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Zulassung zum behördlich anerkannten bekannten Versender LBA
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4
export_import |
Geschrieben am 29 Februar 2012
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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Hallo cargojimmy,
Zitat des LBA zum Ursprung der Fracht:
" .... "Ursprung haben" heißt:
- die Versandware ( Luftfracht ) wird in einem zugelassenen Betriebsstandort eines bV hergestellt und/oder
- die Fracht wird an einem zugelassenen Betriebsstandort eines bV aus Einzelstücken zusammengestellt ("konfektioniert") und verpackt, wobei die Einzelstücke bis zur Erfüllung der Bestellung nicht als Luftfracht identifizierbar sein dürfen. "
Dazu nochmals dein Szenario als Zitat:
"Mögliches Szenario:
Eine Bestellung mit verschiedenen Positionen aus Eigenprodukten und Fremdprodukten wird zusammengestellt. Nach der Menge die kommissioniert ist, wird ersichtlich, dass diese mit einer Palette versendet werden kann. So, jetzt kommt die entscheidende Frage, trenne ich diese Sendung und mach was absolut unwirtschaftliches indem ich eine Sendung auf zwei Sendungen splitte und somit doppelte Frachtkosten für die selbe Lieferung in Kauf nehme damit der eine Teil als "sicher" raus kann und der andere seinen vorgeschriebenen Weg geht, oder (und das ist das witzigste an der ganzen Sache) lasse ich die ganze Bestellung auf einer Palette und muss diese trotz meines Status bekannter Versender röntgen lassen???"
Die Frage die noch offen ist: Ist die Luftfracht in deinem Szenario zum Zeitpunkt des Verpackens bereits als solche identifiziert?
Wenn nicht, ist dies meiner Meinung nach unproblematisch und kann zusammen als sicher verladen werden.
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CARGOFORUM PARTNER
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export_import |
Geschrieben am 01 März 2012
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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wichtig ist: wo wird die Ware als Luftfracht identifiziert?!
Wenn natürlich bereits im Wareneingang die Ware als Luftfracht gekennzeichnet und damit identifiziert wird, dann ist sie m.E. Fremdware.
Wenn die Ware aber weder im Wareneingang, noch im Lager, und am besten auch nicht im Versand als Luftfracht identifiziert ist, dann ist sie m.E. wie eigene Ware zu handhaben.
Hier mal ein Zitat, welches ich auf die Frage von anderer Stelle erhalten habe: "zum Thema Ware fremden Ursprungs bleibt es wie gehabt, Sie müssen nachweisen, dass die Artikel erst in Ihrem Gewahrsam zur Luftfracht werden. "
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cargojimmy |
Geschrieben am 19 März 2012
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Dabei seit 30 November 2011 11 Beiträge
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Hallo Liebe Forumuser,
ich habe zu dem Thema ein interessantes Buch gefunden, dass sich sehr genau mit dem Datenschutz zu dieser Sache befasst.
Viel Spaß damit. ISBN 9783540789963
Grüße
Cargojimmy
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