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Gefahrgut Bleiplatten UN3288


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Sebastian78 Geschrieben am 13 März 2012



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18 Oktober 2011
6 Beiträge
Hallo zusammen

Wir wollen Bleiplatten für Akkumulatoren in die Türkei versenden. Laut Fachverband Batterien (ZVEI) sind Bleiplatten UN 3288. Jedoch steht dort nur was von gebrauchten Batterien und Bleiplatten, nicht aber von neuen. Meine Frage ist nun ob wir die neuen Platten auch unter der UN 3288 nach ADR versenden müssen.
Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe.

Gruß Sebastian78

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Dieter2 Geschrieben am 13 März 2012



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625 Beiträge
Hallo Sebastian78,

warum sollten neue Bleiplatten ungiftiger sein als gebrauchte? Ihr bezieht die Bleiplatten? Dann muss euch der Lieferant ein Sicherheitsdatenblatt zu Verfügung stellen, in dem die Klassifizierung drinsteht.

Gruß
Dieter

Sebastian78 Geschrieben am 15 März 2012



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18 Oktober 2011
6 Beiträge
Wir sind Hersteller. Mein Vorgänger hat jedoch soetwas nicht als Gefahrgut versand. Ich bin auch der Meinung das es giftig ist und bleibt ob nun neu oder gebraucht. Bei gebrauchten sehe ich sogar noch, das die Platten mit Säure kontaminiert sind und so evenntuell die Kl. 8 noch mit ins Spiel kommen könnte.

Danke für Deine Antwort Dieter2
Gruß Sebastian78

Dieter2 Geschrieben am 16 März 2012



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Sebastian78,

Blei in Platten ist jetzt nicht gerade meine Baustelle, aber die Beurteilung ob Gefahrgut oder nicht müssen eure Produktverantwortlichen- wenn ihr die Bleiplatten selbst gießt - in einer Untersuchung nach 2.2.61 ADR bzw. 3.6 IATA treffen.
Da Blei ein CMR-Stoff ist und erste Bleiverbindungen schon in Anhang XIV REACH gelandet sind, würde ich an deiner Stelle wenigstens mal hinterfragen - sonst hast du als Disponent im Ernstfall den schwarzen Peter.

Wenn keine befriedigende Antwort kommt, würde ich persönlich die Bleiplatten in jedem Fall als UN 3288 versenden, obwohl das natürlich aufwändig ist (baumustergeprüfte Verpackung, ADR-konforme Markierung und Dokumentation) . Für den Spediteur dürfte das kein großes Problem sein, da Klasse 6.1 mit wenigen Ausnahmen mit allen anderen Gefahrgütern zusammengeladen werden darf. Allerdings stellt sich dann wieder die Frage der Verpackungsgruppe I, II oder III, der UN 3288 je nach Gefahrenpotential zugeordnet werden muss.

Gruß und schönes Wochenende
Dieter

hazmatgerman Geschrieben am 31 März 2012



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32 Beiträge
Neben den genannten Einstufungen nach 2.2.61.1.1 ist immer nach 2.1.2 und 2.1.3 ADR zu verfahren. Zu berücksichtigen ist auch, ob tatsächlich eine transportbedingte Gefährdrung gem. GGBefG überhaupt vorliegt. Andernfalls entfällt die ADR-Anwendung. Grob gesagt: muß man die Bleiplatte, wenn sie trocken und verpackt verschickt werden, erst kleinsägen und verspeisen um geschädigt zu werden, oder reicht es, ausgeschütteten Bleiplatten beim "Stauben" zuzusehen und einzuatmen? Der Zustand (Platte oder Staub) ist entscheidend.

Sebastian78 Geschrieben am 04 April 2012



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18 Oktober 2011
6 Beiträge
Hallo
Also unsere Bleiplatten sind pos. und neg. Platten für Akkumulatoren und "Stauben" schon einwenig. Wir haben diese jetzt versand unter der UN 3288 VG III.
Danke für Eure Hilfe und FROHE OSTERN

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