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Transportrecht Beschädigte Sendungen KEP
KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.
mr.escort |
Geschrieben am 02 Februar 2012
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Dabei seit 02 Februar 2012 1 Beiträge
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Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich fahre Nachtexpress für einen bekannten Dienstleister.
Leider häufen sich die Transportschäden.
Für diese macht mich mein Chef haftbar, obwohl er als Transportunternehmer verpflichtet ist eine Transportversicherung abzuschließen.
Fast alle Schäden sind verdeckte Schäden über die ich zum Teil erst Monate später informiert werde.
Da dies für mich existenzbedrohend ist wäre ich dankbar für jeden Rat im Bezug auf solche Vorgänge.
MfG Mario
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CARGOFORUM PARTNER
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huugoo |
Geschrieben am 02 Februar 2012
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Dabei seit 26 Januar 2011 40 Beiträge
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Im Normalfall übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung bis zu einen Selbstkostenanteil dies auch. Laut Gesetz ist dieser auch dazu verpflichtet eine abzuschließen. Ich denke dein Chef , sofern du bei ihm angestellt bist will damit nur disziplinarische Arbeitsmaßnahmen durchsetzen.
Bist du allerdings vertraglich gesehen ein Transportunternehmer des "Chefs" so kann er dich in Regress nehmen. In dem Fall bist du gewerblich gesehen ebenfalls verpflichtet eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Wenn du in Regress genommen wirst liegt es an dir nachzuweisen das du ohne verschulden die Ware abgeliefert hast. D.h. in deinen Abliefernachweis muss klar hervorgehen das du bei Annahme der Ware geprüft hast ob Sendung unvollständig oder nicht zählbar war, ob du Beanstandungen hinsichtlich der äußeren Beschaffenheit der Verpackung mitgeteilt hast, welche der Absender quittierte. Wenn nix in davon eingetragen ist geht man davon aus das Du die Ware ordnungsgemäß angenommen hast und du der letzte in der Logistikkette bist, dem man den Schaden anhängen kann.
Wenn diese Dinge oft vorkommen würde ich ein Gespräch mit dem Chef suchen, manchmal sind es auch nur bestimmte Kunden die was reklamieren oder schlicht Ahnungslosigkeit derselben die nicht Wissen wie man die Ware verpackt. Wenn du ja weisst für welchen Dienstleister du fährst schau bitte mal in seine AGB manchmal sind dort Hinweise zufinden wo der Dienstleister sich selbst aus seiner Verantwortung ausschließt bei bestimmten Sendungen. Wenn der zBsp keine Haftung übernimmt für falsch verpackte empfindliche Ware warum sollt du der Depp sein?
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betterorange |
Geschrieben am 03 Februar 2012
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Mario, auch für Deinen Fall gibt es sicher Fristen, in denen Schäden anzumelden sind.
Ob Du Unternehmer bis oder angestellt ist da schon ein Unterschied.
Wie wird der Zustand der Sendungen ab Übernahme und bei Auslieferung dokumentiert? Gibt es ein Handbuch wie Du zu verfahren hast.
Wie sieht der regress aus?
Viele Fragen bevor Du eine brauchbare Antwort bekommst...
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Halloween |
Geschrieben am 30 April 2012
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Dabei seit 15 Juli 2010 25 Beiträge
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Vorerst schließe ich mich der Aussage von Betterorange an, versuche aber vorzugreifen.
Wenn Dein Netz ein bekanntes ist, werden sicherlich (da verpflichtend) Schnittstellenkontrollen durchgeführt. Sobald die Ware bei Dir aus- und beim Importlager eingescannt, oder auf ein anderes Fahrzeug, etc. ist, biste zu 99% raus aus der Nummer. Späterer Regress ist nur schwerlich zu erreichen, das Dein "Chef" genau DIR nachweisen müsste, dass DU der Verursacher des Schadens bist. Andernfalls kanns ja auch den nachgelagerten Transportgliedern passiert sein.
Kurz: der Letzte, dem die Übergabe per unreiner Quittung gezeichnet wird, hat die berühmte A-Karte. Aber, wie sollte man sonst den Schadensort bestimmen?!
Für Dich heisst das, schön die Sendungen scannen/ Übernahme-Quittung zeichnen lassen, dann solltest Du zumeist kein Problem haben.
Hoffe, dass ich alles richtig beschrieben hab und wünsche schönen Feiertag! :-)
Halloween
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MagNet-99 |
Geschrieben am 30 April 2012
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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...mal ganz davon abgesehen sollte der Verursacher bei bestimmten Schadenhöhen das Recht haben einen neutralen Sachverständigen zu beauftragen um den Transportschaden zu begutachten. Die meisten Beschädigungen bei Paketdienstleistern resultieren aus falscher und mangelhafter Verpackung oder aus schlechter Pakethandhabung in den Umschlagsanlagen. Auf dem Transport passiert das allerwenigste sofern es keinen Unfall gibt. Auch die beförderungssichere Ladungssicherung obliegt dem (rechtlichen) Verlader, also nicht Dir.
Meines Erachtens versucht Dich hier jemand auszunutzen.
Je nachdem ob Du Mitarbeiter oder Unternehmer bist, gilt es nun die richtigen Schritte einzuleiten. Auf Dauer kannst Du diesen Zustand finanziell sicher nicht überleben.
Gruss
MagNet-99
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Andie |
Geschrieben am 15 August 2012
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Dabei seit 09 August 2012 2 Beiträge
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Wenn du für die Transportschäden verantwortlich bist, muss es dir erst einmal nachgewiesen werden. Dein Chef kann nicht pauschal bei vorhandenen Schäden sagen, dass du dafür haftest. Nach bestimmten arbeitsrechtlichen Bedingungen bist du auch bei von dir verursachten Schäden "schuldlos" bzw. nicht haftbar. Deine Firma bzw. dein Chef muss eine Verischerung abschließen, die die Arbeitnehmer in solchen Fällen schütz.
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Reddyfox |
Geschrieben am 17 Juli 2013
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Dabei seit 17 Juli 2013 2 Beiträge
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Zustimmen vollständig betterorange. Normalerweise werden alle Transporter sichern ihre Leistungen von der Versicherung. Wenn Ihr Fall ist nicht durch eine Versicherung (obwohl es HSRD ist vorstellbar) abgedeckt müssen Sie selbst zahlen oder vor Gericht gehen.
Ich habe keine solche Erfahrung so weit, ich arbeite für www.telsgroup.com.de/ für mehr als 5 Jahre und wir hatten keine solchen Fall so weit.
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Tim_S. |
Geschrieben am 18 Juli 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Zitieren:: |
Für diese macht mich mein Chef haftbar, obwohl er als Transportunternehmer verpflichtet ist eine Transportversicherung abzuschließen. |
Er wird eine Verkehrshaftungsversicherung haben, aber ob nun er Regress nimmt oder seine Versicherung (die das nach ihrer Zahlung ja auch prüfen und ggfs. tun muss) ist ja letztlich egal.
Zitieren:: |
Fast alle Schäden sind verdeckte Schäden über die ich zum Teil erst Monate später informiert werde. |
Hieran sollte die Haftung des Threaderstellers eigentlich immer scheitern, so wie zuerst Halloween schon geschrieben hat: Wenn der Schaden der Verpackung nicht anzusehen war (und das wird ja der Fall sein bei einer reinen Ablieferquittung), dann kann dem Threadersteller auch nicht nachgewiesen werden, dass das Gut bei Übergabe an ihn zur Beförderung noch ohne den später vom Empfänger entdeckten Schaden war. Diesen Nachweis hat der Auftraggeber des Threaderstellers zu führen, wenn er Regress nehmen will. Das dürfte nichts werden bei verdeckten Schäden.
Schließlich fragt sich natürlich auch, ob der Auftraggeber überhaupt den Schaden hat bzw. das vom Threadersteller verlangte (i. Zweifel einfach von der Fracht einbehaltene) Geld überhaupt (in voller Höhe) an den Urversender weiterleitet, oder ob der nicht dem Urversender den Verpackungsmangel, die Haftungsbeschränkung nach ADSp oder HGB oder sonst irgendwelche Einwände vorhält. Zwar kann der Auftraggeber aus der sog. Drittschadensliquidation vorgehen, aber der Urversender ist ja bekannt. Es wäre vielleicht im Einzelfall zu überlegen, den Urversender zu kontaktieren, ob er vom Erstspediteur wirklich entschädigt wurde.
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Fetchman |
Geschrieben am 18 Juli 2013
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Bist du selbständiger Fahrer dann brauchst du auch eine Verkehrshaftpflicht
Reicht die Deckung nicht, dann muss eine Warentransportversicherung machen zusätzlich. ist aber schwierig, da du nie weist was da drin ist und welchen Wert es hat.
Bist du Angestellter, dann hat dein Chef ein Problem, denn der haftet.
das ist entscheident.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 21 Juli 2013
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Zusammen,
die Fakten sind bewältigt. Der Threadersteller antwortet nicht mehr. Ich mache hier mal zu.
Gruss
MagNet-99
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