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Transportrecht ADSP


Masterflex Geschrieben am 29 November 2010



Dabei seit
29 November 2010
7 Beiträge
Hallo Leute!
Bin total verzweifelt versteh das nicht, was heißt das, ist damit immer noch Güterschaden gemeint oder nicht?

23.1.4 in jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von € 1 Mio. oder 2 SZR für
jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Gehört (23.1.4) noch zu Seebeförderung?

23.4 Die Haftung des Spediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, begrenzt auf € 2 Mio. je
Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten
Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei mehreren Geschädigten haftet
der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.

Kann mir jemand ein Beispiel aufzeigen.
Bitte, bitte,
MFG

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MagNet-99 Geschrieben am 30 November 2010



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Masterflex,

die ADSp ist verkehrsträgerübergreifend. Sieh Dir den Spediteurbegriff, bzw. den unterschied zwischen Spediteur und Frachtführer im HGB an, dann wird es klarer. Dann suchst Du Dir den Wechselkurs SZR (Sonderzeihungsrecht) und EURO raus und machst Dir selbst eine Beispielrechnung. Danach solltest Du Deine Frage selbst ebantworten können ;-)

Gruss
MagNet-99

Masterflex Geschrieben am 30 November 2010



Dabei seit
29 November 2010
7 Beiträge
Hallo!
Ich weiß schon was Spediteur u. Frachtfürer heißt.
Und ich weiß auch was SZR heißt u. weiß auch wie ich das berechne.
Es geht mir dabei ehr darum wann diese zwei Unterpunkte zum tragen kommen.
Beispiel zum Unterpunkt „23.1.4“
Das Fahrzeug hat einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug u. beide fangen Feuer die gesamte Ladung bei beiden Fahrzeugen verbrennt. Für die Regulierung des Transportschadens tritt dann der Unterpunk 23.1.4 in kraft, liege ich da mit meiner Annahme richtig?
Beispiel zum Unterpunkt „23.4“
Das Fzg fährt in eine Lagerhalle zum Entladen, dabei Fängt die Halle Feuer u. es entsteht ein erheblicher Sachschaden und Personenschaden, tritt dann der Unterpunkt 23.4 in kraft, ist es richtig?
Ja ich weiß ist alles extrem Feuerlastig, mir ist kein besserers Beispiel eingefallen.
MFG

konstadinos Geschrieben am 01 Dezember 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Gruess dich Masterflex.

Kein von deine Beispiele treffen zu.

Zum ersten Beispiel Fuer den Eigenen Gueterschaden gilt 8,33 SZR.
Die Haftungshoechstgrenze fuer den Zeitraum der Befoerderung wird und darf nicht beruhrt werden. Das heisst es wird die Hoechsgrenze gelten des Jeweiligen geltendes Rechtes. Strasse HGB, Bahn Luft usw.

Fuer den Gueterschaden am anderen LKW inklusive der Fracht, ist die KFZ Fahrsicherung des LKW zustaendig.Neben bei als Info.

Beim zweiten Beispiel.
Als erstes, Personnen Schaeden gehoeren nicht zur Speditionsversicherung und es Gilt das BGB. Dafuer haftet deine Betribshaftphlicht.
Denn es wird ja Klar definiert. Ausser Personnen schaeden. bei jeden Paragrphen des HGB oder Artikel bei ADSp.

Zum Feuer. Wenn der Schaden durch das Gebaeude ( kurzschulss usw) dan kommt deine Police der Gebaude Versicherung oder Haftpflicht in Frage.

Wenn es nun aber durch ein Gut verursacht wird (zb Brenbare stoffe) dann tritt dein Fall auf.

Hier wird durch diese Regelung folgendes Berechnet.

Jezt hast 10 Sendungen die einen komplett schaden haben.

Du berechnest in 2 Stuffen. Einmal mit 2 szr und einmal mit mit 5 Euro / kilo

Der hoechste betrag der sich daraus ergibt ist zu nehmen.

Zb mit 2szr = 800.000 und mit 5 euro 1mio. wird die 1 mio genommen.

Ist zwar etwas Unlogisch aber mit einen zweiten gedanken nachvolziehbar.

Denn wenn die SZR ueber einen wert von 2,6 kommt dan ist der 2szr 5,2 euro also hoeher als 5 euro. So hat mann eine Extreme schwankung des SZR entgegen gelenkt.

Ist aber nun der entstandene Schaden hoeher als 1 mio zb 2mio wird die 1 mio anteilmaessig an die absender verteilt.

Masterflex Geschrieben am 07 Dezember 2010



Dabei seit
29 November 2010
7 Beiträge
Hallo!
Konstadionos ich danke dir, jetzt habe ich das verstanden.
Der Fall tritt nur bei Sonstigen Tätigkeiten auf z.b. Verpacken u. Lagern.
23.1.4 sagt nur aus das wenn MEHRERE Absender Schaden erhalten haben und das die 2 mio anteilmäßig an alle verteilt wird.
Ich danke dir.

Masterflex Geschrieben am 07 Dezember 2010



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29 November 2010
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