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Seefracht was bedeutet > Both to Blame Collision Clause
schiffsverliebt |
Geschrieben am 28 Mai 2012
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Dabei seit 27 Mai 2012 7 Beiträge
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Ich möchte gerne wissen, welche Aussage sich hinter dieser Klausel versteckt. Durch den Klauseltext steige ich aufgrund der Satzlänge leider nicht durch. Ich habe soweit verstanden, dass im Falle der Kollision beide Reeder bzw. Schiffseigner gesamtschuldnerisch haften, im Verhältnis 50:50. Wenn also ein Schadensersatzanspruch des Ladungseigners geltend gemacht wird, muss jeder die Hälfte der Summe ersetzen. Ist die Both to Blame Klausel diese Aussage oder genau das Gegenteil? Ich habe gelesen, dass durch diese Klausel genau diese Rechtslage vermieden wird...Bin sehr verwirrt. Hilfe!
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Sergej1987 |
Geschrieben am 30 Mai 2012
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Dabei seit 26 April 2010 24 Beiträge
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Both to Blame Collision Clause
deutsch: Kollisionsklausel "beidseitiges Verschulden"
Eine Klausel, die im Zusammenhang mit Charterpartien und Konnossementen verwendet wird und bei Schiffskollisionen zum Zuge kommt. Sie hat ihren Ursprung im US-Recht und regelt die Haftung bei Kollision zweier oder mehrerer Schiffe. Bei beiderseitigem Verschulden spielt der Grad des Verschuldens der beteiligten Schiffe keine Rolle. Beide unterliegen einer gesamtschuldnerischen Haftung und tragen den Schaden des Anderen mit jeweils 50%.
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Sergej1987 |
Geschrieben am 30 Mai 2012
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Dabei seit 26 April 2010 24 Beiträge
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Habe ich auch gegoogelt. Also ich habe es auch so verstanden, dass im Falle einer Kollision beide Reeder bzw. Schiffseigner 50:50 haften.
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