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ICC veröffentlicht Incoterms® 2010


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


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Carsten Geschrieben am 28 September 2010



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Liebe Forenfreunde,
ab sofort ist die neue Version der Incoterms - Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) erhältlich. Die überarbeitete Fassung der weltweit bekannten Lieferklauseln berücksichtigt Neuerungen in der Handelspraxis und im Transportwesen. Sie werden zum 1. Januar 2011 gültig und lösen somit die Incoterms® 2000 ab.

Einiges hat sich geändert und wurde neu gegliedert. Von vormals 13 Klauseln bleiben in der neuen Fassung neun erhalten. Zwei neue Klauseln, DAT und DAP, kommen hinzu und ersetzen die Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU.

Die Incoterms 2010 sind, anders als bisher, nach Transportarten gegliedert. Zum einen gibt es Klauseln, die für jede Transportart - zu Land, Luft und Wasser - und den multimodalen Transport konzipiert sind. Diese Klauseln empfehlen sich insbesondere für den Containertransport. Zum anderen gibt es Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport verfasst wurden und für konventionelle Fracht geeignet sind. Einleitende Anwendungshinweise sollen nunmehr einer einfacheren Anwendbarkeit der Klauseln dienen.

In diesem Thread, wir haben ihn in unserem Zoll- & Aussenwirtschaftsforum als Masterthread platziert, diskutieren wir die Neuerungen und die Auswirkungen auf unsere tägliche Arbeit.

Das wir alle schlauer werden ;-)


Zuletzt bearbeitet von Carsten am 31 Dez 2022 - 12:56, insgesamt einmal bearbeitet

CARGOFORUM PARTNER

at_logistics Geschrieben am 28 September 2010



Dabei seit
03 August 2010
14 Beiträge
Dann vervollständige ich mal etwas die Info:

Klauseln für Schiffstransport:
FAS, FOB, CFR, CIF

Klauseln für alle Transportarten:
EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP

(Quelle: http://www.logistikrecht.info/incoterms-2010/incoterms-2010/)

Ich bin auch schon auf die tücken in der Praxis gespannt, vor allem wenn die herausgefallenen Klauseln durch die neuen ersetzt werden. (Ob das wohl alle Geschäftspartner in der Welt so schnell wissen wie wir?)

Werdet Ihr die neuen Klauseln schnell einführen oder erst eine Übergangszeit noch die Incoterms 2000 verwenden?

MagNet-99 Geschrieben am 28 September 2010



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
...und hier noch der Link:

iccshop.icc-deutschlan...0000000009

sowie ein Hinweis auf die bisherige Diskussion zum Thema:
cargoforum.de/Forums/v...=6711.html

Gruss
MagNet-99

Ariella Geschrieben am 09 November 2010



Dabei seit
01 März 2010
6 Beiträge
Liebe Leute,

aus allem, was bisher gesagt wurde, finde ich meine Fragen noch nicht beantwortet - vielleicht weiß jemand was?

1. Wäre DAP nicht dasselbe wie DDU? oder,
2. Wenn DAF und DES durch DAP jetzt ersetzt werden, und DEQ durch DAT, wo bleibt dann DDU?

Die Trennung nach Transportarten komplizert die Sache eher, da wir alle kennen müssen!

LG

Mockel Geschrieben am 10 November 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Also DAP würde ich jetzt auch für 'neue DDU-Sendungen' verwenden.
Was genau meinst Du mit deiner 2. Frage? Manche Klauseln waren ja so nicht praxisnah und deshalb wurden sie gestrichen. Deswegen wurden sie ja auch nicht zwingend ersetzt durch andere. ;-)
Ich finde DAT ist durchaus eine gut zu gebrauchende Klausel, gerade bei Sendungen nach Russland oder in die Türkei wo ja zum Zollterminal geliefert wird.

Ariella Geschrieben am 18 November 2010



Dabei seit
01 März 2010
6 Beiträge
Ja, mittlerweile hat ein Kollege mir eine recht brauchbare Tabelle gegeben, und ich selbst habe bei Weiss eine weitere gefunden,

www.gw-world.com/de/In..._2010.aspx

die pdf-Datei, die unten auf der Seite angegeben ist. Nur schade, dass es noch keine englischsprachige Übersicht gibt - jedenfalls habe ich noch keine gefunden.

kabumba Geschrieben am 26 November 2010



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Ich war gestern auf einem Seminar zu diesen neuen Incoterms. Aber wirklich schlauer bin ich irgendwie nicht geworden - obwohl ich versucht war, aufzupassen ;-))

Wichtig ist, dass man immer gemäß Incoterms® 2010 dahintersetzt.

Interessant ist die Frage, wie jetzt etwa Schweiz-Sendungen deklariert werden können.

Früher haben wir die Sendungen immer DDU Bestimmungsort geschickt. Da jetzt aber DDU wegfällt muss man genau überlegen, wie man das handhabt.

Eine Lösung wäre glaube ich da DAP.

Dieter2 Geschrieben am 26 November 2010



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Kabumba,

DAP ist anstelle von DDU richtig, auch für die Schweiz, Oberhaseboseroth und Timbuktu :-)

Du musst beachten, dass die Incoterms kein Gesetz, sondern Empfehlungen der ICC sind. Sie werden erst dadurch rechtskräftig, dass man Sie z.B. in einen Kaufvertrag aufnimmt. Steht in einer Bestellung und einer Auftragsbestätigung beispielsweise übereinstimmend „DAT Bern“ (Incoterms 2000), so gelten die in den Incoterms beschriebenen Kosten- und Gefahrenübergänge als Vertragsbestandteil.

Gruß
Dieter

Minas Geschrieben am 01 Dezember 2010



Dabei seit
09 Juni 2009
49 Beiträge
Dieter2 wrote:
Hallo Kabumba,

Du musst beachten, dass die Incoterms kein Gesetz, sondern Empfehlungen der ICC sind. Sie werden erst dadurch rechtskräftig, dass man Sie z.B. in einen Kaufvertrag aufnimmt. Steht in einer Bestellung und einer Auftragsbestätigung beispielsweise übereinstimmend „DAT Bern“ (Incoterms 2000), so gelten die in den Incoterms beschriebenen Kosten- und Gefahrenübergänge als Vertragsbestandteil.


Genau. Und dies ist unabhängig von der aktuellen Version der Incoterms. Also kann ich auch 2011 noch auf Incoterms 2000 im Vertrag verweisen. Diese ist ist nicht außer Kraft gesetzt. Immer eine Frage der Vereinbarung beider Vertragsseiten.

Beste Grüße

Susa Geschrieben am 21 Dezember 2010



Dabei seit
20 Dezember 2010
1 Beiträge
Hallo zusammen,
bei der Verwendung der Incoterms bin ich unsicher bei folgendem Sachverhalt:

Wir sind Hersteller von Waren. Unser Händler bestellt bei uns. Wir beauftragen einen Expressdienstleister (TNT, UPS oder ähnliches) und geben dabei seine Kundennummer mit der Anweisung "Empfänger zahlt" an. Die Transportkosten werden dann vom Spediteur automatisch an den Empfänger berechnet.

Welcher Incoterm wäre hier der Richtige?
- FCA? (dieser beinhaltet aber, dass der Beförderungsvertrag vom Käufer abgeschlossen wird)
- DAP? (dieser beihnaltet aber, dass die Beförderungskosten vom Verkäufer getragen werden)
- oder ein ganz Anderer?

Danke für Eure Mithilfe.
Mit Gruß,
Susa

Mockel Geschrieben am 21 Dezember 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
FCA

den BEförderungsvertrag schließt Ihr ja dadurch ab, dass Ihr die Sendung online anmeldet. Nur weil der Empfänger das dann bezahlt schließt er ja nicht den Vertrag.

export_import Geschrieben am 22 Dezember 2010



Dabei seit
07 Juni 2010
86 Beiträge
Wir sind betroffen, weil DAF und DDU wegfallen.

Wenn ich das richtig verstehe können wir das in Zukunft wie folgt abbilden:

DDU "Bestimmungsort" wird zu DAP "Bestimmungsort"

und

DAF "Deutsche Grenze" wird zu DAP "Deutsche Grenze"

Was meint ihr? Danke für Eure Antworten so kurz vor Weihnachten ;)

Mockel Geschrieben am 22 Dezember 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Ihr habt DAF benutzt?? Hatte noch nie eine Sendugn mit DAF.
Kannst Du ein Beispiel geben ....?

Thx Mockel

export_import Geschrieben am 23 Dezember 2010



Dabei seit
07 Juni 2010
86 Beiträge
Ja, haben wir. Zum Beispiel nach Österreich hatten wir DAF Deutsche Grenze oder für Sendungen nach Russland hatten wir auch DAF Deutsche Grenze.

waldorf Geschrieben am 04 Februar 2011



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Internationale Probleme: 3 Länder (Japan, Argentinien und die Türkei) akzeptieren "alte" Incoterms, insbesondere DDU, nicht mehr und fertigen diese Sendungen nicht mehr ab. Das kann wohl einerseits an Unwissenheit liegen, aber Argentinien und -momentan in stark steigendem Umfang- die Türkei sind wohl dankbar für jeden Trick, Einfuhren zu erschweren.

Die ICC hat sich an die WZO gewandt, um diese Länder zu informieren, dass die Incoterms 2010 weder rechtlich verpflichtend benutzt werden müssen noch dass die Version 2010 die Version 2000 ausser Kraft gesetzt hat. Hoffen wir mal, dass das was nutzt ...

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