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Transportrecht Verspätungsschaden und Standgeld


Trucker71 Geschrieben am 07 Februar 2011



Dabei seit
22 September 2010
6 Beiträge
Hallo,

ich habe zwei Fragen bezüglich eines Verspätungsschadens und Standgeld.
Der Unternehmer sollte eine Ladung von Tag 1 auf Tag 2 von A nach B bringen. Aufgrund der Tatsache das sein Fahrzeug aber nicht leer wurde war es ihm trotz Gestellungsgarantie nicht möglich die Ladung an Tag 1 zu übernehmen und an Tag 2 zu entladen. Also erfolgte die Beladung an Tag 2 und die Zustellung an Tag 3. Beim Kunden musste der Unternehmer dann 4 Stunden warten und möchte nun seinerseits Ausfallgeld geltend machen. Der Unternehmer arbeitet ausschließlich nach VGBL neuester Fassung. Wie verhält es sich mit dem Verspätungsschaden und ist die Forderung des Unternehmers gerechtfertigt ?

Vielen Dank !

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Mockel Geschrieben am 07 Februar 2011



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Du schreibst Gestellungsgarantie? Bist Du sicher, dass der Unternehmer wirklich garantiert hat?
Mit Ausfallgeld meinst Du sicherlich 2 Std Standgeld?
Dürfte dann wohl irgendwas mit 1xx EUR sein?!

Starcraft_Voyager Geschrieben am 07 Februar 2011



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
tach!

das was du beschreibst, ist mir auch schon passiert, ist aber schon eine weile her....
übrigens kenn ich den begriff "gestellungsgarantie" nur im zusammenhang mit T1 ware (nämlich dass der unternehmer das T1 auch "garantiert" beim Zollamt zur erledigung vorlegt)

also, wenn der unternehmer nicht zum vereinbarten termin liefert, (den du sicher schriftlich hast), dann kann er dich mal von wegen standgeld oder ausfallfracht.

wenn der empfänger nun etwas geltend macht, kommt es auch hier auf die (schriftliche!) vereinbarung an die getroffen wurde.

wer schreibt der bleibt! (das schreib' ausgerechnet ich...) aber in der regel kommt es darauf an wer was mit wem (schriftlich) vereinbart hat.

alles andere führt zu mehrkosten die entweder zu lasten des auftrags gehen (auch dass geht jawohl...), oder der empänger weiterbelastet bekommt (weil er mit der entladung zu lange gewartet hat)
--> oder du "schmetterst" die forderung vom unternehmer ab, weil er nicht rechtzeitig geladen / geliefert hat.

zum ende noch: wenn er am vortag nicht leer wurde, (das kommt ja häufiger vor), stellt sich die frage ob du rechtzeitig bescheid gewusst hast und entsprechende maßnahmen (schriftliche) eingeleitet hast. z.bsp. haftbarhaltungan unternehmer, info an empfänger wegen verspätung.

hope this will be service to you :-)

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