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Gefahrgut ADR Sprengstoff BAM keine UN Nummer


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


bpl2003 Geschrieben am 21 Februar 2012



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Hallo,

Folgendes Problem gilt es zu lösen:

Ein Sprengmeister muss Sprengstoff befördern (PETN, formbar). Jetzt gibt es nur eine Zulassung der BAM hinsichtlich der zivilen Nutzung des Sprengstoffes, aber noch keine Zuteilung der UN Nummer.
Wie bekomme ich das Zeug denn jetzt befördert damit ich die Auflagen des ADR einhalten kann?

Für Lösungsansätze wäre ich Dankbar,

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Dieter2 Geschrieben am 22 Februar 2012



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Kommt das PETN aus Eigenherstellung oder wird es zugekauft?

bpl2003 Geschrieben am 22 Februar 2012



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Ist keine Eigenherstellung. Das Zeug muss abgeholt und zum Sprengobjekt gebracht weerden.

Dieter2 Geschrieben am 23 Februar 2012



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Dann verstehe ich das Problem nicht. Der Hersteller oder der Händler, bei dem das PETN abzuholen ist, muss doch über eine Transportzulassung verfügen. Welchen Sinn macht es sonst als Hersteller, PETN zu produzieren? Als Händler muss das PETN ja auf Basis einer Transportzulassung zu ihm gelangt sein. Und diese Transportzulassung beinhaltet die UN-No.

Der Sprengmeister verfügt über einen Befähigungsschein nach §20 SprengG und ist somit berechtigt, sogar im PKW bis zu 20 kg PETN (incl. Phlegmatisierung) in ADR-Verpackung zu befördern. Die Transportzulassung der BAM ist nicht unternehmens- sondern produktbezogen. D.h., die Transportzulassung, mit der z.B. das PETN zum Händler gekommen ist, ist legitime Grundlage für den Weitertransport durch den Sprengmeister oder einen Spediteur mit Befähigungsschein nach §20 SprengG.

PETN ist ein Sekundärsprengstoff der Klasse 1.1 D. Je nach Prozentsatz der Phlegmatisierung ist der Stoff der UN-No. 0150 oder 0411 zuzuordnen.

Gruß
Dieter

hazmatgerman Geschrieben am 31 März 2012



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Es kann auch UN 3344 in frage kommen. Ansonsten gilt, was zu UN 0190 im ADR steht. Sämtliche Bedingungen der zutreffenden UNNR sind einzuhalten, für Beförderungsmittel, Dokumentation und Versandvorbereitung.

Dieter2 Geschrieben am 10 April 2012



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Hallo hazmatgerman,

UN 3344 ist ein Gemisch mit max. 20% PETN, das soweit desensibilisiert ist, dass es „nur noch“ als entzündbarer Stoff gilt. Ein Sprengmeister wird wohl kaum an der Einsatzstelle zunächst dem Stoff die Phlegmatisierung entziehen, um ihn einsetzen zu können.

Und UN 0190 hat überhaupt nichts mit dem Thema zu tun, da es sich bei PETN um einen gängigen namentlich definierten Explosivstoff handelt.

Gruß
Dieter

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