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Transportrecht Transportschaden oder Selbstverschulden


Azubi2012 Geschrieben am 17 Februar 2012



Dabei seit
17 Februar 2012
2 Beiträge
Hallo, ich bin Auszubildende und stehe vor folgendem Problem um welches ich mich kümmern soll:

Unsere Firma fährt für eine "Kaufhauskette" die Ware vom Lager zur Filiale und zurück.

Nun ist beim Transport vom Lager zur Filiale die Ware (Markenklamotten) nass geworden und "...hat einen erheblichen Schaden im Wert von 1340,00 Euro verursacht."

Die LBW war lt. Fahrer geschlossen. Es ist ihm unerklärlich, wie dort Wasser eindringen konnte, zumal das noch nie passiert ist in den letzten 10 Jahren.

Jetzt soll unsere Firma für den Schaden aufkommen.

Es wird uns pro Teil der VK-Preis berechnet, da es lt. Auftraggeber für die ein Haftpflichtschaden ist und wir für den Gewinnverlust aufkommen müssen.

Meine Frage ist nun:
Ist dieser Fall für uns als Firma als Transportschaden zu werten?
Hätte der AG die Sachen nicht besser für den Transport verpacken müssen und muss aufgrud dessen selbst dafür aufkommen?
Trifft uns eine Mitschuld, weil der Fahrer die Sachen mitgenommen hat und nicht stehen gelassen hat? - allerdings ist er ja nicht davon ausgegangen, dass die Sachen nass werden.

Wer kann mir bei diesem Sachverhalt helfen?

Danke im Voraus!

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scs6862 Geschrieben am 17 Februar 2012



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
am sinnvollsten ist es, sich an den eigenen Versicherer zu wenden.
Daneben fehlen Angaben zur Verpackung. Wie wurde die Ware bei der Anlieferung quittiert? Hat es am Tag der Auslieferung geregnet? Wie sehen Eure AGB aus? Wie ist der EK/VK Preis pro Artikel? Wie hat der Fahrer die Ware bei Euch übernommen?

Azubi2012 Geschrieben am 18 Februar 2012



Dabei seit
17 Februar 2012
2 Beiträge
Danke!

worstcase Geschrieben am 20 Februar 2012



Dabei seit
18 Oktober 2011
82 Beiträge
sehe das ähnlich, in erster Linie hängt alles von der Quittierung ab. Wenn der Fahrer nichts entsprechend bei der Übernahme vermerkt hat, habt ihr vermutlich schlechte Karten.

Wenn der Fahrer ein Subunt. von euch ist, könnt ihr ihn in Regress nehmen, aber vorerst werdet ihr den Schaden tragen müssen.

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