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Grundwissen Zoll


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Mayerhofer Geschrieben am 12 Februar 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo,

da ja Zoll auch ein komplexes Thema ist und ich damit wenig um nicht zu sagen garnichts damit zu tun habe, stelle ich die Frage welche Dinge man unbedingt wissen sollte bezüglich der Spezifischen Prüfung im September zum Vfw?

Stichworte würden mir schon genügen um tiefer in die Materie einzusteigen.

Danke


Gruß
M.Mayerhofer

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RD Geschrieben am 13 Februar 2006



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
hey mayerhofer,

in einer alten prüfung war eine frage zum thema "import auf zolllager typ d".
alles was hier gefragt war, war eigentlich die importabwicklung mit verzollung. warum wird in hh verzollt oder erst in muenchen, frankfurt, etc...? warum kann es zu verzögerungen kommen? welche dokumente brauchst du dazu?

aktuell könnt ich mir was mit den neuerungen vorstellen. ich laß es dich nach dem 16.03. wissen.

gruß, RD

juergen2 Geschrieben am 13 Februar 2006



Dabei seit
20 Oktober 2005
307 Beiträge
Moin Herr Kollege,

mal ne Ansammlung von Themenschwerpunkten die ich so behandele, aus dem Kopf:


Ausfuhr:
- was ist ne Ausfuhranmeldung, wann braucht man die, wer ist verantwortlich für den Inhalt, wer kann sie ausstellen, welche Vereinfachungen gibt es
- welche Dokumentation braucht man für die reine Ausfuhr?
- was ist die Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke, wer stellt die warum aus, was ist mit dem gelben Durchschlag (abgestempelt) der Ausfuhranmeldung?
- VuB (Verbote und Beschränkungen)
- Gestellungsproblematik
- Intrastat

Einfuhr:
- welche Verfahren gibt es bei der Einfuhr?
- VuB
- Präferenzen, warum braucht man die, was bewirken die, was passiert bei fehlenden Präferenznachweisen
- Aufschubkonten, wer ist Verpflichteter, Vorlageprovisionen, Bürgschaften
- wie werden Einfuhren angemeldet, was ist mit Atlas?
- Gestellung, Überholung
- zollrechtlicher Status
- Zollwertermittlung
- Zoll, Steuer (wer hat bei was die Hoheit, Bestimmungslandprinzip)

Versandverfahren:
- welche gibt es, wann werden welche angewandt, wie läuft so ein Verfahren ab, was kommt danach?
- wo unterscheiden sie sich in der Haftung bzw. wer ist Verpflichteter, Probleme in der Praxis (Verpflichtungserklärung des Empfängers zB), Bürgschaften
- Gestellung
- Nämlichkeit

Ich empfehle als zusätzliche Vorbereitung die Lektüre des Lorenz (Band 2), zur genaueren Begriffsbestimmung den DHL Lotsen (früher Danzas-Lotse) sowie die wirklich guten und ausführlichen Erläuterungen bei Zoll.de!

Gruss

Juergen 2

Mayerhofer Geschrieben am 20 Februar 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
@RD
@Jürgen2

danke für die Tipps!

Muss ich wohl nach und nach in die Materie einsteigen um nicht wertvolle Punkte zu verschenken.

Falls ich konkrete Fragen habe, melde ich mich bestimmt... :lol:


Gruß
M.Mayerhofer

Mayerhofer Geschrieben am 08 März 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Jürgen2 und Kollegen,

widme mich dem Thema Zoll und möchte Antworten zu den Fragen von Jürgen2 schreiben.
Thema:Ausfuhr

Was ist eine Ausfuhranmeldung?-> 3-Faches Anmeldeformular (EG-Einheitspapier) für die Ausfuhr außerhalb der EU
1. Durchschlag -> Zoll-KOBRA Was ist das?
2. Durchschlag -> Stat. Bundesamt
3. Durchschlag -> Bekommt der Ausführer abgestempelt zurück zur Vorlage bei der AUsgangszollstelle

Wann benötigt man die?
Für Anmeldungen von Waren, die in das Ausland (EU) verkauft werden mit einem Warenwert über 3000 Euro.
Bis 1000 Euro sind keine schriftlichen Formalitäten zu erfüllen

Wer ist verantwortlich für den Inhalt?
Der Exporteur (Aussteller)

Wer kann sie ausstellen?

Ausfuhrverantwortlicher im Unternehmen?

Welche Vereinfachungen gibt es?
Bei Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen, der die Anträge auf Ausfuhr stellt und gegebenenfalls die Zollbeschau im Betrieb vornimmt, entfällt die Gestellung der Ausfuhrsendung bei der Ausgangszollstelle?

Welche Dokumentation benötigt man für die reine Ausfuhr?
Ausfuhranmeldung (Einheitspapier) 3-Fach? Oder geht es um den Inhalt?

Was ist die Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteurzwecke?
Sie wird vom exportierenden Transportdienstleister erstellt und dem Versender zur Verfügung gestellt. Außerdem dient es dem Verlader als Nachweis des Exports und damit der Befreiung von der UST-Abführung

Was ist mit dem gelben Durchschlag(abgestempelt)?
Bei Warenlieferungen in Drittstaaten wird die Rechnung netto geschrieben mit dem Vermerk"steuerfreie Ausfuhrlieferung" und dient als Beweis

Was sind Verbote und Beschränkungen(VUB)?
Individuelle Verbote von Ländern wie z.B. Gefälschte Waren, Artengeschützte Muscheln, Korallen etc., Waffen, Lebensmittel...

Welche Gestellungsproblematik gibt es?
???

Was versteht man unter Intrastat?
Erhebungssystem des innergemeinschaftlichen Warenaustausches. Unternehmen schreiben jeden Monat der zust. Stelle eine Statistikmeldung die ihre Bezüge und Lieferungen aus bzw. in die Länder der EU zum Gegenstand hat.


Ich hoffe das ich noch ein paar Antworten bekomme!

Danke und Gruß
M.Mayerhofer

juergen2 Geschrieben am 09 März 2006



Dabei seit
20 Oktober 2005
307 Beiträge
Guten Morgen Herr Kollege,

bringst mich jetzt ja schon richtig zum Arbeiten...;-)

Werd mich jetzt mal deinen Antworten widmen, kann sein daß ich es häppchenweise machen muss, je nachdem wie ich dazu komme.

Was ist eine Ausfuhranmeldung?-> 3-Faches Anmeldeformular (EG-Einheitspapier) für die Ausfuhr außerhalb der EU
1. Durchschlag -> Zoll-KOBRA Was ist das?
2. Durchschlag -> Stat. Bundesamt
3. Durchschlag -> Bekommt der Ausführer abgestempelt zurück zur Vorlage bei der Ausgangszollstelle


Ausfuhrerklärung ist grundsätzlich die Einholung der Einverständnis beim zuständigen Zollamt ob man eine bestimmt Ware in einer bestimmten Art und Weise (Ausfuhrverfahrenscode, zB fester Verkauf) exportieren darf. Kommt es dann zum Export, meldet man das mit der Ausfuhranmeldung an.
Dies wird meist in einem Arbeitsgang gemacht, weswegen es manchmal noch AE genannt wird obwohl es -eigentlich richtig- AA heissen müsste.

Das Formular (Einheitspapier 0733) ist zunächst nur das Medium mit dem man dem Zoll seine Absicht übermittelt. Wird später wichtig bei den Vereinfachungen.

KOBRA ist das Erfassungssystem des Zolls, mit dem die Daten aus den AA ausgelesen und erfasst werden. Deswegen soll alles ja in Maschinenschrift sein, damit die nix mehr von Hand eintippen müssen.


Wann benötigt man die?
Für Anmeldungen von Waren, die in das Ausland (EU) verkauft werden mit einem Warenwert über 3000 Euro.
Bis 1000 Euro sind keine schriftlichen Formalitäten zu erfüllen


Richtig und doch nicht.Die Ausfuhr anmelden muss man IMMER. Der Verzicht des Zolls auf das Formular bis 3000,- Euro oder gänzlicher Verzicht auf schriftl. Anmeldung unter 1000,- Euro entbindet nicht von der Informationspflicht gegenüber dem Zoll! Es ist eine Vereinfachung, aber kein ersatzloses Streichen!
Nochmaliger Hinweis: Die Ausfuhranmeldung ist nicht das Formular, sondern der Vorgang; der Verzicht auf das Formular heisst nur, daß das Medium ein anderes ist (zB Telefon), aber der Anmeldevorgang als solches bleibt davon unberührt.
In der Praxis ist es aber meist so, daß Versender andere Vereinfachungen haben, kommen wir später drauf.

Mache später weiter, muss erstmal was schaffen...

Gruss

Juergen 2

juergen2 Geschrieben am 09 März 2006



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20 Oktober 2005
307 Beiträge
Und weiter gehts, so kurz vor Mittag...

Wer ist verantwortlich für den Inhalt?
Der Exporteur (Aussteller)


Teilweise richtig.Verantwortlich ist immer der in Feld 2 genannte Versender/Ausführer. Er kann sich vertreten lassen durch einen Anmelder / Vetreter (Feld 14), meist ein Spediteur.
Der unterschreibt (hoffentlich!) unten in Feld 54 mit dem berühmten Zusatz "i.A.u.V.d.A." (im Auftrag und Vollmacht des Ausführers" und somit ist auch hier klar daß allein der Ausführer (und nicht zwangsläufig der aussteller) aus Feld 2 den Kopf hinhält.


Welche Vereinfachungen gibt es?
Bei Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen, der die Anträge auf Ausfuhr stellt und gegebenenfalls die Zollbeschau im Betrieb vornimmt, entfällt die Gestellung der Ausfuhrsendung bei der Ausgangszollstelle?


Vereinfachungen vom Anmeldeverfahren wären zB die vorhin beschriebenen Wertgrenzen, ab der der Zoll auf gewisse Formalien verzichtet.
Weiter gibt es die v.a. für Wenigversender die Möglichkeit der Vorabfertigung, bei der das AA-Formular blanko abgestempelt wird (in einer gewissen Menge), so daß man nicht mehr mit jeder Ausfuhr zum Zollamt watscheln muss. Entbindet aber nicht von der Gestellungspflicht, d.h. der Zoll kann verlangen vor der Ausfuhr mit einer vorabgestempelten AA trotzdem zur Zollbeschau vorbeizukommen.

Weitere Vereinfachung wäre die unvollständige Anmeldung, bei der zuerst bestimmte Mindestangaben in der AA gemacht werden und erst später die vollständige Anmeldung nachgeriecht wird.

Häufig angewandte Vereinfachung ist auch das Vorausanmeldeverfahren. Hier wird per Bewilligung vom Zollamt die Erlaubnis gegeben, entweder einen eigenen Stempel auf das Einheitspapier zu setzen oder ggfs. mit der Bewilligungsnummer nur den Satz "Zur Vorausanmeldung zugelassen unter Nr. blabla bla" den Stempel ganz zu ersetzen.
Noch ne weitere Vereinfachung ist die Bewilligung ganz auf das Einheitspapier zu verzichten und stattdessen auf der Rechnung die Bewilligungsnummer einzudrucken und einmal gesammelt (zB monatlich) dem Zollamt eine Auflistung aller getätigten Ausfuhren zu übergeben, die sogenannte Ausfuhrkontrollmeldung (AKM).

Und eines ist immer klar: Der Zoll gibt (die Vereinfachung) und nimmt sie auch wieder. Je größer die Vereinfachung, umso mehr wird kontrolliert. Und bei Schindluder oder Schlampigkeit bei der Verwaltung ist ne Vereinfachung schneller weg als andersrum...

Hoffe das ist halbwegs verständlich so, den Stoff hier (u.a.!!) pauke ich seit Januar jeden Samstag Morgen 3 Stunden im Kurs durch.
Und die Jungs und Mädels stöhnen auch...;-)

Gruss

Juergen 2

Mayerhofer Geschrieben am 09 März 2006



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14 Mai 2005
722 Beiträge
Servus Jürgen2,

danke für die bisherigen Antworten. Über weitere Antworten auf die letzten Fragen bezüglich der Ausfuhr wäre ich sehr dankbar (Wie du Zeit hast).

Mache derweil mit der Einfuhr weiter.

Welche Verfahren gibt es bei der Einfuhr?
externe gVV
für Nichtgemeinschaftswaren die in die EU eingeführt werden -> T1-Verfahren, Verzollung bei der Bestimmungszollstelle
interne gVV
Gemeinschaftswaren innerhalb der EU, die jedoch über das Staatsgebiet eines Drittlandes transportiert wird -> T2-Verfahren
TIR-Transitverfahren für den Warenverkehr mit Drittlänern (ohne EFTA)
Carnet-ATA für z.B. Messegüter zur vorübergehenden Verwendung

Welche Verbote und Beschränkungen gibt es?
mengenmäßige Beschränkungen z.B. Textilien
welche noch?

Präferenzen
Begünstigungen/Zollvorteile die für Waren mit einem bestimmten Ursprung in Anspruch genommen werden kann.

Warum braucht man Präferenzen und was bewirken die?
Für eine Vorzugsbehandung mit besonderen Zollsätzen (ermäßigte Zollsätze/Befreiungen)

Was passiert bei fehlenden Präferenznachweisen?
Keine Vergünstigung?

Aufschubkonten?
Ein vom Hauptzollamt bewilligtes Konto von dem aus die Abgaben eines Abrechnungszeitraumes zu einem festgelegtem Fälligkeitstag an die Bundeskasse Trier zu zahlen sind

Wer ist Verpflichteter?

Importeur /Anmelder?

Vorlageprovisionen?
Sind Bearbeitungsgebühren für Verzollung, die von z.B. einer Spedition durchgeführt worden ist

Bürgschaften?
Kreditversicherer übernehmen für Geschäftskunden Bürgschaften und Garantien im In- und Ausland z.B. für Verpflichtungen gegenüber Zollämtern für Zoll- u. Steuerverpflichtungen

Anmeldung von Einfuhren
-schriftliche Anmeldung
-über Datenverarbeitung
-mündliche Zollanmeldung
-durch andere Willenserklärung (konkludent)

ATLAS
Automatisiertes und Lokales Zollabwicklungssystem
Informationsverfahren, mit dem alle schriftlichen Zollanmeldungen durch elektr. Datenaustausch ersetzt werden soll. Dadurch Vereinfachung+Beschleunigung

Gestellung

Mitteilung an die Zollbehörde, dass Zollpflichtige Waren sich an einem bestimmten Ort befinden. Gestellung dient der konkreten Erfassung der Ware

Überholung
Überprüfung der gestellten Waren

Zollrechtlicher Status
Waren innerhalb der Gemeinschaft haben entweder den Status von Gemeinschaftswaren oder Nichtgemeinschaftswaren

Zollwertermittlung

z.B.
Rechnungspreis
+Provisionen
+Verpackung
+Lizenzgebühren
+Lieferungskosten
+Beförderungskosten
+Versicherung
= Kosten die im Rechnungspreis enthalten sind
+Beförderungskosten nach Ankunft am Ort des Einbringens in die EU
+Zoll (Zusatzzölle, Antidumpingzölle)
+Steuern (Verbrauchssteuer, Einfurumsatzsteuer)
=Angemeldeter Zollwert

Zoll, Steuer (Hoheitsrechte, Bestimmungslandprinzip)
Was ist damit gemeint?



Danke und Gruß
M.Mayerhofer

Zeemo Geschrieben am 10 März 2006



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Tut mir leid, dass ich das so knallhart sagen muss, aber in jürgen2s Ausführungen wimmelt es von kleinen und größeren Fehlern und Ungenauigkeiten, die z.T. für den Zolllaien verwirrend sein können. Ich habe aber im Moment nicht den Nerv und die Zeit, auf diese einzeln einzugehen. Kann sein, dass ich das in den nächsten Tagen mal nachhole.

Ich glaube aber nicht, dass so intensiv auf die Außenwirtschaftsthematik - vor allem nicht so praxisbezogen - in der Prüfung eingegangen wird. Da wird es sicherlich nur um allgemeine Begriffe gehen, wie z.B. was ist Ausfuhr, warum führen wir aus, warum erheben wir Zölle, warum Ausfuhrkontrolle usw., also mehr die "politischen", strategischen Gesichtspunkte.

juergen2 Geschrieben am 10 März 2006



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20 Oktober 2005
307 Beiträge
Guten Morgen,

@Zeemo:
bin froh wenn du dich auch ein wenig einklinkst.

Die Ungenauigkeiten bzw. Unzulänglichkeiten sind logisch, ich hab extra schon gesagt daß man nicht in Kurzform alle Fälle erschöpfend behandeln kann.
Ich versuche einfach einen groben Überblick zu geben; wäre ja zu schön wenn man mit 2-3 Posts die ganze Materie abhandeln könnte!
Hoffe jedoch daß es der Allgemeinheit mehr hilft als verwirrt.

Wenn ich in der Eile des Schreibens irgendwelchen Mist verzapfe, bitte ich dich (und andere!) um Korrektur; bin erstens nicht allwissend und für berechtigte Kritik immer empfänglich! Ich lerne auch gerne dazu.


@Mayerhofer
Du überollst mich etwas im Tempo;-)
ich mach weiter sobald ich heute kann.
Ich gebe Zeemo insofern recht, daß diese verfahrenstechnischen Sachen evtl nicht in der Tiefe abgefragt werden; wobei ich mich dunkel an Fragen bzgl. Versandverfahren, Hauptverpflichteter usw. erinnern kann.
Ist halt immer die Frage: Was fragen die in der Prüfung?

Und wie heissts so schön, wir lernen ja nicht für die Prüfung, sondern fürs Leben...;-)

Gruss

Juergen 2

Trets Geschrieben am 10 März 2006



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10 Dezember 2005
68 Beiträge
juergen2 wrote:
Guten Morgen Herr Kollege,

bringst mich jetzt ja schon richtig zum Arbeiten...;-)

Werd mich jetzt mal deinen Antworten widmen, kann sein daß ich es häppchenweise machen muss, je nachdem wie ich dazu komme.

Was ist eine Ausfuhranmeldung?-> 3-Faches Anmeldeformular (EG-Einheitspapier) für die Ausfuhr außerhalb der EU
1. Durchschlag -> Zoll-KOBRA Was ist das?
2. Durchschlag -> Stat. Bundesamt
3. Durchschlag -> Bekommt der Ausführer abgestempelt zurück zur Vorlage bei der Ausgangszollstelle


Ausfuhrerklärung ist grundsätzlich die Einholung der Einverständnis beim zuständigen Zollamt ob man eine bestimmt Ware in einer bestimmten Art und Weise (Ausfuhrverfahrenscode, zB fester Verkauf) exportieren darf. Kommt es dann zum Export, meldet man das mit der Ausfuhranmeldung an.
Dies wird meist in einem Arbeitsgang gemacht, weswegen es manchmal noch AE genannt wird obwohl es -eigentlich richtig- AA heissen müsste.

Das Formular (Einheitspapier 0733) ist zunächst nur das Medium mit dem man dem Zoll seine Absicht übermittelt. Wird später wichtig bei den Vereinfachungen.

KOBRA ist das Erfassungssystem des Zolls, mit dem die Daten aus den AA ausgelesen und erfasst werden. Deswegen soll alles ja in Maschinenschrift sein, damit die nix mehr von Hand eintippen müssen.


Wann benötigt man die?
Für Anmeldungen von Waren, die in das Ausland (EU) verkauft werden mit einem Warenwert über 3000 Euro.
Bis 1000 Euro sind keine schriftlichen Formalitäten zu erfüllen


Richtig und doch nicht.Die Ausfuhr anmelden muss man IMMER. Der Verzicht des Zolls auf das Formular bis 3000,- Euro oder gänzlicher Verzicht auf schriftl. Anmeldung unter 1000,- Euro entbindet nicht von der Informationspflicht gegenüber dem Zoll! Es ist eine Vereinfachung, aber kein ersatzloses Streichen!
Nochmaliger Hinweis: Die Ausfuhranmeldung ist nicht das Formular, sondern der Vorgang; der Verzicht auf das Formular heisst nur, daß das Medium ein anderes ist (zB Telefon), aber der Anmeldevorgang als solches bleibt davon unberührt.
In der Praxis ist es aber meist so, daß Versender andere Vereinfachungen haben, kommen wir später drauf.

Mache später weiter, muss erstmal was schaffen...

Gruss

Juergen 2

Waren mit einem Warenwert unter 1000 Euronen, allerdings mit einem Gewicht über 1000 kg brauchen eine AE ähm AM natürlich

katze Geschrieben am 15 März 2006



Dabei seit
22 Januar 2006
4 Beiträge
Hallo
bei einer Ausfuhr von Waren unter 1.000 € reicht eine mündliche Anmeldung beim Austritt aus der Gemeinschaft, wenn Gwicht unter 1.000 kg. Dann kann man die Rechnung bei diesem Zollamt abstempeln lassen. Das muß man unbedingt, denn in Deutschland benötigt der Export diese für das Finanzmat, damit er von der Steuer entlastet werden kann.
Bei einem Warenwert von 1.000 € bis 3.000 € muß eine schriftliche Ausfuhranmeldung vorgelegt werden, aber nur am Grenzübergang. Dort wird dann die Ware vom Zoll geprüft und kann die EU verlassen. DIe Ausgangszollstelle übernimmt dann die Aufgaben der Binnenzollstelle. Bei Ausfuhren mit einem höheren Warenwert oder auch bei einem Gewicht von mehr als 1.000 kg ist es zwingend erforderlich diese Sendung bei der zuständigen Binnenzollstelle, die für den Ausführer zuständig ist, zu gestellen. Diese Gestellung kann man umgehen, wenn man dem Zoll die Ausfuhr der Sendung anziegt. Das erfolgt mit der Vorlage der AA (Ausfuhranmeldung) und dem Vordruck Anlage A&. Hier teilt der Ausführer dem Zoll mit wann die Ware verladen bzw. verpackt wird. Der Zoll hat dann die Möglichkeit zu entscheiden, ob er die Ware sehen möcvhte oder nicht. Der Zoll hat nämlich ein Beschaurecht, aber keine Beschupflicht. Wenn man aber als Ausführer von diesem Recht (Anlage A6) gebrauch machen möchte, muß man wissen, dass wenn der Zoll die Ware sehen will und zur Besichtung rauskommt, diese Abfertigung dann kostenpflichtig ist. DIe Kosten sind im Moment noch zwischen OSt und West unterschiedlich. Man bezahlt eine Grundgebühr und eine Gebühr für die Zeit der Abfertigung und natürlich für die Anzahl der Beamten, die vor Ort sind. Dabei solltet ihr wissen, dass der Zoll das Recht hat bei jeder Abfertigung mit zwei Beamten zu erscheinen.
So ich denke das reicht dazu.
GRuß

Hounddog Geschrieben am 22 März 2006



Dabei seit
11 Januar 2006
13 Beiträge
Oha, das ist ein Tobak.

1. Bei einem Warenwert unter 1000,- Euro und einem Gewicht über 1000,-kg braucht man das Einheitspapier nicht. Meine Quelle ist hier das Zollamt Erikus in Hamburg.

2. Bei einem Warenwert von unter 3000,- Euronen muß das Einheitspapier mit der Ware zusammen vorgelegt werden. In Bremerhaven wird das nur akzeptiert wenn eine Zollbeschau gemacht werden kann, in Hamburg sieht man das etwas lockerer. Meine Quellen hier sind das Zollamt Roter Sand in Bremerhaven und mal wieder Zollamt Erikus in Hamburg. Ist unverständlich, weiß ich, aber so ist nunmal die Realität.

Falls jemand was anderes weiß, ich laß mich gern belehren, allerdings habe ich nichts mit Zollämtern im Inland zu tun.

Auf die Antworten bin ich gespannt!

katze Geschrieben am 23 März 2006



Dabei seit
22 Januar 2006
4 Beiträge
Hallo,
es ist auch in Deutschland im Binnenland so, dass die Zollämter unterschiedlich arbeiten und es ist ein Unterschied, ob da an einer Grenzzollstelle arbeitest. Ich denke Hamburg und auch Bremerhaven arbeitet hier als Grenzzollstelle und nicht als Binnenstelle. Oder sehe ich das falsch?

Mayerhofer Geschrieben am 05 April 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Jürgen2, Zeemo und alle anderen,

ich wäre froh, wenn mir jemand noch Tipps und Infos zu meinen Antworten hat, die ich im Bezug auf die Ausfuhr und Einfuhr geschrieben hatte, bevor ich mit den letzten Tipps von Jürgen2 (Versandverfahren) anfange.

Danke :P


Gruß
M.Mayerhofer

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