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Rechtsgrundlage Ladungssicherung
Spedifrau |
Geschrieben am 31 Juli 2012
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Dabei seit 28 November 2007 15 Beiträge
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Hallo an alle,
wir haben hier ein kleines Problem mit unsere Ladungssicherung, Faher die bei uns Laden wollen stellenweise garnicht Sichern.
Ich weiß das für die Verkehrssichere Verladung laut HGB §412 der Absender bzw. der Verlader verantwortlich ist.
Gibt es da rechtliche Grundlagen wo der Frachtführer für das Verstauen verantwortlich gemacht werden kann?
Gibt es vielleicht auch noch, wie soll ich sagen, ein Vermerk den man dem Fahrer vorlegen kann, dass die Ladungssicherheit durch den Absender vorgenommen wurde oder auch ein Vermerk, dass der Fahrer dafür Verantwortlich ist, die Ladungssicherheit durchzuführen und diesen dann unterschreiben lassen.
Wäre dankbar für Ratschläge
Danke
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CARGOFORUM PARTNER
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udobur |
Geschrieben am 31 Juli 2012
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Dabei seit 29 Dezember 2008 54 Beiträge
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Moin,
das HGB ist, was die verkehrsrechtliche Seite und damit die Bußgelder angeht, außen vor.
Wenn ihr Fahrzeuge ohne ausreichende Ladungssicherung vom Hof lasst, seit ihr auf gut Deutsch als Verlader mit dran.
(Tipp: www.lasi.biz/ )
Wenn ein Fahrer nicht sichern will, dessen Vorgesetzten informieren (hilft meist). Wenn das nichts bringt, helfen die Kollegen der Polizei mit entsprechenden Argumenten gerne und sehr effektiv.
Ach so, zur eigenen Sicherheit kann es sinnvoll sein, nach erfolgter, korrekter Sicherung den Zustand per Bild zu dokumentieren und ggf. einen Berechnungsnachweis beizufügen.
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trailerman |
Geschrieben am 31 Juli 2012
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Dabei seit 15 Februar 2006 387 Beiträge
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Moin,
natürlich kann man als Verlader versuchen, sich vertraglich zu exkulpieren. Ich würde mich darauf aber nicht verlassen. Denn es hängt vom Einzelfall ab, ob der Transporteur und sein Erfüllungsgehilfe (Fahrer) ohne detaillierte Vorinformation über die verlangte LaSi die Ladung überhaupt sichern können, Stichwort "geeignetes Fahrzeug." Im Übrigend gilt: wenn der Erfüllungsgehilfe die Ladung nicht sichern möchte, wird das Fahrzeug wieder entladen und das Auto vom Hof geschickt.
Es ist also eine Frage der Anbahnung des Transportvertrages, wo der Verlader klar angeben sollte, was wie zu sichern sei. Hinterher jammern ist nicht gerade ein Zeichen von Professionalität.
Mit ein paar Angaben mehr zur Ladung könnten wir hier inklusive Lastverteilung mehr zu den Einzelheiten sagen.
gruß f
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Spedifrau |
Geschrieben am 31 Juli 2012
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Dabei seit 28 November 2007 15 Beiträge
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Vielen Dank für deine Antwort.
Ich kann mich als Absender wo der Pflicht des Verladers entbinden, indem ich dem Frachführer die Pflicht des Verladens übergebe?!
Letztendlich geht es um die Sicherheit unsererseites. Gibt es einen allgemeinen Vermerk wo der Fahrer Unterzeichnen muss, dass die Sendung unsererseite gesichert wurde. Außer in Form von Bildern.
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Mr.Körsche |
Geschrieben am 31 Juli 2012
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Dabei seit 28 Juli 2011 36 Beiträge
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Hallo Speditfrau,
der Verlader ist für die beförderungssichere Verladung zuständig während der Fahrer für die betriebssichere Verladung verantwortlich ist, wie z.B. Einhalten der Achslasten etc. In der Praxis ist es üblich, dass der Fahrer verzurrt und vergurtet. Der Verlader ist in der Pflicht die Ladungssicherung die vom Fahrer durchgeführt wurde zu kontrollieren und sein Personal zu schulen oder schulen zu lassen. Es besteht sicherlich die Möglichkeit vom Fahrer die Sicherung unterschreiben zu lassen oder ein Foto zu machen aber ich wüsste nicht, dass ein Gesetz das vorschreibt. Bei uns ist das so, dass bei Auftragsvergabe bereits schriftlich wie folgt auf die Ladungssicherung hingewiesen wird:
Sehr geehrter Spediteur/Fuhrunternehmer,
als Verlader haben wir u.a. die Pflicht, die Regeln der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen einzuhalten. Diese Verantwortung können wir nur einhalten, wenn Sie als Beförderer ein ordnungsgemäßes Fahrzeug mit der dementsprechenden Ausrüstung und Fahrpersonal stellen. Ihre Verpflichtungen ergeben sich u.a. aus der StVZO.Unsere Aufgaben ergeben sich u.a. aus der StVO und somit ist nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Leiter der Ladearbeiten für die Ladungssicherung verantwortlich.
Wir weisen Sie insbesondere darauf hin, dass das Fahrzeug die mitgeführten Zurrmittel und das Fahrpersonal geeignet sein müssen, um die Ware gem. VDI 2700 ff ordnungsgemäß zu sichern. Sollten die o.g. Kriterien von Ihnen nicht eingehalten werden, weisen wir die Beladung grundsätzlich ab.
Alle dadurch entstehenden Unkosten gehen zu Ihren Lasten.
LG Mr. Körsche
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udobur |
Geschrieben am 31 Juli 2012
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Dabei seit 29 Dezember 2008 54 Beiträge
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Spedifrau wrote: |
Ich kann mich als Absender wo der Pflicht des Verladers entbinden, indem ich dem Frachführer die Pflicht des Verladens übergebe?!
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Zivilrechtlich (z.B. HGB, CMR) ja, straßenverkehrsrechtlich (im Hinblick auf § 22 STVO) nein.
Diese Haftung zielt auf die tatsächliche Tätigkeit ab, nicht auf vertragliche Vereinbarungen des Zivilrechts. (vgl. die einschlägigen Urteile z.B. OLG Celle sowie die entsprechende Rechtsauffassung des BGH)
Wenn ihr sichergehen wollt, führt ihr eine entsprechende Compliance-Regelung ein bzw. nehmt entsprechende Regelungen in das QMS auf.
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Fetchman |
Geschrieben am 02 August 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Machts wie die BASF, keine Ladungssicherungsmittel dabei, dann wirste nicht beladen.
Die schicken den Laster dann wieder weg.
Das kontrollieren die schon am Eingang.
Und den Auftrag richtig definieren. Mr Körsche hat da schon die richtige Lösung. So machen wir das auch.
Beschäftigt euch mal mit eurer Fracht, welche Fracht muss wie gesichert werden, hier helfen alte Vorgänge und dann weis man auch was ein Fahrer dabei haben soll.
Der Verlader ist mit verantwortlich, und das gibt dir auch das Recht, den Fahrer nicht zu beladen.
Ich denke nach einigen Leerfahrten wird das der Spediteur begreifen.
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