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Transportrecht Lieferfristüberschreitung


flow2 Geschrieben am 24 Februar 2011



Dabei seit
24 Februar 2011
1 Beiträge
Frage zu Lieferfristüberschreitung - Haftung CMR (LKW) und CIM (Bahn)

Ausgangslage:
ich werde regelmässig mit Fällen konfroniert, wo interne Abteilungen meinen, dass bei einer Sendungsverspätung der Frachtführer (Bahn oder LKW) haftbar gemacht werden soll/muss. Grund: Produktionsstop, Kundenaufträge können nicht (rechtzeitig) beliefert werden. Man beruft sich dabei auf die allgemein bekannten Bestimmungen zur Haftungsgrenze und Punkt unter Lieferfristüberschreitung. CMR 1xfracht, CIM 4xfracht. DE-national 3xfracht.

Frage:
a. Kann wirklich schon bei einer Sendungsverspätung alleine, eine Haftung bis x-fracht beim Frachtführer geltend gemacht werden?
b. Gilt Haftung bei Lieferfristüberschreitung nicht nur im direkten Zusammenhang mit Verlust oder Beschädigung der Ware?
c. wenn nichts im Frachtdokument vermerkt ist (Interessenvermerk), was wird als Ueberschreitung der Lieferfrist definiert (Anzahl Tage LKW nat und int. sowie Bahn)?

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oleda Geschrieben am 25 Februar 2011



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Hallo Flow2,

wenn Ihr nicht ein festen Liefertermin vereinbart habt und auf die Einhaltung explizit hingewiesen wird es mMn nach schon schwierig.

Im Zweifel hilft dann noch das HGB §426.

Solange der Spediteur nicht Schuld an der Verspätung ist, sondern z.B. Stau, haftet er nicht.

Am besten hilft eine Zusatzvereinbarung mit den Partnern die Lieferzeiten/fristen und bei Verzögerung entstehende Mehrkosten regelt, dann weiß auch der Spediteur was auf Ihn zukommt und man kann z.B. Stau oder andere Verzögerungen explizit ausschließen und der Spediteur die Risiken entsprechend kalkulieren und in den Preisen inkludieren.

huugoo Geschrieben am 28 Februar 2011



Dabei seit
26 Januar 2011
40 Beiträge
Es gibt genaue Regelungen wonach ein Frachtführer mit CMR und CIM haftet. Wann ein Spediteur haftet richtet sich auch danach, sofern er im Selbsteintritt, fixe Kosten und als Sammespediteur auftritt (was meist der Fall ist). Wenn der "Frachtführer" nun angibt wann er beim Empfänger ankommen wird, was ja nicht schwer ist, dann gilt dies ja schon als fester Termin.

Wenn der Absender (Auftraggeber) die Beladung verzögert ist es nicht die Schuld des Frachtführers. Dies Verzögerungen müssen auch genau an den Schnittpunkten festgehalten werden. Im Falle einer Verzögerung ist es die Pflicht des Frachtführer dies seinem Auftraggebers mitzuteilen und er solle dann genau darauf achten welche Weisungen dieser dann mitteilt. Diese sollten wenn möglich ebenfals schriftlich festgehalten sein. Wenn der Absender dann sein okay gibt so ist es auch als Änderung an den Vertragsbedingungen zu verstehen und somit auch um die veränderten Lieferzeiten.

Eine Lieferfristüberschreitung liegt im Prinzip dann vor wenn die Sendung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeliefert ist.

Was gilt nun als vereinbart ?
-welcher Regelungen stehen im Frachtbrief /Frachtvertrag
-zu welchen gesetzl. Regelungen wird befördert HGB/CIM/CMR
-zu welchen allg. Geschäftsbedingung wird befördert?

eine genaue Regelung bis wann eine Sendung beim Kunden eintreffen muss richtet sich nicht nach einer allgemeinen Faustregel!

Die deutsche Bahn zBsp hat keine feste Regel im nationalen Verkehr bis wann die Beförderung fertig ist (Fahrpläne gelten nicht), aber wenn die Bahn unter CIM Regel befördert oder expliziet einen Termin verspricht dann kann man sie in die Pflicht nehmen.

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