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Frachtbrief Luftfracht-Charter


Schwerlastverkehr: Tipps und Tricks für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Schwerlastverkehr behandelt Fragen wie, welche Gesetze und Vorschriften gelten für Schwerlastverkehre? Wo bekomme ich die entsprechenden Genehmigungen? Gibt es spezielle Anforderungen an die Ausstattung von Fahrzeugen und Anhängern für Schwerlastverkehre? Wie ist das zulässige Gesamtgewicht für Schwerlastverkehre? Welche Fahrerqualifikation benötigt der Fahrer für Schwerlastverkehre?


TheCore Geschrieben am 14 Oktober 2010



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02 April 2009
46 Beiträge
Hallo,

ich schreibe derzeit meine Diplomarbeit zum Thema "Die Substitutionsbeziehung von Luft- und Seeverkehr am Beispiel überdimensionaler und schwerer Güter" und hätte eine Frage zum Luftfracht-Charter:

Wird wie im Linienverkehr auch ein AWB ausgestellt, der die Ware begleitet und damit auch den Frachtvertrag beweist? Wenn nein, wie sieht hier die Transportdokumentation aus?

Ihr würdet mir sehr helfen, wenn ihr mir die Fragen beantworten könntet.
Danke schonmal im Voraus :-)

Liebe Grüße
David

CARGOFORUM PARTNER

airliner Geschrieben am 14 Oktober 2010



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590 Beiträge
Hallo David,

der Flug erhält eine Flugnummer, die Sendung wird durch einen Luftfrachtbrief begleitet und auch auf einem Flugmanifest dokumentiert.

TheCore Geschrieben am 14 Oktober 2010



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02 April 2009
46 Beiträge
Hallo airliner,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ist das in der Praxis tatsächlich der Fall, dass für Charterverkehre ein AWB ausgestellt wird oder handelt es sich um einen ähnlichen bzw. anderen Luftfrachtbrief? Ich kann mir nur vorstellen, dass sich die Ausstellung durch den Spediteur als schwierig herausstellen würde, da die Ware dahin gelangen muss, wo auch das Flugzeug landet und das ist wohl nicht immer an dem Ort, wo der Spediteur seinen Sitz hat. So würde ich vermuten.

Stefan88 Geschrieben am 15 Oktober 2010



Dabei seit
15 Oktober 2010
3 Beiträge
Hallo David,
generell muss kein AWB erstellt werden...

Es ist lediglich ein Manifest (dieses muss der Captain haben) und evtl Lieferschiene und Rechnungen nötig.
Aber Achtung: Bei größeren Fluggerät ist bzgl des Sicherheitsstatus ein AWB zwingend erforderlich. Diese Gewichtsgrenze kannst du dir beim LBA erfagen bzw einfach auf der Homepage einwenig stöbern dann findest du dass schon.

Besten Gruß

airliner Geschrieben am 15 Oktober 2010



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24 Januar 2005
590 Beiträge
Hallo Stefan,

das stimmt so nicht ganz. Der AWB ist Vertragsgrundlage und nicht das Manifest. Ohne AWB gibt es im übrigen auch kein Manifest. Was soll da ohne AWB auch manifestiert sein.

Wobei ich hier nicht von Kleinstchartern rede, wo Hubschrauber oder einmotorige Cesna eingesetzt werden. Da mag das anders sein.

Charterer die als reiner Broker auftreten wie Chapman Freeborn chartern die Sendungen über AWB`s der jeweils eingesetzten Operator ein. Mögliche Claims werden so an den Operator weiter gegeben. Das sind nicht unbedingt immer die renommiertesten Airlines.

Bei Lufthansa Cargo Charter Agency zum Beispiel, Tochter der Lufthansa Cargo AG, charterst du grundsätzlich über einen Lufthansa Cargo AWB. Somit hast du, egal ob Eigenequipment oder ein fremder Operator eingesetzt wird, immer einen Ansprechpartner der auch im Schadensfall einen Background hat.

LG

peejay Geschrieben am 11 August 2012



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11 August 2012
1 Beiträge
hallo kann mir jemand mal sagen was genau ein manifest ist ist das ein frachtbrief ?
danke euch vorab
lg

scs6862 Geschrieben am 13 August 2012



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200 Beiträge
Ein Manifest ist kein Frachtbrief, sondern die Auflistung einer oder mehrerer Sendungen (Absender/Empfänger/Inhalt/Gewicht etc), welche auf einem Frachtbrief (z.B. CMR/AWB/BL etc) von A nach B transportiert werden.

betterorange Geschrieben am 14 August 2012



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1271 Beiträge
Manifest = Ladeliste
AWB = Frachtvertrag

Warum sollte es einem Spediteur nicht möglich sein seine Frachtdokumente an einem anderen Platz ausdrucken zu lassen? Die Technik ist da schon recht weit ;-)

Zur Not reicht sogar ein Scan.

LG BO

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