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Exportkontrolle Länderembargos für Warenlieferungen Dual Use


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Didier Geschrieben am 04 Juli 2011



Dabei seit
18 April 2011
4 Beiträge
Hallo Leute,
mein Zollamt meint es gut mit mir, und verlangt das ich bei unserem über 400 Positionen umfassenden Warenkatalog pro Position angebe, ob es sich um eine Ware aus der Ausfuhrliste, oder eine Dual Use Ware, oder eine Embargo Ware handelt. Die ersten beiden Punkte sind mir klar, nur bzgl. der Embargos weiß ich nicht wie ich hier auf die Positionsebene (Zolltarifnummer) komme.
Weiß jemand Rat?
Schönen Gruß

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 05 Juli 2011



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Didier,

entweder interpretierst Du oder der betr. Beamte etwas falsch. Wie willst Du eine Ware einem Embargo zuordnen? Ein Embargo betrifft Personen, Insitutionen oder Länder. Selbst wenn das möglich wäre - Sanktionen unterliegen aufgrund des ständigen politischen Wandels permanenten Veränderungen. Die Liste, die du heute erstellen würdest, könnte morgen schon nicht mehr stimmen und würde dem Zoll herzlich wenig nutzen.

Gruß
Dieter

Didier Geschrieben am 05 Juli 2011



Dabei seit
18 April 2011
4 Beiträge
Hallo Dieter2,

danke für Deine Einschätzung, Du bestätigst mir damit, dass eine solche Zuordnung ein Problem bzw. nicht möglich ist. Ich werde auf Embargos im Bezug auf Warentarifnummern in meinem Warenkatalog nicht eingehen, sondern nur auf die Ausfuhrliste bzw. Dual Use Ware. Wenn ich Rückantwort vom Zoll habe, gebe ich nochmal Bescheid.

Schönen Gruß
Didier

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