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ATLAS und die 1000-Euro-Grenze


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


ykol Geschrieben am 25 Januar 2012



Dabei seit
25 Januar 2012
4 Beiträge
Hallo,

wir versenden im Auftrag mehrerer Mandanten und werden zukünftig durch einen neuen Mandanten die 1000-Euro-Grenze pro Tag und Land manchmal überschreiten.
Trotz Recherche bleiben 2 Fragen offen:
1. Wenn der Wert für jeden einzelnen Mandanten die 1000 €-Grenze pro Tag und Land nicht übersteigt, für alle Mandanten zusammen aber schon, ist dann eine Ausfuhranmeldung über ATLAS notwendig?
2. Es ist bei den ersten Sendungen morgens nicht immer vorhersehbar, auf welchen Warenwert es sich im Laufe des Tages summiert. Wie sollte man in der Praxis vorgehen - immer über ATLAS anmelden oder es drauf ankommen lassen?

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kabumba Geschrieben am 25 Januar 2012



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Frage zurück: Ihr seit nicht zugelassener Ausführer (ZA) , oder? Ich denke mal nicht. Also müsst Ihr die Sendungen im Normalverfanren anmelden.

Zu 1: Es gilt immer nur pro Sendung, also wenn Ihr 100 Sendungen jeweils unter 1000 EUR entfällt die Anmeldung.

Zu 2: Man kann eine Sendung immer erst anmelden, wenn man den Warenwert hat. Dass man einen Circa-Betrag einstellen kann wäre mir neu.

Anmerkung:
Zu Eurer Recherche muss ich noch sagen: Es gilt zum einen die Grenze 1000 EUR, aber es gibt auch die 1000 kg-Grenze (unabhängig vom Warenwert), die dann auch angemeldet werden muss.

waldorf Geschrieben am 25 Januar 2012



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
zu 1: Klares NEIN: Die 1000-EUR-Grenze stellt auf die Sendung ab und Sendung bezieht sich immer auf einen Ausführer.
Ich gehe mal davon aus, dass die AM als direkter Stellvertreter abgegeben wird, der Mandant also Ausführer bleibt.
zu 2: erledigt sich wahrscheinlich, wenn Frage 1 verneint wurde.

ykol Geschrieben am 26 Januar 2012



Dabei seit
25 Januar 2012
4 Beiträge
Aha, dann ist für die bisherigen Mandanten keine AM nötig.

Noch eine Nachfrage: Ich hatte es so verstanden, dass alle Sendungen, die ein Ausführer in das gleiche Bestimmungsland am selben Tag verschickt, zusammengefasst werden. Liegt der Warenwert nach Zusammenfassung über 1.000 EUR, muss eine AM für diese Sendungen erstellt werden. (Wikipedia - Ausfuhranmeldung). Ist das richtig?

rowara Geschrieben am 26 Januar 2012



Dabei seit
04 August 2009
38 Beiträge
Leicht OT

Hallo Zusammen

Wir haben einen Schweizer Kunden der uns laufend mit kleineren Bestellungen "belästigt", die aber immer schnell geliefert haben möchte. Um die Transportkosten möglichst gering zu halten, probieren immer möglichst mehrere dieser Bestellungen zu einer Sendung zusammenzufassen allerdings auch unter der 6000 EUR-Grenze zu bleiben um keine EUR.1 ausstellen zu müssen (Fahrt zum Zoll ect.)

Nun Meine Frage :
Wenn wir quasi täglich oder zumindest mehrmals in der Woche eine Sendung machen, die unter 6000 € ist, könnten wir Probleme mit dem Zoll bekommen ? (von wegen EUR.1 ausstellen..)

Hat jemand Erfahrungswerte ? Vielen Dank.

rowara

Marzena Geschrieben am 26 Januar 2012



Dabei seit
08 April 2009
35 Beiträge
Hallo rowara,

meines Wissens stellt es kein Problem dar. Eine EUR.1 ist ja keine Pflicht. Diese dient nur zum Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft der Ware. Fehlt sie, kann der Kunde keine Zollvergünstigung in Anspruch nehmen, trotzdem wird die Ware aber zugestellt. Schließlich gibt es auch Waren, bei den kein Präferenzursprung vorliegt, trotzdem dürfen sie geliefert werden. Egal wie oft und wie teuer.
Ich nehme an, dass Ihr bei Sendungen bis 6000 EUR auf Euren Rechnungen die Ursprungserklärung unterschreibt, die ja erst nach vorheriger und nachweisbarer Prüfung der Ursprungsregeln abgegeben werden darf, wie die EUR.1 selbst auch. Wenn also der Prozess an sich bei Euch stimmt, dann könntet Ihr ja den Status des Ermächtigten Ausführers beantragen. Damit würdet Ihr Euch die lästigen Fahrten zum Zoll ersparen.

Gruß
Marzena

Marzena Geschrieben am 26 Januar 2012



Dabei seit
08 April 2009
35 Beiträge
Hallo ykol,

gibt es mehrere Sendungen am gleichen Tag an gleichen Empfänger, deren Wert in der Gesamtheit über 1000 EUR liegt, melden wir jede einzelne über ATLAS an. Aber das tun wir auch so, bei uns werden grundsätzlich für alle Ausfuhrsendungen unabhängig vom Warenwert ATLAS-ABD's erstellt. Schon alleine wegen der neuen Nachweispflichten (Neufassung der UStDV), die ab 01.01.2012 gelten. Da brauchen wir jetzt für alle Ausfuhren die AgV's. Wobei auch hier noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Viele Unternehmen protestieren gegen die maßlose Verkomplizierung der Dinge.

Gruß
Marzena

rowara Geschrieben am 27 Januar 2012



Dabei seit
04 August 2009
38 Beiträge
Hallo Marzena,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich war mir nur etwas unsicher ob es Probleme geben könnte bzw. wollte sie vermeiden.

Schönes Wochenende.

rowara

Marzena Geschrieben am 27 Januar 2012



Dabei seit
08 April 2009
35 Beiträge
Gern geschehen, rowara.

Ebenfalls ein schönes WE.

Marzena

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