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Reglementierter Beauftragter / identifizierbare Luftfracht


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Logistikstudi Geschrieben am 21 November 2012



Dabei seit
19 Oktober 2012
5 Beiträge
Hallo liebe Forenmitglieder,

einige von euch habe ich ja schon persönlich angeschrieben, aber da das Thema doch etwas komplex wird, vor allem nachdem ich auch mit Consultans diesbezüglich gesprochen habe, würde mich eure Meinung interessieren.

Ich mach das mal öffentlich, vielleicht gibt’s ja noch andere Betroffene in einer ähnlichen Situation, dann wäre es doch schön, wenn die das auch lesen könnten.
Also, es geht um den Status Reglementierter Beauftragter:
Wir haben im Moment folgende Situation und wollen den Status reglementierter Beauftragter anstreben:
Unser Kunde (selbst BV) liefert Ware, die wir anschließend konfektionieren und schließlich weiterversenden. Die Versandart wird vom Kunden bereits bei Auftragserteilung festgelegt. Diese erfolgt wieder vorm!! Wareneingang bei uns. Heißt, wir (in der Logistikabteilung) wissen bereits beim Wareneingang, ob es sich um LF oder SF handeln wird. Lageristen und Konfektionierer wissen hingegen nichts und rein äußerlich unterscheidet sich Ware auch nicht bei LF/SF. Die Unterscheidung ist bis zum Warenausgang nicht möglich, da die Paletten komplett gleich sind und die Verpackung (vorerst) auch. Erst beim Bereitstellen der Ware bei der Abholung kommt ein spezielles Label auf die Paletten und somit ist ersichtlich, dass es sich um LF bzw. um SF handelt.

Meine Frage nun: Muss die Ware von Anfang an als sichere Ware behandelt werden gegenüber ALLEN, die mit der Ware in Berührung kommen, oder reicht es, die Logistikabteilung, die die Infos hat, zu schulen und zusätzlich noch die Lagermitarbeiter, die die Ware am Schluss verladen. Wie gesagt, den Konfektionierern und deren Vorgesetzten ist es zu keinem Zeitpunkt möglich, zu erkennen, ob es sich um LF oder SF handelt.

Der Hintergrund ist natürlich, dass der Aufwand sich extrem unterscheidet. Und da wir im Moment keine großen Mengen an LF haben, werden wir, wenn wir alle MA schulen müssen, wohl auf Scannen gehen...

Danke für die Hilfe,
Alex

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 22 November 2012



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
So wie das gelagert ist, muss die Ware von Angfang an "secured" behandelt werden.

MfG, BO

Logistikstudi Geschrieben am 22 November 2012



Dabei seit
19 Oktober 2012
5 Beiträge
Hi BO,

heißt also, sobald wir die Ware erhalten, muss sie in einen abgeschlossenen Bereich, auch wenn sie sich rein äußerlich nicht von der Seefracht unterscheidet?
Es weiß ja niemand, dass es später zu Luftfracht wird.

Im Internet habe ich ein Protokoll eines Treffens gefunden, bei dem auch einige Vertreter des LBAs anwesend waren und da steht wortwörtlich, dass eine selektive Weitergabe dieser Info Einfluss auf den Sicherheitsbereich hat. ( www.bropack.de/media/d...216530.pdf )

Scheinbar gibt es da ziemlich viele verschiedene Ansichten, oder verstehe ich da was falsch?

Danke und VG
Alex

betterorange Geschrieben am 22 November 2012



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Letztlich liegt es am LBA wie die Ihre Regelungen werten und anwenden.

Lass es Dir von denen einfach bestätigen.

Fetchman Geschrieben am 25 November 2012



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Ware muss komplett als UNSECURED gelagert werden, das der Status Luftfracht nicht in der Produktion festgelegt werden kann. Somit kann der REGB dir vom BV als Luftfracht vorgesehen Fracht nicht als solche IDENTIFIZIEREN.

Das heist: Wenn der Kunde, welcher produziert, von anfang festlegt, das dieser Artikel zum Käufer per Luftfracht transportiert wird, dann ist die Fracht als sercured zu behandeln, und auch im Lager im Sicherheitsbereich zu lagern.

Da aber die Frachten gemischt sind und erst beim dem REGB entschieden wird wie diese versendet wird (LF/SF) gilt diese als unsecured, bis die eigentliche Luftfracht definiert wird.

Leider seid ihr in der Warenketten einen Schritt zu weit. Es müsste beim Hersteller entschieden werden, welche Fracht per Luftfracht versendet wird.

FEHLER DEN IHR GEMACHT HABT: Das hierüber entscheidende AUDIT wurde nicht richtig gemacht.
Bei der Entscheidung des Kunden/Herstellers BV zu werden, wäre dieses ein entscheidender Punkt gewesen.
Der Hersteller muss auch mit seinen Zulieferern solch ein Audit und Überprüfung der sicheren Lieferkette in dem Bereich abhalten.

Natürlich kann man das alles auch reversiv behandeln und alles als Luftfracht deklarieren und in einen Sicherheitsbereich des Lagers verwalten und dann nur die Seefracht wieder auslagern.
Aber dann müssen alle Mitarbeiter, Fahrer und Subunternehmer entsprechend geschult, etc sein.

Das kostet wieder.
Frage ist wieviel Luftfracht wirklich entsteht.

Oimel Geschrieben am 27 November 2012



Dabei seit
03 April 2012
41 Beiträge
Hallo Logistikstudi,

ich habe die Auskunft vom LBA erhalten, dass die Ware äußerlich nicht als Luftfracht erkennbar sein darf. Bedeutet, wenn eure Logistikabteilung die Info zwar hat das es Luftfracht ist, dies jedoch von den Mitarbeitern die es handeln nicht erkennbar ist, muss es theoretisch noch nicht wie Luftfracht behandelt werden. Aber Vorsicht. WEnn die Mitarbeiter beim BV schon wissen das es sich um Luftfracht handelt, diese wie Luftfracht behandeln dann würde ja die sichere Lieferkette doch unterbrochen wenn ihr plötzlich so tut als wüsstet ihr es nicht. (da könnte dann wirklich eine Sicherheitslücke entstehen)

Ich kann das aber nur von BV Seite beurteilen. Beim RegB sind die Auflagen glaube ich noch ein klein wenig krasser.

Dann ein weiterer Punkt: WEnn die Ware zum Beispiel nach China geht und da ist Luftfracht und Seefracht gemischt, wird laut LBA davon ausgegangen das es sich um Luftfracht handelt. Also als Luftfracht erkennbar obwohl nichts drauf steht.

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