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CMR EXW Lieferung


mcjurks Geschrieben am 04 Juli 2012



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Hallo zusammen,
könnt Ihr mich aufklären, wie Ihr mit einer EXW- Liefrung und der CMR umgeht??
Habe mal gelernt, das bei einer FCA- oder EXW Liefrung der Kunde- also der Auftraggeber für den Frachtführer in Feld 1 gehört. Der Verladeort kommt lediglich in Feld 4 vor.

1. wie bringt Ihr das den Fahrern bei?
2. wer unterschreibt in Feld 22?

Hier kommt es immer wieder zu massiven Kommunikationsproblemen. Glaube manchmal die Fahrer möchten mich nicht verstehen.

LG

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scs6862 Geschrieben am 04 Juli 2012



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Moin,
ich empfehle mal wieder das Studium unter wikipedia..
Welchen Sinn macht es denn, wenn bei EXW der Auftraggeber = Empfänger ist?

mcjurks Geschrieben am 05 Juli 2012



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Moin,
da der Empfänger gleichzeitig der Auftraggeber des Spediteurs ist!?
ALso, meines Erachtes haben wir mit der fertig Meldung der Waren beim Kunden geliefert. !?

HunkyDory Geschrieben am 05 Juli 2012



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Hallo,
die Incoterms regeln die Pflichten der Parteien eines Kaufvertrages. Bei EXW (Werk des Verkäufers) hat der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt, wenn er dem Käufer die Ware auf seinem Gelände zur Verfügung stellt.

Was das aber mit den CMR-Bestimmungen zu tun, ist mir ein Rätsel. Wieso sollte bei der obigen Konstellation der Verkäufer nicht als Absender im Frachtbrief erscheinen? Das Feld heißt doch Absender und nicht Auftraggeber.

scs6862 Geschrieben am 05 Juli 2012



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Und Feld 15...
Absender ist Absender, Empfänger ist Empfänger, Frachtzahler ist Feld 15.
Wozu gibt es wohl die "Vorschriften", wie auszufüllen ist?

mcjurks Geschrieben am 06 Juli 2012



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9 Beiträge
Jedenfalls scheinen hier die Meinungne sehr weit auseinander zu gehen...

s. auszug aus einem Anderen Forum!?

Rechtlich korrekt wäre es das derjenige den CMR ausfüllt welcher den Trucker beauftragt. Hier der ( wahrscheinlich rumänische ) Spediteur. Das ist aber praxisfremd so das dieses häufig durch den Fahrer oder
aber durch den Verlader geschieht. Wichtig zu wissen - und weithin unbekannt - ist das der Verlader im Zweifel für alle aus dem Transportauftrag resultierenden Probleme haftet wenn er den CMR ausfüllt, unterschreibt und sich selbst als Versender einträgt.Beispiel. Sie sind Verlader und während der LKW unterwegs ist meldet der Empfänger Insolvenz an. Da Sie den CMR ausgefüllt haben und sich als Versender eingetragen haben sind Sie nun derjenige an den sich der Trucker wenden kann. Also wenn schon selber ausfüllen dann als Versender den Spediteur/Emfänger eintragen mit dem Zusatz "Ladestelle": Ihre Adresse. Besser gar nicht ausfüllen wenn Sie den CMR nicht aus anderen internen Gründen benötigen.

MagNet-99 Geschrieben am 08 Juli 2012



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Hallo mcjurks,

der letzte Beitrag bringt Dich der Antwort aber auch nicht näher ;-)

In Feld 22 unterschreibt der Absender.

Meines Erachtens hat das nichts mit dem Incoterm zu tun.
Hier könnte man lediglich eine Pflicht abzuleiten versuchen, wer den CMR-Frachtbrief auszufüllen hat. Der Fahrer kann das niemals sein.

Gruss
MagNet-99

Tim_S. Geschrieben am 28 August 2012



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Hallo zusammen,
vielleicht hilft folgendes bei der Klärung: Das Gesetz definiert ein paar Begriffe, es bietet sich daher an im Verkehrsgewerbe bei der gesetzlichen Definition zu bleiben.
Absender = derjenige, der den Frachtführer beauftragt, § 407 II HGB. Das verwechseln viele (übrigens auch Richter und Anwälte) mit der Abholstelle. Absender ist aber nach dem Gesetz der Auftraggeber des Frachtführers, sonst niemand. Daraus folgt weiter, dass bei einem Abholauftrag an den Frachtführer der Absender zugleich auch der Empfänger sein kann (wenn er nicht Ablieferung bei einem Dritten wünscht).
Versender = derjenige, der den (Fixkosten-) Spediteur beauftrag, § 453 II HGB. Wenn ein Abholauftrag vorliegt kann der Versender zugleich der Empfänger sein (außer Ablieferung an einen Dritten). Wiederum nicht zu verwechseln mit der Abholstelle.

Tim_S. Geschrieben am 28 August 2012



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157 Beiträge
...und vielleicht noch eine Anmerkung zu den Incoterms:
Die Incoterms stellen Vertragsbedingungen auf der Handelsebene dar, also z. B. zwischen Verkäufer und Käufer. Mit ihnen regelt die Handelsebene, wer die Kosten und das Risiko für welchen Abschnitt der Beförderung übernimmt. Z. B. ex works = der Verkäufer übernimmt überhaupt keine Kosten und kein Risiko des Transports oder DDU = der Verkäufer trägt alle Kosten und das volle Risiko bis zum Empfänger.

Das betrifft aber eben nur das Vertragsverhältnis auf der Handelsebene. Daraus läßt sich aber nicht verläßlich ableiten, wer den Verkehrsvertrag mit welchem Inhalt erteilt hat. Nicht selten vereinbart ein Verkäufer mit dem Käufer ex works, beauftragt aber einen Spediteur in seiner Nähe mit der gesamten Transportstrecke. Das ist kein Widerspruch. Denn wegen der Klausel ex works schuldet der Empfänger die gesamte Fracht. Entweder er zahlt diese an den Verkäufer oder der Verkäufer beauftragt den Spediteur, die Fracht gleich selbst beim Empfänger einzuziehen. Dann wird z. B. ein B/L auf "freight collect" gestellt.

betterorange Geschrieben am 28 August 2012



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Hallo MCJURKS,

im Grunde ist der CMR selbst erklärend.

Wir erstellen den für alle Teile und versenden den dann an die Ladestelle, so das Fahrer, Unternehmer, Absender, Empfänger und ich als Auftraggeber eine und das selbe Vertragsformular haben.

Da kann ich dann auch eintragen wer wem die Fracht zahlt.

In meinem Fall als Besorger "Abrechnung via ....." und dazu eien separaten Transportauftrag für die Rechte und Pflichten in dem Geschäft.


Ist je ein einfacher Datei Anhang.

Cheers, BO

scs6862 Geschrieben am 28 August 2012



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200 Beiträge
Moin @mcjurks,
auch hier gilt: Wenn Du nicht weisst, was Du tun sollst, frag schriftlich Deine zuständige IHK. Dann, und nur dann, hast Du Rechtssicherheit.

Dieter2 Geschrieben am 29 August 2012



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625 Beiträge
Hallo scs6862,

da irrst du aber: Die IHK hält auf vielen Feldern Informationen und Rechtsauskünfte für Ihre Mitgliedsunternehmen bereithält. Rechtauskünfte der IHK sind aber keineswegs rechtsverbindliche Auskünfte, du kannst keine "Rechtssicherheit" daraus ableiten.

Gruß
Dieter

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