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Incoterm Frei Haus


Mercurius Geschrieben am 19 Oktober 2011



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15 April 2011
15 Beiträge
Hallo zusammen

habe aktuell ein Problem bei dem ich etwas theoretische Hilfe benötige. Ein Lieferant liefert an uns Frei Haus, schließt aber die Haftung aus, bzw übernimmt nicht das Risiko (wird ausdrücklich in den AGB´s erwähnt).
Würde jetzt gerne mit ihm einen Incoterm als Lieferbedinung ausmachen, um dadurch auch das Risiko / die Haftung an Ihn zu übergeben.
Meine erste Idee war DDP, bin mir jedoch nicht sicher.

Bitte mal um eure Meinung

Gruss

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oleda Geschrieben am 19 Oktober 2011



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365 Beiträge
DAP gennanter Ort gem. Incoterms 2010

Evtl. müsst Ihr noch vereinbaren das Regelungen in den Incoterms über den AGB des Lieferanten stehen, sonst hebeln die AGB die Incoterms bezüglich Haftung/Risiko wieder aus...

Schaf Geschrieben am 19 Oktober 2011



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91 Beiträge
DDP ist meiner Ansicht in Ordnung.

Muss man ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Incoterms über den AGB stehen?

Wenn ich einen Kaufvertrag aushandel und mich an den Incoterms orientiere kann der Verkäufer sich meiner Meinung nach nicht herausreden, dass er laut Incoterm das Risiko zwar tragen würde, seine AGB dies aber ausschließen.

Dieter2 Geschrieben am 19 Oktober 2011



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Ich würde auch DAP wählen. Der Hinweis von oleda ist berechtigt, da die Anwendung der Incoterms durch Zusatzvereinbarungen oder Ausschlüsse durchaus modifizierbar ist.

Gruß
Dieter

Schaf Geschrieben am 19 Oktober 2011



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Könnte mir jemand erklären wo der Vorteil bei DAP liegt? Bin mit den neuen Incoterms noch nicht so fit.

Mercurius Geschrieben am 19 Oktober 2011



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15 Beiträge
Auf DAP bin ich gar nicht gekommen. Aber passt für uns.
Danke auch für den Hinweis dies nochmal extra aufzuzeigen, das Incoterm über AGB gehen muss.

@ Schaf:

Meinst du die Vorteile von DAP gegenüber DDP?

Schaf Geschrieben am 19 Oktober 2011



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03 Mai 2010
91 Beiträge
@Mercurius

Genau das meine ich :o)

Dieter2 Geschrieben am 20 Oktober 2011



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625 Beiträge
Schaf wrote:
Könnte mir jemand erklären wo der Vorteil bei DAP liegt? Bin mit den neuen Incoterms noch nicht so fit.

Der Unterschied liegt lediglich darin, dass DDP die Verzollung beinhaltet. Die Anfrage ließ nicht darauf schließen, dass die Ware aus dem Ausland kommt - und im Inland macht DDP wenig Sinn.

Gruß
Dieter

betterorange Geschrieben am 21 Oktober 2011



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
DDP beinhaltet neben den Verzollungskoste auch die Eingangsabgaben vom Versender zu bezahlen. Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders,

DDU trifft den "Frei Haus" Charaktzer schon am meisten, zur Not sendet Ihr ddu incl. Zollabfertigung .

Dieter2 Geschrieben am 21 Oktober 2011



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Um den TE nicht zu verwirren: DDU bei Lieferanten im Ausland, DAP bei Lieferanten im Inland.

Gruß
Dieter

vacallo Geschrieben am 21 Oktober 2011



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90 Beiträge
Warum DDU und nicht DAP im Ausland?
DDU wurde durch DAP ersetzt (Incoterms 2010)

Dieter2 Geschrieben am 21 Oktober 2011



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625 Beiträge
Richtig, jetzt bin ich in die von BO gelegte Falle getappt!
DDU gibt es zwar bei Verträgen nach Incoterms 2000 noch, aber nicht mehr in der Version 2010, wo es durch DAP abgelöst wurde.

Schönes Wochenende!
Dieter

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