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Zolltarifnummer auf der Dual Use Liste
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
Ennasus |
Geschrieben am 19 Juli 2012
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Dabei seit 20 Oktober 2011 7 Beiträge
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Hi, möchte Mikrotiterplatten ( Kunstsoffplatten fürs Labor ) in die Schweiz versenden. Habe auf EZT – online Ausfuhr
gesehen das diese Warennummer eine Ausfuhrgenehmigung (DUAL USE ) benötigt. Da ich die Zolltarifnummer 3926 9097 auf dem Umschlüsselungsverzeichnis der BAFA gefunden habe…
was nun..
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JPW44 |
Geschrieben am 19 Juli 2012
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Dabei seit 11 Juni 2012 5 Beiträge
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Hallo,
dann muss man sich eine Genehmigung von der Bafa geben lassen. Bitte an die BAFA wenden (einfach BAFA im Google eingeben, dort sollten alle Kontakte sein)
Grüsse
JPW
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captainultimate |
Geschrieben am 19 Juli 2012
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Dabei seit 18 Juni 2011 212 Beiträge
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Die technische Beschreibung die dabei steht die trifft auch zu?
Wenn nein, in der Ausfuhranmeldung bei den Unterlagen den Schlüssel Y901.
Wenn ja, die Schweiz ist ja allgemein genehmigt, ín der Ausfuhranmeldung Bei den Unterlagen den Schlüssel EU001 setzen und sich beim BAFA registrieren und die Meldepflichten einhalten
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Dieter2 |
Geschrieben am 19 Juli 2012
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Halo Ennasus,
das Umschlüsselungsverzeichnis ist ebenso wie die Hinweise im EZT nur eine Hilfe, die Genehmigungspflicht einer Ware erkennen zu können. Das heißt noch nicht, dass dort aufgeführte Ware auch tatsächlich genehmigungspflichtig ist.
Es bleibt dir nun nicht erspart, die im Umschlüsselungsverzeichnis bzw. den TARIC-Fußnoten genannten Ausfuhrlistenposition der Dual Use Liste durchzulesen und zu prüfen, ob du deine Ware darin wiederfindest. Wenn nein, keine Genehmigung (Codierung Y901), wenn ja, Nutzung der Allgemeinen Genehmigung EU001 (Nutzungsmeldung beim BAFA erforderlich).
Gruß
Dieter
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Ennasus |
Geschrieben am 19 Juli 2012
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Dabei seit 20 Oktober 2011 7 Beiträge
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Allgemeines zum Kapitel 39 trifft zum Teil zu die Über Gruppierung die da lautet Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen trifft auf jeden Fall zu.
Habe beim Statistischem Bundesamt angerufen um die von uns verwendetet Warennummer abzugleichen.
Unser Mutterunternehmen und Lieferant verwendet die Warennummer 3926 909810, unser Kollege aus dem Labor DE vergab vor Jahren die Nummer 3926 9097, das Statistische Bundesamt teilt mir eben mit das unsere Platte der Warennummer 3920 3000 entspricht. Nun ergeben sich daher weitere Fragen..
Ist es ratsam sich beim Zoll eine verbindliche Auskunft zwecks Warennummer ein Muster einzusenden ?
Kann ich für den jetzigen Vorgang die Warenummer 39203000 ( welche für mich logisch klingt ) für uns nun einfach ändern ?
Auf ETZ Ausfuhr steht bei Warennummer 39203000
Kurzbez. Schl. Langbezeichnung Fußnoten VUB 0406 Chemische Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse
ZUB BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn; Postfach 5160, 65726 Eschborn; Telefon: 06196/908-0; Telefax: 06196/908-800; E-Mail: oststelle @ bafa.bund.de KAT 001 Ausfuhrbeschränkung/ -verbot
Keine Fußnote keine Bedingung…. Die Warennummer ist auch bei der Dual use liste nicht gelistet.
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captainultimate |
Geschrieben am 19 Juli 2012
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Dabei seit 18 Juni 2011 212 Beiträge
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Wenn deine deine Mikrotiterplatten google Bilder]das sind, dann ist meiner Meinung 3926 3000 nicht die richtige Warennummer
Wortlaut der Warennummer "Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen"
39269098 gibt es bei der Ausfuhr, nicht also die 3926 9097 passt. Bleibt nix anderes über als die ganzen Positionen der Dual Use Liste durchzuprüfen
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kabumba |
Geschrieben am 20 Juli 2012
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Dabei seit 04 November 2010 229 Beiträge
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Da stimme ich captainultimate zu. Zuerstmal die Zolltarifnummer überprüfen, vielleicht landet Ihr dann bei einer Nummer, die nicht gelistet ist.
Wenn die auch gelistet ist einfach wie oben beschrieben verfahren.
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BerlinLog |
Geschrieben am 24 Juli 2012
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Dabei seit 30 Juli 2009 91 Beiträge
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Hallo Ennasus,
Pos. 3920 trifft nicht zu, vgl. Anm. 10 zu Kap 39. KN 3926 9098 ist für die Ausfuhr in 2012 keine gültige Tarifnummer; wenn Deine Platten nicht weiter bearbeitet oder z.B. beschichtet sind, wird 3926 9097 die zutreffende Klassifizierung sein. Exportkontrollrelevanz könnte z.B. gegeben sein, wenn Ihr an ein Chemiewaffenlabor liefert (vgl. Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung). Zu Dual-Use würde mir jetzt nur 2B350a) einfallen. Dann müssten die "Reaktionsbehälter aber mind. 100 l fassen - und dann sind´s keine Mikrotiter mehr- und weitere Bedingunggen z.B. Beschichtung erfüllen.
Der EZT ist nur ein Anhalt, was es ggf. sein könnte, wenn es sich um einD-U-Gut handelt. Heißt aber nicht, dass es zwangsläufig eines ist.
Am besten die "Vorschläge" in den Fußnoten prüfen und nochmal "drumherum" gucken. Wenn alles abwegig, kein Dual-Use-Gut, dann Erklärung Y901 in die Ausfuhranmeldung eintragen.
Gruß
BL
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