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Gefahrgut Transport geringer Mengen
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
Gans038 |
Geschrieben am 26 Oktober 2010
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Dabei seit 26 Oktober 2010 3 Beiträge
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Hilfee - wir wollen ca. alle 3 Monate max. 20 kg lösemittelgetränkte Putzlappen zur Sondermüll-Deponie transportieren. Wir dürfen das Zeug kostenfrei abgeben, aber scheinbar nicht selbst dorthin befördern?!
Kann uns jemand sagen, ob wir dafür tatsächlich einen Gefahrguttransport beauftragen müssen?
Abfallschlüssel 080117 und 140603, UN 1263, Wassergefährdungsklasse 2, Verpackungsgrupe III und ADR3.
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CARGOFORUM PARTNER
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DieterB |
Geschrieben am 26 Oktober 2010
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Dabei seit 19 Oktober 2010 94 Beiträge
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Moin
frag mal in deiner zuständigen Umweltbehörde nach,
ob es sich evtl um "besonders umweltgefährdende Stoffe" handelt
(Sondermüll). Wenn ja, braucht ihr vielleicht dafür eine Genehmigung.
Dann wäre noch die Frage nach limited quantity zu beantworten.
Vielleicht lohnt es sich auch, jeden Monat zu fahren, evtl mit einem PKW,
um dieses zu umgehen.
#Edit#
www.wingisonline.de/wi...ETAIL=1102
im Frame in der Mitte scrollen.
#Edit#
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Gans038 |
Geschrieben am 27 Oktober 2010
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Dabei seit 26 Oktober 2010 3 Beiträge
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Jeden Monat können wir nicht fahren, da nur alle 3 Monate die Sondermüll-Annahme ist. Laut dem Mitarbeiter auf der Deponie handelt es sich bei den 20 kg sogar um "haushaltsübliche Mengen" und die haben dort überhaupt kein Problem mit der Annahme (also sicher nicht besonders Umweltgefährdend).
Ein anderes Entsorgungsunternehmen meinte, wir sollen einfach mit dem PKW fahren und einen Feuerlöscher dabei haben - das sollte reichen?!
Und alle anderen Unternehmen wollen das Zeug bei uns abholen, aber nur 1x im Jahr (weil zu geringe Menge) - das wollen wir wiederrum nicht.
Warum ist es nur so schwer, irgendwo qualifizierte Auskunft zu erhalten, ob wir das selber befördern dürfen oder nicht? Wo frägt man da am Besten nach?
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udobur |
Geschrieben am 27 Oktober 2010
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Dabei seit 29 Dezember 2008 54 Beiträge
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Hallo,
ich denke nicht, das du hier eine entsprechende Antwort bekommst.
Zum Einen kann ein Forum keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen, zum Zweiten sind die Randbedingungen für diesen Transport - selbst für unverbindliche Aussagen - nicht genau genug bekannt.
Ich kann jetzt, trotz Recherche, nicht sagen, ob ihr diesen Transport überhaupt unter ADR 1.1.3.6. durchführen könnt bzw. dürft.
Mein Tipp:
Klärt die Angelegenheit (Schriftlich!) mit eurer zuständigen Gewerbeaufsicht.
Eventuell ist auch eine (kostenpflichtige) Beratung durch Fachkräfte vor Ort notwendig.
Letztendlich geht es ja nicht nur um den Transport, auch die Lagerung bis zum Transport darf nicht vernachlässigt werden.
Und noch eine weitere Frage - nur mal so:
Schon mal über eine Substitution ( EMKG) nachgedacht?
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Gans038 |
Geschrieben am 27 Oktober 2010
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Dabei seit 26 Oktober 2010 3 Beiträge
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Danke für die Hinweise - wir erwarten keine rechtsverbindliche Auskunft, da in Deutschland alles so formuliert ist, dass es überall Ausflüchte und Änderungen der Norm gibt.
Nur leider werde ich sogar von den professionellen Entsorgern abgewiesen und von offiziellen Stellen in unserer Gemeinde ist ebenfalls keine einheitliche Auskunft zu bekommen.
Die Lagerung in unserem Betrieb ist vorschriftsmäßig und vorbildlich - wir fürchten weder Gewerbeaufsicht noch BG. Nur eben dieser Abtransport stresst uns. Einfach aus dem Grund, daß wir kein 200 l -Faß 1 Jahr lang in unserem Betrieb aufstellen möchten, obwohl wir nur ein Gesamtvolumen von MAXIMAL 80 l im Jahr haben!!!
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DieterB |
Geschrieben am 27 Oktober 2010
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Dabei seit 19 Oktober 2010 94 Beiträge
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Moin
mal ehrlich,
wird dieser Abfall bei euch produziert?
Wenn ja, ich als Betriebsinhaber würde da auch mit dem Privat-PKW hinfahren.
Das wäre sogar eine Werksfahrt, und somit sogar genehmigungsfrei.
Wenn ich Fuhrunternehmer wäre, würde ich auch nicht für 20 Kg bei euch vorbeifahren,
alleine aus dem Grund, weil die Kosten, die ich dem Kunden berechnen müsste,
unverhältnissmässig hoch wären.
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Gefahrgut_oldi |
Geschrieben am 26 November 2010
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Dabei seit 26 November 2010 3 Beiträge
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Hallo,
bei diesem Stoff handelt es sich um gefährlichen Abfall. Abfälle dürfen nur von zugelassenen Beförderern oder Entsorgern transportiert werden.
Ein Transport im PKW ist nicht zulässig weil für diesen Abfall Dokumentation vorgeschrieben ist (Abfallbegleitschein oder Sammelentsorgungsnachweis)
Ich empfehle Ihnen einen Entsorger zu suchen, der diese Mange Abfall mit Sammelentsorgungsnachweis abholen kann.
Übrigens werden alle, die dieses Thema kommentiert haben, in Ihrem Unternehmen das oder ein ähnliches Problem haben.
Unabhängig bliebe zu prüfen ob es sich um Gefahrgut handelt.
Gruß aus Unterfranken
Gefahrgut_oldi
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DieterB |
Geschrieben am 26 November 2010
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Dabei seit 19 Oktober 2010 94 Beiträge
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definiere gefährlich
Besonders überwachungsbedürftiger Abfall?
Auch dafür gibt es Kleinmenegenregelungen.
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Gefahrgut_oldi |
Geschrieben am 08 Februar 2011
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Dabei seit 26 November 2010 3 Beiträge
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Hallo,
lösemittelhaltige Abfälle können unter UN 3175 eingestuft werden.
Sicher gibt es dafür auch eine Kleinmengenregelung, diese liegt bei
1 kg vorschriftsmäßig verpackt in einer Aussenverpackung usw.
Besonders überwachungsbedürftiger Abfall war gestern, heute
ist dies gefährlicher Abfall.
gruß
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DieterB |
Geschrieben am 08 Februar 2011
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Dabei seit 19 Oktober 2010 94 Beiträge
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moment
besonders überwachungsbedürftig kann auch Altpapier sein.
Aber ist es deswegen gefährlich?
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