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Haftung : Güterfolgeschaden / Vermögensschaden
PASpedi_03 |
Geschrieben am 18 August 2008
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Dabei seit 14 Juni 2005 37 Beiträge
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Hallo zusammen,
laut HGB §432 haftet der Frachtführer nicht für Güterfolgeschäden(=besondere Form des Vermögensschaden) richtig?
Wenn also beschädigte Ware pünktlich angeliefert wird, haftet er nur für die Beschädigung des Gutes und zwar nach §431 mit 8,33 SZR pro Kg.
(z.B. Maschine mit 500,-Kg = 500,-Kgx8,33 SZRxUmrechnungskurs)
Wenn durch den Schaden jedoch andere Kosten enstanden sind wie z.B. Kosten für Bandstillstand in der Produktion aufgrund der beschädigten Maschine(=Güterfolgeschaden) muss er hiefür echt nicht haften???
Oder haftet er dann nach §433 HGB mit dem 3 fachen Betrag der bei Verlust zu zahlen wäre??(Also mit max. 500,-Kgx8,33 SZRx3x Umrechnungskurs???)
Die zwei § verwirren micht etwas!!!
Danke für eure Hilfe.
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CARGOFORUM PARTNER
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oleda |
Geschrieben am 18 August 2008
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Wenn nicht anders vereinbart haftet der Spediteur fuer keine anderen als Gueterschaeden.
Wenn Haftung fuer Lieferfristueberschreitung vereinbart ist, dann 3fache Fracht sofern nicht anders vereinbart.
Andere Meinungen?
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Cargomike |
Geschrieben am 22 August 2008
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Dabei seit 15 Februar 2008 28 Beiträge
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sehe ich auch so.
Haftung nur für Güter- und Verspätungsschäden
Gruss
Michael
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kkts61 |
Geschrieben am 09 Mai 2011
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Dabei seit 06 Februar 2011 8 Beiträge
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Sind folgende Aussagen richtig?
- Der Spediteur haftet bei einem Umschlagsschaden 5€/kg nach ADSp.
- Wenn während der Beförderung die Sendung beschädigt wird (Güterschaden), haftet der Frachtführer oder der Spediteur, der in Selbsteintritt fährt mit 8,33 SZR/kg.
- Bei einem reinen Vermögensschaden, z.B. Produktionsausfall durch Verspätung, haftet der Spediteur mit dem 3-fachen Betrag, der bei Verlust zu zahlen wäre, maximal jedoch 100.000.
- Bei einen Güterfolgeschaden, z.B. Produktionsausfall durch Beschädigung der Sendung, haftet der Spediteur nicht nach der ADSp.
Ist mein Wissensstand richtig? Ich würde mich auf freuen, wenn man mich korrigiert.
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Mockel |
Geschrieben am 11 Mai 2011
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Wenn da steht, dass für Güterfolgeschäden keine Haftung übernommen wird.
Und dann ein Güterfolgeschaden entsteht. Dann haftet man dafür auch nicht!
Vorausgesetzt es ist ein Güterfolgeschaden
;-)))
Warum bist Du dir da unsicher, obwohl es explizit genannt ist?
Es wird dann nur für den Güterschaden gehaftet....
Und für reine Vermögensschäden haftet man auch.
Wobei es da schon schwierig ist ad hoc 4 Beispiele für Vermögensschäden zu finden. Da hatte ich immer leichte Probleme..
Gruß Mockel
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baerli |
Geschrieben am 12 Mai 2011
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Dabei seit 12 Mai 2011 1 Beiträge
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Hallo
Ich kenne es so, dass der Spediteur nur für Schäden, die aus dem Transport heraus entstanden sind haftet
5 €/kg, 8,33 SZR, lieferfrist 3-fache,/ 1-fache Fracht
usw.usw.
Vertragsstrafen wegen zu spater Lieferung oder dergleichen sind m.E.
einzig und allein Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, und
sofern diese nicht im Transportauftrag mit aufgenommen wurden, kann der Spediteur für hieraus resultierende Schäden nicht mit in die Haftung genommen werden.
ähnlich dürfte es dann wohl auch bei o.g. Beispiel Produktionsausfall aussehen.
Bitte mich zu korrigieren wenn mein Wissen hier lückenhaft oder gar falsch ist.
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