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verschärfte Iran Sanktionen
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
export_import |
Geschrieben am 02 August 2010
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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Hallo! Die verschärften Iran-Sanktionen sehen u.a. eine Ausweitung der Güterlisten vor.
Zitat von der Webseite des BAFA "Dieser Beschluss beinhaltet insbesondere eine Ausweitung der Güterverbotslisten (Artikel 1). Vorgesehen ist unter anderem ein Verbot für sonstige Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-Verordnung) aufgeführt und die nicht von dem Verbot erfasst werden, mit Ausnahme der Kategorie 5 – Teil 1 und Kategorie 5 – Teil 2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates. Neu ist auch die Aufnahme eines Verbotes für Güter zur internen Repression."
Heute im Newsletter des BAFA ist zu lesen: "Die Güterverbote für Dual-use Güter
aufgeführt in Anhang I der EG-Dualuse-
Verordnung (EG) Nr. 428/2009, wurden
ausgeweitet. Die bisher noch nicht
einem Ausfuhrverbot unterliegenden
Güter des Anhang I dieser Verordnung
bis auf Güter der Kategorie 5 – Teil 1
und Kategorie 5 – Teil 2 sind nunmehr
verboten."
Was bedeutet dies konkret? Sind die Sanktionen bzlg. der Güterlisten nun schon umgesetzt oder nicht? Gibt es eine Übersicht über die Änderungen? Ich kann keine finden.
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fxbleicher |
Geschrieben am 02 August 2010
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Dabei seit 29 Juli 2010 26 Beiträge
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Hallo export_import
die entsprechende Verordnung habe ich noch nicht gesehen aber den Gemeinsamen Standpunkt des Rates ist bereits veröffentlicht und die dazugehörige Verordnung wird es in kürze geben.
Aber ungeachtet dessen für die "Dual-Use"-Güter benötigte man schon bisher eine Ausfuhrgenehmigung jetzt ist die Ausfuhr derartiger Güter eben grundsätzlich Verboten. Ausnahme für Güter der Kategorie 5 Teil 1 Telekommunikation und 5 Teil 2 Informationssicherheit für welche noch eine Genehmigung beantragt werden kann.
Ebenso wurden sämtliche "Null-Bescheide" aufgehoben die für diese Güter erstellt wurden.
Gruß
fxbleicher
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export_import |
Geschrieben am 03 August 2010
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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fxbleicher: danke für die Info
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MagNet-99 |
Geschrieben am 14 April 2011
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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