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Transportrecht - Kosten der zweiten Zustellung bei Schaden
Logist |
Geschrieben am 25 Oktober 2012
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Dabei seit 25 Oktober 2012 3 Beiträge
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Auf dem Transport D nach GB wurde durch illegale Einwanderer ein Teil der Ware beschädigt und dadurch die Annahme der gesamten Ware vom Empfänger verweigert. Das Fzg wurde in ein Zwischenlager nach Belgien geschickt, dort wurden die 4 beschädigten Paletten entladen, das Fzg neu verplombt und mit neuen Papieren zur 2. Zustellung geschickt. Wer übernimmt nun die Kosten für die 2. Zustellung von B nach GB?
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CARGOFORUM PARTNER
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scs6862 |
Geschrieben am 25 Oktober 2012
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Dabei seit 11 März 2010 200 Beiträge
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Moin,
derjenige, der die illegalen an Bord hatte..
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Logist |
Geschrieben am 26 Oktober 2012
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Dabei seit 25 Oktober 2012 3 Beiträge
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Danke für die Antwort. Kann derjenige das auf eine Versicherung abwälzen? Wenn ja welche, TV? Konnte bei Google nichts spezifisches finden...
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Fetchman |
Geschrieben am 26 Oktober 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Es haftet zunächst der illegale Einwanderer, denn der hat den Schaden verursacht in Verbindung mit einer Straftat.
Hier muss im Land wo der Schaden entstanden ist eine entprechende Klage eingereicht werden.
Soweit die Theorie.
Sicherlich ist zu klären wie der Illegale sich Zutritt zum LKW verschaffen konnte wenn dieser Verblombt war.
Also war wohl Gewalt im Spiel und somit ist das wie ein Einbruch zu behandelt. Man darf ja nett ein Auto knacken.
Aus dieser ganzen Geschichte resultiert also eine Straftat, somit haftet zunächst als letzter in der Kette der illegale Einwanderer.
Hier muss man mal seine Versicherung checken, was die davon abdeckt. Da muss man seine TV Versicherer kontaktieren.
Sicherlich ist der Fahrer sofern selbständig der erste Ansprechpartner, wenn Angestellter dann der Spediteur selbst was die Versicherung angeht.
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Logist |
Geschrieben am 26 Oktober 2012
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Dabei seit 25 Oktober 2012 3 Beiträge
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Der Fahrer ist Angestellter, als Spediteur habe ich meine TV schon kontaktiert. Diese will nur für den Sachschaden an der Ware aufkommen.
Die Illegalen EWs sind sicher nicht zu belangen, den Schaden an der aufgeschlitzten Plane schon ist sicher nicht zu holen, geschweige denn Transportkosten...
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Fetchman |
Geschrieben am 28 Oktober 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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In Frankreich und Belgien ist LKWs aufschlitzen eine Straftat.
Minimal Sachbeschädigung und da funktioniert das Gesetz ähnlich wie bei uns.
Anzeige gegen EW würde ich auf alle Fälle erstatten.
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