen mehr als ueblich Grenzaufenthalt Anschulssfrachten verloren dann muss dafuer der Absednder Aufkommen.

Er Steht zwar Still heisst aber im Rechtlichen nicht Standgeld.

Und auf dein Beitrag einzugehen.

Ich weiss nicht in wie Fern der FF das auch so Meint. Ich meine in wie Fern er ein Standgeld verlangt im Sinne des Grenzaufenthaltes um es den Absender einfach zu Machen, bevor er ueber CMR anfaengt zu erklaeren oder er es Selber auch so Meint.

Aber gleichgultig was Vereinbart wurde, nach deinen Username zu Urteilen bist du ein Fachmann und glaube das du Weist das im CMR das einzige was Verinbart werden kann ist die Fracht und durch den Eintrag einer Besonderen Lieferintresse der zur Entschaedigung Bertrag, durch eine Warenwert erhoehung.

Somit Gilt seine Vorderung ueber Standgeld Nicht sondern die Vorderung fuer die Entgangenen Anschlussfrachten.

Das Heisst wenn er 2-3 Frachtvertraege vorzeigt oder den Ueblichen durchschnitlichen Arbeitskreiss seines Eingesezten LKW vorlegt dann gilt dies als Entschaedigungs Basis.

Ich weiss immer noch nicht was Eigentlich Vereinbart wurde.
Das Standgeld an Sich oder Standgeld ueber Grenzaufenthalte.
Das zweite ist nicht Richtig.

Es gelten so oder so seine Vorderrungen ueber Entgangene Frachten.

Muss noch Geklaert werden was Hoeher ist.

Aber unter uns Gesagt. Mann Kalkuliert bei Jeden Grenzuebergang 2-3 Tage oder sogar 4. Aber 19 Tage? Das kann mann den Besten nicht zumuten.

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