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Zulassung zum behördlich anerkannten bekannten Versender LBA


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


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Andreas100 Geschrieben am 15 November 2011



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Kann man seine Mitarbeiter in der Produktion auch von außerhalb schulen lassen ? Wenn ja weiss einer was sowas kostet ca. ?

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Carsten Geschrieben am 15 November 2011



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Hallo Andreas,

kontaktiere doch einmal unseren Partner die AOB GmbH. Ich bin mir sicher, dass Du dort kompetente Antworten auf deine Fragen zum Thema Schulungen erhältst.

Lieben Gruß
Carsten

Andreas100 Geschrieben am 23 November 2011



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04 November 2011
6 Beiträge
Danke.

Habe noch was vergessen zu Frage. Brauch alle Mitarbeiter die geschult werden eine Zuverlässigkeitsprüfung ?

cargojimmy Geschrieben am 30 November 2011



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30 November 2011
11 Beiträge
Hallo liebe Forum User :)

@Andreas100

Die Mitarbeiter die nach der Verordnung 185/2010 Nummer 11.2.3.9 geschult werden müssen (3 Stunden Schulung), müssen nicht über eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 verfügen.

Grüße

cargojimmy Geschrieben am 22 Dezember 2011



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11 Beiträge
Hallo,

bei der Bearbeitung des Mustersicherheitsprogramms ist mir folgende Regelung aus dem Amtsblatt der europäischen Union vom 5.3.2010 aufgefallen. Laut dem Punkt 6.4.2.1.c ist es so, dass wenn eine Ware ihren Ursprung nicht beim bekannten Versender hat, muss der reglementierte Beauftragte darauf hingewiesen werden, damit er die Kontrollen, die in der selben Verordnung unter 6.2 vorgeschrieben werden, durchführt. Also entweder Röntgen falls dies nicht möglich ist die umständlichen Kontrollmaßnahmen anwenden die in der Regel mit dem Öffnen der Ware verbunden sind. Die Nachteile die hierbei entstehen sollten jedem bekannt sein. Stichpunkte hier sind Qualität, Wartezeit und natürlich Kosten.

Wen betrifft dieser Sachverhalt?
Dieser Sachverhalt betrifft Firmen, die in ihrem Lager Eigenprodukte und auch Fremdprodukte lagern und von diesem Lager aus versenden.

Mögliches Szenario:
Eine Bestellung mit verschiedenen Positionen aus Eigenprodukten und Fremdprodukten wird zusammengestellt. Nach der Menge die kommissioniert ist, wird ersichtlich, dass diese mit einer Palette versendet werden kann. So, jetzt kommt die entscheidende Frage, trenne ich diese Sendung und mach was absolut unwirtschaftliches indem ich eine Sendung auf zwei Sendungen splitte und somit doppelte Frachtkosten für die selbe Lieferung in Kauf nehme damit der eine Teil als "sicher" raus kann und der andere seinen vorgeschriebenen Weg geht, oder (und das ist das witzigste an der ganzen Sache) lasse ich die ganze Bestellung auf einer Palette und muss diese trotz meines Status bekannter Versender röntgen lassen???

Meine Absicht ist es nicht mit dem vorgestellten Fallbeispiel Verwirrung zu stiften, sondern dieses Beispiel aus der Praxis, was bei hunderten wenn nicht tausenden Firmen der Fall ist, eine Entscheidungshilfe für die Relevanz des Status bekannter Versender ja oder nein geben. Dieser Umstand ist keine Ausnahme und wird leider in keinster Weise von den Behörden berücksichtigt. Hier heißt es immer, entweder die ganze Kette oder nichts.

Aus diesem Fall wird leider in meinen Augen ersichtlich, dass wenn sich ein Unternehmen mit oben genannter Struktur für den Status bekannter Versender entscheidet, nahezu keinerlei Vorteile aus diesem Status ziehen kann, sondern im Gegenteil mit Mehrkosten trotz Status belastet wird.

Für ein Feedback bezüglich diesen Artikels aus der Sicht der Praktiker beziehungsweise von betroffenen würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße und ein frohes Fest euch allen wünscht
Cargojimmy ;)

Andreas100 Geschrieben am 13 Januar 2012



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6 Beiträge
Habe nur noch mal eine kurze zwischen Frage.
Wenn alle Mitarbeiter im Unternehmen geschult sind(3+1 Schulung) ist es nicht notwendig im inneren des Unternehmens irgendwas abzusperren.
Habe ich so richtig verstanden oder ?

Gruß

cargojimmy Geschrieben am 13 Januar 2012



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30 November 2011
11 Beiträge
Hallo Andreas,

dass ist nicht ganz richtig. Die Schulung des Personals ist eine Sache für sich und die Sicherung der Ware gegenüber Fremden Zugriff ist eine andere.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Grüße

Andreas100 Geschrieben am 13 Januar 2012



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04 November 2011
6 Beiträge
Okay das ist klar, dass keine dritten Personen so einfach in das Unternehmen spazieren darf. Dies ist durch Türen mit Zugangskontrollen gegeben, dass nur Mitarbeiter mit entsprechenden Ausweis reinkommen.

Besuch müsste dann natürlich unter ständiger Aufsicht sein.

Meine Frage bezog sich in erster Linie nur auf das interne.

War eventuell falsch ausgedrückt von mir.

export_import Geschrieben am 22 Februar 2012



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86 Beiträge
Hallo zusammen,
da der letzte Beitrag schon länger her ist, will ich das Thema mal wieder "in Erinnerung" rufen.

Auch wir standen dem Thema anfangs eher skeptisch gegenüber. "Wie sollen wir das alles bloß umsetzen?" . Nach vielen Gesprächen mit diversen Personen unterschiedlicher Bereiche (Spediteure, and. Firmen der verladenden Wirtschaft, Beratungsfirmen) sind wir der Sache jetzt aber ein ganzes Stück näher und werden das Thema jetzt umsetzen.

Für alle Firmen die sich nicht sicher sind: Überlegt wie viele Luftfrachten habt ihr und vor allem (was bei uns wichtig war) was habt ihr an Material? Stichwort Materialdichte! Bei der Beschaffenheit unseres Materials hätte jede zweite Sendung am Flughafen geöffnet werden müssen, da Röntgen nicht möglich ist und eine "Von-Hand-Durchsuchung" nötig gewesen wäre.

Einen Punkt möchte ich zitieren: " Die größte Unsicherheit ist die Klärung der Frage: An welchem Arbeitsplatz befindet sich "identifizierbare Luftfracht"?
Wenn man da anfängt alle Prozesse zu durchleuchten, überlegt und weiter sucht, dann finden sich x-Leute im Unternehmen, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben. Wenn man jetzt die Schulungskosten für all die betroffenen Mitarbeiter zusammen rechnet, dann stellt man sich zu Recht die Frage, ob Scannen der Luftfrachtsendungen auf Dauer nicht günstiger ist."

-->> durchleuchtet wirklich eure Prozesse und versucht diese evtl. umzustellen!!! Haltet den Bereich in dem Luftfracht identifizierbar ist so klein wie möglich.
Beispiel: Wr stellen unsere Prozesse in Zukunft um. Bei uns werden in Zukunft die Packer nicht wissen, dass es eine Luftfracht ist!!!
Alles wird "anonym" verpackt. Zwar kennen die Verpacker den Warenempfänger aber haben sie keinerlei Angaben über den Transportweg! Auf keinem Papier ist schriftlich vermerkt, dass es sich um eine Luftfracht handeln wird. Das bedeutet, dass die Luftfracht erst dort als solche identifiziert wird, wo die Dokumente für den Transport gemacht werden. Bei uns im Büro der Exportabwicklung. Die Kollegen aus der Abwicklung machen dann die Dokumente und würden die entsprechenden Packstücke anschließend labeln und direkt unter Verschluss bringen, bis sie vom RegB abgeholt werden. Herausgabe der Packstücke wird nur über dieses Personal (welches natürlich die 4-Std-Schulung durch unseren Luftfrachtsicherheitsbeauftragten bekommen hat) abgewickelt. Bei Abholung durch RegB muss natürlich die Identität des Fahrers festgestellt/-halten werden!

Dadurch müssen wir keinerlei bauliche Maßnahmen vornehmen!

MagNet-99 Geschrieben am 22 Februar 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo,

wie ist der Prozess in der Bereitstellung zum Versand geregelt ?

Wenn die Ware unbelabelt auf Fläche steht kann sich ja jeder denken das es einen Luftfracht wird ?
Oder habt ihr einen LF-Käfig ?

Gruss
MagNet-99

Aria Geschrieben am 22 Februar 2012



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31 August 2011
36 Beiträge
@Export_Import,

schön, wenn man das so regeln kann....
Beispiel aus unserer Praxis: In der Entwicklung will ein Projektleiter ein Mustergerät per Luftfracht zum Kunden in einem Drittland zur Evaluation geliefert haben: Er nimmt also das Gerät, geht damit zur Auftragswicklung und gibt den Wunsch weiter. In der Auftragsabwicklung wird der Auftrag erstellt, die Ware geht danach mit internem Lieferschein per internem Transport in die Versandabteilung, dort wird das Gerät verpackt, die Lieferpapiere fertiggestellt und das Mustergerät dem Spediteur übergeben.
Damit haben wir z.B. bei Mustergeräteversand mindestens 5 - 6 Leute, die ganz genau wissen, dass dieses Gerät eine Luftfracht sein wird. :-)

Hier den Prozess umstellen, geht auch nicht, denn die Projektleiter entscheiden über den Transportweg, wenn es um Mustergeräte geht. Die Entwicklungsabteilung in den Versand umzuziehen geht auch nicht.

Beispiel: Messegeräte. Da sind je nach Messe verschiedene Personen an der Vorbereitung beteiligt. Verschiedene Geräte werden vorbereitet und bei uns vor Ort auch verpackt. Auftrag wird wieder von der Auftragsabwicklung erstellt, geht per internem Transport in den Versand, etc.
Hier haben wir x Personen, die wissen, welche Geräte auf die Messe gehen und auch wissen (je nach Messe) ob per Land- oder Luftfracht.

Wenn ich da nachrechne, kann ich die halbe Firma schulen lassen.

@cargojimmy:

Sehr gute Frage. Wie mit Fremdware umgehen? Solche Mischsendungen sind ja fast die Regel, denn die Ausnahme, auch bei uns.
Hier wäre ich um jeden Lösungsansatz dankbar.

Viele Grüße
Aria

export_import Geschrieben am 23 Februar 2012



Dabei seit
07 Juni 2010
86 Beiträge
@Aria: " Er nimmt also das Gerät, geht damit zur Auftragswicklung und gibt den Wunsch weiter. In der Auftragsabwicklung wird der Auftrag erstellt, die Ware geht danach mit internem Lieferschein per internem Transport in die Versandabteilung, dort wird das Gerät verpackt, die Lieferpapiere fertiggestellt und das Mustergerät dem Spediteur übergeben."

Frage: Nimmt er an der Stelle bereits das Gerät wirklich physisch "in die Hand" und sagt, dafür brauche ich einen Luftfracht-Auftrag? Die Ware ist also schon vom Lager entnommen? Du sagtest ja Mustergerät.... wird wahrscheinlich nicht an Lager liegen, oder? Also ich weiß ja nicht ob der Versand von Mustergeräten euer tägliches Geschäft ist.

Ich bin sicher, dass man auch euren Prozess umgestalten kann, so dass der Luftfrachtbereich "kleiner" wird. Jedoch reicht die obige Beschreibung nicht aus um genau auf eure Prozesse rückschließen zu können...



Bzgl. der Fremdware bin ich der Meinung: Fremdware ist Ware, die ungesehen und verpackt so wie sie vom Versender kommt an Lager geht. Sobald die Ware eine Wareneingangskontrolle durchläuft und aus der Originalverpackung genommen und an Lager gelegt wird, könnt ihr sie als eigene Ware behandeln. Wichtig ist nur, dass sie nicht "eins-zu-eins" weitergeleitet wird!!


@MagNet-99:

"wie ist der Prozess in der Bereitstellung zum Versand geregelt ?"
--> Der Versand stellt bereit ohne zu wissen, um welchen Versandweg es sich handelt. Wie zuvor beschrieben kennt er zwar den Empfänger aber nicht ob Luft- oder Seefracht ( oder LKW, was ja z.B. auch nach USA geht... )

"Wenn die Ware unbelabelt auf Fläche steht kann sich ja jeder denken das es einen Luftfracht wird ?"
--> Das mag sein, interessiert aber keinen. Maßgebend ist der Zeitpunkt an dem das Paket als Luftfracht identifiziert wird! Die Mitarbeiter können denken was sie wollen, sie wissen es schlicht nicht! Das war für mich mit gesundem Menschenverstand anfangs auch schwer zu verstehen, da man ja z.B. feste Versandtage für Luftfracht hat und die Leute es aus der Erfahrung wissen. Laut diversen Aussagen von Beratern und Experten auf dem Gebiet zählt das aber nicht.

"Oder habt ihr einen LF-Käfig ?"
--> Die Ware steht unbelabelt auf "freier" Fläche. Im Exportbüro wird dann entschieden über den Versandweg. Die Papiere werden erstellt ( Zugang zum Drucker beachten bzw. beschränken! ). Dann geht ein MA aus dem Büro mit den Papieren entweder zu einem (4 Std.) geschulten Versand MA, der das Paket unter Verschluss bringt, oder erledigt dies selbst.
Verschluss bedeutet LF-Käfig, ja. Schlüsselvergabe zu dem Käfig natürlich auf geschulte Personen beschränkt.

Zu guter letzt muss sich der abholende Fahrer ausweisen und ein Abholpasswort nennen ( z.B. Transportnummer ). Die Personalien werden mit den Angaben des RegB, die dieser vorher gemacht hat, überprüft und bei Übereinstimmung kann die Übergabe stattfinden. Alles wird sauber dokumentiert.


P.S.: Wir haben natürlich auch eine Auftragsabwicklung und die Kunden bestellen natürlich so, dass man sehen kann ob Luft- oder Seefracht.
Aber beginnt hier nicht der Prozess der Luftfracht. Der Auftragsabwickler kann aufgrund seiner Eingabe des Auftrags am Ende nicht auf das Paket schließen, welches die Luftfracht darstellt.

MagNet-99 Geschrieben am 23 Februar 2012



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo exporteur_importeur,

das klingt alles sehr durchdacht.
Ich habe Dir noch einen PN geschrieben.

Gruss
MagNet-99

cargojimmy Geschrieben am 28 Februar 2012



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30 November 2011
11 Beiträge
Hallo alle zusammen,

@Aria
Zu der Frage mit der Fremdware konnte ich bisjetzt auch keine eindeutige Antwort finden. Wir waren erst letztens auf einer Infoveranstaltung bei der diese Frage mit der Antwort, wenn die Ware erst in ihrem Lager als Luftfracht identifiziert wird, dann ist dass der Zeitpunkt ab dem die Maßnahmen des LBA's umgesetzt werden müssen.

Weiteres dazu findest du in der PN die ich dir ´hinterlegt habe.

@export_import
Das SICHERMACHEN der Ware kann soweit ich weiß nur von speziell geschultem Personal gemacht werden. Also die Leute, die beim reglementierten Beauftragten an den verschiedenen Kontrollgeräten und Wischgeräten stehen, die die Ware auch tatsächlich kontrollieren. Nur dann denke ich, ist die Ware als sicher ainzustufen. Der Umstand ist noch relativ offen und sollte meiner Meinung nach stärker diskutiert werden.

Grüße
cargojimmy

cargojimmy Geschrieben am 29 Februar 2012



Dabei seit
30 November 2011
11 Beiträge
kleiner edit zur Fremdware

habe leider erst heut von dem Schreiben des LBA's mitgekriegt. Ja wie viele sehen konnten, ist die Frage nach der Fremdware ziemlich klar mit dem Punkt sichere Fracht und deren Ursprung beantwortet. Das bedeutet für mich, dass der Fall, den ich mir als Musterbeispiel ausgedacht hatte genau so in der Praxis umgesetzt wird. Ein Unternehmen dass auch Handelsware vertreibt ist nach der aktuellen Situation der Bereich, der gnadenlos auf der Strecke gelassen wird. Harte Entscheidungen die hier getroffen wurden.

Grüße
Cargojimmy

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