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Nullbescheid für IRAN-Ausfuhr


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


amothie Geschrieben am 26 Juni 2011



Dabei seit
23 August 2007
164 Beiträge
Hallo Leute,
nachdem wir endlich eine Bank für die Zahlungsabwicklung mit IRAN gefunden haben, fordert diese von uns einen Nullbescheid der BAFA.

Jetzt ist es so, das unsere Kunststoff-Kugelschreiber weder auf einer Embargoliste noch die Empfänger auf einer Terrorliste genannt sind (habe ich schon geprüft).

An einen Nullbescheid komme ich meines Wissens aber doch nur, wenn ich einen Antrag bei der BAFA auf Ausfuhrgenehmigung stelle. Dazu muss die Ware doch wenigstens ansatzweise irgendwo (Ausfuhr/Embargolisten) erfasst sein können?

Sehe ich das richtig, oder kann ich für Kugelschreiber und auch Schreibblöcke einen Nullbescheid bei der BAFA beantragen und bekomme ihn dann auch?

Falls ja, hat jemand Erfahrung wie lange das dauert?

Mercì,
amothie

CARGOFORUM PARTNER

Klingone Geschrieben am 27 Juni 2011



Dabei seit
21 Juni 2007
100 Beiträge
Hallo Amothie,

wenn Du eine Anfrage ans BAFA machst (mit allen Daten), bekommst Du eine sogen. "Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr".

Dieses Schreiben wurde bei uns überall anerkannt (Banken, Zoll usw.).

Beste Grüße

Klingi

Smart-Mellon Geschrieben am 27 Juni 2011



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06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo amothie,

der "Nullbescheid" ist ein möglicher Abschluss eines Genehmigungsantrages beim BAFA. Die Aussage des Schreibens ist, dass weder Ware noch Empfänger genehmigungspflichtig ist. Sollte das wiederum nicht so sein, erhält man eine Genehmigung zur Ausfuhr, oder auch nicht.
Je nach Aufwand der zu prüfenden Faktoren und Auslastung der Behörde kann das auch 6 - 8 Wochen dauern.

Wie Klingi bereits geschrieben hat wäre in diesem Fall die "Anfrage zur Auskunft zum Außenw......." empfehlenswert und wird eigentlich von den Banken auch akzeptiert. Dauer ca. 4-6 Wo. evtl. auch schneller.

Gruß
SM

Dieter2 Geschrieben am 28 Juni 2011



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo amothie,

ein Nullbescheid ist ein Einzelfallentscheid auf einen Genehmigungsantrag, wie von SM bereits beschrieben. Einen Genehmigungsantrag könntest Du im Fall Iran tatsächlich stellen, obwohl die Ware eindeutig nicht gelistet ist.

Schnell geht im BAFA in letzter Zeit gar nichts mehr. Das Technikreferat ist das Nadelöhr.

Die Alternative wäre die „Auskunft zur Güterliste“ (AzG), die eigentlich dafür gedacht ist, einer zweifelnden Zollbehörde die Genehmigungsfreiheit nachzuweisen. Die AzG sagt aus, dass eine beschriebene Ware zum Zeitpunkt der Ausstellung nach EG-VO bzw. Anlage AL zur AWV nicht gelistet ist. Im Gegensatz zum vorgangsbezogenen Nullbescheid ist die Auskunft zur Güterliste ein Jahr gültig und kann bei Bedarf ohne neue Antragstellung um ein Jahr verlängert werden.

Von einer Antragstellung mit folgendem Nullbescheid würde ich abraten, weil das BAFA als Voraussetzung für die Antragstellung die Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen fordert. Du hast also damit zwei Prozeduren.

Der Antrag auf Ausstellung einer AzG sollte nach BAFA-Wunsch online gestellt werden, was aber eine Registrierungsprozedur voraussetzt. Deshalb würde ich hier zur Antragsstellung in Papierform raten, bei der man ja dann auch in einem Begleitschreiben den Hintergrund erläutern kann.

Eine Dauer zu prognostizieren, ist schwierig (die AzG kommt auch aus dem Technikreferat). Bitte PN, falls Interesse an Antragsformular und Kontaktperson BAFA besteht.

Gruß
Dieter

Trollinger Geschrieben am 29 Juni 2011



Dabei seit
01 Oktober 2010
63 Beiträge
Hallo Amothie,

richtig, der Nullbescheid bewertert das Geschäft in geschilderter Sachlage. Abweichungen im weiteren Geschäftsprozeß machen einen ggf. vorliegenden NB wertlos.

Meines Wissens ist weniger das BAFA das Nadelöhr, vielmehr ist das Problem die Beiteilung anderer Behörden wie BMWi, AA und BND die bei Geschäften mit dem Iran immer mitmischen müssen. Sind die Anträge beim BAFA vollständig und richtig eingereicht, sollten diese eigentlich im erträglichen Rahmen durchlaufen.

Tipp: Endverbleibserklärung des Kunden gleich mit einreichen !

Eine AZG nützt für Iran nur bedingt, weil das Gesamtgeschäft nicht betrachtet wird, und hierfür interessiert sich der Zoll halt ganz besonders.

Für eine Antragstellung Iran ist m.E. kein Ausfuhrverantwortlicher nötig, sofern es sich um nichtgelistete Ware handelt und die Beteiligten nicht auf irgendwelchen Listen der EmbargoVO stehen.

Eine Anragstellung sollte elektronisch erfolgen, ist ja auch kein Hexenwerk. Der Antrag muss ja dann sowieso ausgeruckt werden, und da können ja weitere Unterlagen beigefügt werden.

Bezüglich der Dauer haben wir die folgende Erfahrungswerte mit dem Iran:
2,5 - 4 Monate (längstens!).

Ich würde nun mal mit der Bank sprechen, worauf die sich stützen von Euch einen NB zu verlangen. Vielleicht erklärst Du denen mal das Iran-Embargo :-)

Für dieses Geschäft sehe ich eigentlich keinen Zwang einen NB vorzulegen, wenn alle Prüfungen von euch gemäß der Iran-VO ordentlich erledigt wurden.

Viele Erfolg!

Gruß
Trollinger

Smart-Mellon Geschrieben am 30 Juni 2011



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo nochmal,

die Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (Mitglied der GL) ist bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren notwendig.

Sollte das BAFA bei einem Antrag eine Genehmigungspflicht feststellen, wird die Benennung nachgefordert und der Antrag nicht weiter bearbeitet.

Und wie vorher schon geschrieben wurde nochmals mit der Bank klären, ob die Auskunft .... ausreichend ist. Der Vorteil des NB ist u.a. für die Bank Rechtssicherheit (für dieses Geschäft) und bei der späteren Meldung / Genehmigung des Zahlungsverkehrs gem. Art. 21 VO(EU) 961/2010. Sollte der Zahlungsverkehr nach der Ausfuhr stattfinden kann die Allgemeingenehmigung der Bundesbank in Anspruch genommen werden und mit einem NB vereinfacht sich der Ablauf für die Bank auch.


Gruß
SM

Trollinger Geschrieben am 30 Juni 2011



Dabei seit
01 Oktober 2010
63 Beiträge
Hallo Smart-Mellon,

das ist richtig, im vorliegenden Fall der Kugelschreiber an eine Person/Firma die nicht vom Iran Embargo erfasst ist, wird der AV sicher nicht verlangt.

Gruß

Gast Geschrieben am 30 Juni 2011





Hallo Trollinger,

es geht in diesem Thread nicht um ein tatsächlich ausfuhrgenehmigungspflichtiges Geschäft, sondern um den Nachweis der (eindeutigen) Genehmigungsfreiheit einer nicht gelisteten Ware für eine Bank. Insofern ist eine „normale“ Antragstellung gar nicht relevant, weil dieser Antrag - auch wenn Iran der Bestimmungsort ist - gar nicht im AA, BMWi und BMVg landet. Diese drei Ministerien (genau genommen i.d.R. nur das AA) verzögern natürlich den Vorgangsentscheid, aber eben nur bei Vorgängen, die dorthin gelangen.

Selbstverständlich nutzt hier die AzG, weil es nicht um den Zoll, sondern die Bankabwicklung geht - vorausgesetzt natürlich, dass die Bank die AzG ersatzweise akzeptiert.

Ebenso selbstverständlich benötigst du einen Ausfuhrverantwortlichen für eine Antragstellung, weil im letzten Part des AG-Antrages die Aussage getroffen werden muss, ob der Ausfuhrverantwortliche oder eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag unterschreibt. Diesen Ausfuhrverantwortlichen braucht man dagegen für die Beantragung der AzG nicht.

Die online-Antragstellung ist natürlich kein Hexenwerk. Sie setzt aber eine Registrierung voraus, die erst eine Bearbeitungszeit für die Freischaltung im BAFA erfordert (für die übrigens ein Ausfuhrverantwortlicher benannt sein muss!). Der online Antrag wird übrigens seit April nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch signiert.

Mich würde einmal interessieren, worauf sich deine Erfahrungswerte hinsichtlich Bearbeitungszeitraum beziehen. Das liegt wohl schon länger zurück ;-)
Wir warten z.B. seit über vier Monaten auf eine Genehmigung für eine vorübergehende Ausfuhr in die Emirate - die ja wohl weit unkritischer sind als der Iran.

Gruß
Dieter

Dieter2 Geschrieben am 30 Juni 2011



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12 März 2008
625 Beiträge
Sorry, hatte mich nicht angemeldet und der Beitrag erscheint deshalb als "Gastbeitrag".

Gruß
Dieter

Dieter2 Geschrieben am 30 Juni 2011



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo amothie,

wenn du den Vorgang „vom Eis“ hast, wäre ich für eine kurze Info dankbar, wie das abgelaufen ist bzw. mit welchem Papier du die Bank letztendlich befriedigen konntest.

Gruß
Dieter

Dieter2 Geschrieben am 01 Juli 2011



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo nochmal,

ich konnte bei einer heutigen Antragstellung feststellen, dass die Felder „Zeichnung durch den Ausfuhrverantwortlichen“ oder eine von ihm „bevollmächtige Person“ keine Pflichtfelder sind.
D.h., dass ich Trollinger Unrecht getan habe - der Ausfuhrverantwortliche ist also doch keine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung.

Gruß
Dieter

Minas Geschrieben am 20 Juli 2011



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09 Juni 2009
48 Beiträge
Hallo @alle,

wir hatten letztes Jahr eine Antragstellung unternommen. Ging rel. schnell. Nach ca. 5 Monaten ging die Ware raus.

Gestern haben wir uns wieder registrieren lassen. Wurde ja letztes Jahr Juni alles umgestellt bei der BAFA. Wir haben zwar den Aktivierungslink bekommen aber d.h. noch lange nicht, dass wir freigeschalten sind :-)
Nun warten wir auf die Bestätigung.

Bei der Registrierung sollte man aufmerksam die Hinweise lesen, um unnötiges Eingeben zu verhindern.

Den Nullbescheid haben alle betreffenden Einrichtungen anerkannt. Dieser ist für ein Jahr gültig und kann innerhalb des Jahres verlängert werden.

Gut Ding will Weile haben......

Minas Geschrieben am 19 August 2011



Dabei seit
09 Juni 2009
48 Beiträge
Unsere Ware ist nun raus. Am 12.8. hatten wir den Nullbescheid erhalten. Ging relativ zügig, nach diversen nachfragen. :-)

Schönes Wochenende!

Minas Geschrieben am 19 August 2011



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09 Juni 2009
48 Beiträge
Unsere Ware ist nun raus. Am 12.8. hatten wir den Nullbescheid erhalten. Ging relativ zügig, nach diversen nachfragen. :-)

Schönes Wochenende!

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