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Ausfuhr genehmigungspflichtiger Dual Use Güter


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


klopfer.ka Geschrieben am 20 Dezember 2011



Dabei seit
06 Juli 2009
73 Beiträge
Hallo zusammen,

uns ist ein dicker Fehler passiert, bzw. haben wir uns gutgläubig auf eine Aussage vom BAFA verlassen. Wir haben, nachdem uns telefonisch das Okay vorlag, Ware (IT-Equipment) nach Dubai geschickt. Jetzt habe ich vom BAFA die offizielle Aussage, dass es sich um Dual-Use-Güter handelt und die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist.
Hab ich hier noch Heilungschancen? Der Kunde ist über jeden Zweifel erhaben und die Ware wird auch vor Ort verwendet und nicht weiterverkauft.

Danke für Eure (seelische) Unterstützung.
Grüße,
Klopfer

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EuroAccises Geschrieben am 21 Dezember 2011



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Eine Telefonauskunft ist kein Antrag.
Oder ist das ein Sendung mit einer Allgemeingehmigung, da
kann die Ausfuhr unter Berufung auf diese Genehmingung
tätigen, ohne zuvor das BAFA zu kontaktieren.

Salutations

Smart-Mellon Geschrieben am 22 Dezember 2011



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo,

ja, eine telefonische Auskunft ist keine Genehmigung. Aber eine Allgemeingenehmigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sie auch im Zollverfahren mit angegeben wurde. (Und natürlich dem ganzen anderen Brimborium vorher.... :-) )

Gruß
SM

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