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Bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Stefan1531 Geschrieben am 15 November 2012



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Wir sind ein Logistikunternehmen, das sensible Waren auch per Luftfracht transportiert. Aufkommen: 5-20 Sendungen pro Jahr. Ich weiß, das ist wenig.

Unsere Absender werden zum größten Teil keine "bekannte Versender (neu)" sein. Unser Job beinhaltet:

a) Verpacken beim Absender, Auflieferung am Flughafen, Organisation des Versandes (wir selbst sind kein IATA-Agent)
b) Übernahme einer Sendung an unserem Lager, Verpacken, Anlieferung zum Flughafen, Organisation des Versandes

Wir möchten und müssen das Röntgen bzw. manuelle Überprüfung vermeiden, da dies unsere Sendungsstruktur oft nicht zulässt.

Frage:
"reicht es", wenn wir regB werden oder müssen wir den bV beantragen, damit die Sendungen secured werden?

Baulich und organisatorisch bekommen wir das hin. Finanziell spielt es für uns keine Rolle, ob es sich bei dem geringen Aufkommen "lohnt".

Aus der Webseite des LBA werde ich nicht recht schlau und telefonisch erreicht man dort niemanden...

Vielen Dank schonmal für eine kurze Info!

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MagNet-99 Geschrieben am 15 November 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Stefan,

wenn es sicher sein soll:

Beim Versender entsteht die Luftfracht (Identifizierung). Soll die LF von da aus sicher weiterlaufen, muss der Versender BV sein.

Du als Logistikdienstleister musst dann RegB werden. Auf einen BV darf aktuell nur ein RegB folgen. BV an BV war angedacht, geht aber aktuell noch nicht und es steht in den Sternen ob es das jemals gehen wird.

Du lieferst dann am Flughafen widerum bei einem RegB an.


Wenn Dir Dein Versender Luftfracht übergibt, die schon als solche bekannt ist, dann kannst Du die Sendung als RegB nur sicher machen wenn Du ein Röntgengerät hast oder einen Vertrag mit einem Dienstleister der für Dich röntgt.

Da Du nicht röntgen willst muss der Versender BV sein !
Es kann ausreichend sein wenn der Versender ein sogenannter dokumentarischer BV wird, sofern die Luftfracht erst im Gewahrsam des RegB entsteht. Der Versender würde dann den RegB in seinem LFSP benennen und darauf hinweisen das alles manuelle Handling der Sendungen bei Dir passiert. Solange der Versender aber die Warenrechnung an den Empfänger schreibt, kommst Du aus der Nummer nicht raus.

Gruss
MagNet-99

Fetchman Geschrieben am 16 November 2012



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Hi Mag..leider stimmt das nicht ganz was du schreibst, das ist so quer durch das Beet sorry.

Beim Versender entsteht die Luftfracht . Soll die LF von da aus sicher weiterlaufen, muss der Versender BV sein. Also müssen die weiteren Spediteure REGB sein die identfizieren die Luftfracht dann als SICHER.
Der BV muss entprechendes erfüllen was das LBA vorgibt.
www.lba.de/DE/Luftsich..._node.html

Es wird aber kein BV zur Zeit mehr anerkannt.

ISt der Versender kein BV, dann ist Fracht unsicher und muss vom REGB als Luftfracht identifiziert werden und sicher gemacht werden.
Also Xray, Sniffen, Handsearch.

Sonst könnte ja keiner mehr versenden gelle.

Zu Stefan...

natürlich könnt ihr weiterverpacken etc, nur muss der Spediteur der REGB diese identifizierte Luftfracht dann sicher machen.
Das heist für euch Mehrkosten für XRAY etc.
Diese belaufen sich von 65 Euro pauschal bis hin zu 15 Eurocent das Kilo

Da ihr ein Logistikunternehmen seid, könnt ihr nur REG B machen, da ihr ja wahrscheinlich die Ware im Auftrag eines Kunden verpackt. Also ihr produziert nicht !! und gehört nicht zu der Firma bzw zum BV

Die könnt aber nur SICHER machen wenn

Ihr seid REGB
Mitarbeit sind alle Überprüft und geschult
Habt ein Sicheres Luftfrachtlager
Habt eine XRAY Anlage
Habt die Möglichkeit zu Sniffen
Und mach Handsearch.
und noch so ein paar Sachen mehr
Siehe hier:
www.lba.de/DE/Luftsich..._node.html

Wenn ihr wirklich nur 5 bis 20 Sendungen habt im Jahr lohnt sich das nicht für euch, da ist es billiger die Sachen UNSECURED an zu liefern und das von einem REGB "sicher" machen zu lassen.

Was euch aber helfen könnte wäre AEO klasse F (Wirtschaftbeteiligter) ist aber auch mit Kosten verbunden die sich bei eurem Aufwand nur bedingt rechnen.

Anders verhält es sich, wenn ihr viele Kunden habt die BV bekannter Versender sind, da solltet ihr den REGB anstreben. Hier ist der Anteil am Umsatz zu beurteilen bzw die eigentliche Kundenbeziehung. Sagen wir mal 95 % Unsecured aber 5% Secured und ihr müsst alles machen, weil ihr sonst den Kunden verlieren würdet, da seid ihr dann im Zugzwang.

MagNet-99 Geschrieben am 16 November 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Fetchman wrote:
Hi Mag..leider stimmt das nicht ganz was du schreibst, das ist so quer durch das Beet sorry.

Beim Versender entsteht die Luftfracht . Soll die LF von da aus sicher weiterlaufen, muss der Versender BV sein. Also müssen die weiteren Spediteure REGB sein die identfizieren die Luftfracht dann als SICHER.
Äh, genau das habe ich doch auch geschrieben ? Außerdem wird die LF, die sicher von einem BV übergeben wird beim BV identifiziert, und nicht beim RegB. Der RegB muss nur sicherstellen das die Sendung in seinem Gewahrsam manipulationssicher transportiert und aufbewahrt wird.

Fetchman wrote:
Es wird aber kein BV zur Zeit mehr anerkannt.
Wieso wird keiner mehr anerkannt ? Du kannst doch jederzeit Deinen Antrag und Dein LFSP beim LBA einreichen !

Fetchman wrote:
ISt der Versender kein BV, dann ist Fracht unsicher und muss vom REGB als Luftfracht identifiziert werden und sicher gemacht werden.
Der RegB kann auch unsicherer Luftfracht im System haben und weitergeben wenn diese als solche gekennzeichnet ist. Allerdings muss jeder RegB der selbst nicht 'sicher machen kann' einen Vertrag mit einem weiteren RegB haben, der das kann und darf.

Gruss
MagNet-99

Stefan1531 Geschrieben am 21 November 2012



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen und ausführlichen Hinweise!

Ich habe nun Folgendes herausgefunden:

Fall a)
Absender = bV --> Spediteur = regB --> sichere LF

Fall b)
Absender = KEIN bV --> Spediteur = regB --> UNsichere LF

Die Problematik "Kunsttransport" ist beim LBA bereits bekannt, mit dem Deutschen Museumsbund ist man im Gespräch. Kunst kann oft nicht geröntgt werden, auch ein Handsearch ist z.B. bei klimageführten Transporten nicht möglich. Die selbe Problematik besteht z.T. auch bei Lebensmitteln, Organtransporten, Medikamenten.

Es ist noch keine abschließende Regelung gefunden.

By the way:
auch ein "Teilbereich" eines Unternehmens kann sich zertifizieren lassen. Wir transportieren z.B. auch Umzugsgut, welches immer "unsecure" ist. Es muss dann aber eine logistische und räumliche Trennung stattfinden.

Wie gesagt, danke für Eure Infos, sie haben sehr weitergeholfen!

Fetchman Geschrieben am 22 November 2012



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Fall b)
Absender = KEIN bV --> Spediteur = regB --> UNsichere LF

nett ganz richtig.....REGB identifiziert die Luftfracht und macht diese sicher.

Unsicher Fracht darf ja eigentlich nicht fliegen,gelle.

Wenn das ein so komplizierter Transport von Kunstgegenständen ist, dann würde ich das LBA mit einbeziehen.
Ich kenn das eingentlich so , das bei Kunst ein Handsearch gemacht wird, wenn das auf einen normalen Fracht oder PAX Flieger geht.

Das sind zwar dann eine Menge Leute anwesend, damit nix beschädigt wird, aber so einfach wird das Bild oder Skuptur nicht fliegen.
Wir hatten auch schon Bilder etc, die passten super durch den XRAY, ohne Probleme.
Sollte das Kunstwerk Millionen wert sein, also ein Picasso oder so, dann sind sowieso besondere Bedingungen und teilweise auch Genehmigungen vom Staat zur Ausfuhr erforderlich. Da geht davon aus, das kein Terrorist mit einem echten Picasso fliegt.
Auch sind da Onboard immer Leute dabei.
HIer waren alle Stellen informiert am Flughafen, wie die Bundespolizei, LBA, Airline etc.

Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden.
Das Problem haben auch Bundeswehrsoldaten, die haben viele Sachen die eigentlich nicht an Board dürfen. Die bekommen eine Genehmigung vom LBA dafür.

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