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Arbeitszeiten & Überstunden


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Fetchman Geschrieben am 07 Dezember 2012



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Zitat" Arbeitszeiten haben sich eingependelt. Jetzt werde ich zum Chef zitiert und er droht mit Kündigung weil ja nicht mehr soviel Personal gebraucht wird. Von heute auf morgen bin ich und meine Einstellung absolut nicht angebracht.§

Absoluter Blödsinn was dein Chef da so erzählt.
Das einzige was der machen kann ist eine betriebsbedingte Kündigung. Je nach Zugehörigkeit zum Betrieb (Jahre) endet so was immer vor dem Arbeitsgerichtt und der bekommt auf die Ohren.
Leider bist du verpflichtet, bei drohender Kündigung schon mal das Arbeitsamt anzurufen und das zu melden, damit du deinen ALG1 Anspruch nicht verlierst bzw keine Sperrzeit riskierst.
Einfach die Servicenummer anrufen und das telefonisch melden. Schreibt dir Zeit und Datum auf und den Namen der Sachbearbeiterin.

Schreibt dir alle Arbeitszeiten auf, das kann bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehr hilfreich sein.
Je nach Fall wie der gelagert ist, kann eine ausgesprochnene Kündigung sogar für unwirksam erklärt werden, wenn du z.B. durch 2 oder 3 400 Euro Kräfte ersetzt wirst. das mal so grob.

Das mit der Einstellung ist ein lustiger Schachzug vom Chef, hier geht es um das s.g. "Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber". Eine gern genutzte Möglichkeit, Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, wenn dieses als GESTÖRT angesehen wird.
Auch das endet dann meistens vor dem Arbeitsgericht, welches dann klären muss, ist eine Beschwerde von einem Arbeitnehmer wegen zu vieler Überstunden ein vertrauensverlust.
Erfahrungsgemäß beneinen das die Gerichte, denn es geht hier zum zugestandenes Recht für den Arbeitnehmer.
Kernfrage wird sein, wer hat die Überstunden angeordnet bzw wie wurden die angeordnet und welche vertraglichen Vereinbarungen sind getroffen worden, kann auch mündlich sein, zu Abgeltung mit Geld oder Freizeit.

Also bei den Stunden, welche du aufschreibst auch immer dahinter vermerken, wer angeordnet hat, das du länger bleibst, oder wer z.B. gesagt hat, WIR BLEIBEN BIS DIE ARBEIT FERTIG IST, auch das ist eine Dienst- bzw Arbeitsanweisung. Auch wenn diese von einem Abteilungsleister kam der das vielleicht nicht durfte, weil er vom Chef nicht die Befugniss hatte. Das ist für dich unerheblich als Untergebener. Du gehst davon aus, das dein Abteilungsleiter Anweisungen gibt mit der Deckung von der Geschäftleitung, weil du kannst ja nicht alles nachprüfen und musst dich darauf verlassen können.

Vielleicht solltest du mal am Arbeitsmarkt dich umsehen, andere Firmen haben auch schöne Jobs.......manche Dinge muss man sich nicht geben und dann sich einfach mal verändern. Du siehst ja, richtig Wert auf deine Arbeitskraft legt dein Chef wohl nicht, was ich so gelesen habe. Hauptsache Maloche für kleine Münze. Das bringt nicht die Erfüllung denke ich für dich.

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betterorange Geschrieben am 10 Dezember 2012



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Da erinnere ich ich an meine Zeit bei einem mittlerweile Weltunternehmen in der Grenzregion Niedersachsen zu NRW.

Ich habe mit zwei Kollegen auf Geheiss die Filiale in Düsseldorf zum Teil mit aufgebaut. Natürlich war ich kleines Licht damals auch schon Entscheider und manchmal habe ich auch Fehler gemacht. Da meinte der Mitgeschäftsführer zu mir, Gehalt sei recht hoch, ich: ja, im Vergleich zum platten Land stimmt das, wir haben andere Kosten in den Zentren Er: Sie kopieren so viel ... hat Ihr Kollege Kurt gesagt.... Ich: soviel als nötig. Warum? Er: Na ja, ich glaube, Sie sollte uns verlassen...Ich: Wann und Wie und Warum ich Ihr Unternehmen verlasse, bestimme immer noch ich, aber Danke für den Hinweis.
Ein Freund fragte mich ein paar Tage später, ob ich noch glücklich mit meinem Job sei, wir hätten das doch prima gewuppt in der kurzen Zeit in Düsseldorf. Ich: Nö. Haste was? Er: Ja. Meine Chefin will ein Büro in München eröffnen. Ich: Mach mir einen Termin, das kann kurzfristig starten.

So kam ich damals nach Minga.

Nimm es als Herausforderung.

Cheers, BO

scs6862 Geschrieben am 12 Dezember 2012



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
da schliesse ich mich Betterorange und Fetchman an.
Anscheinend hat Deine "Aktion" dazu geführt, dass Dein Leiter einen auf den "S.." bekommen hat. Und dafür macht er Dich verantwortlich.
Was die "Leiter" - oft ohne eigenes Privatleben - nicht begreifen ist die Tatsache, dass sie bei Duldung exorbitanter Arbeitszeiten selber mit 1 1/2 Beinen im Knast stehen - und dass im Zweifel - sprich Prozess - ihr Kopf rollt - welche GF gibt vor Gericht zu, dass sie mit diesen Arbeitszeiten einverstanden war bzw diese angeordnet hat?
Sicher Deine Stundenzettel, stell "fröhlich" Deine Arbeitskraft zur Verfügung, mach Notizen, schau Dich um - im Zweifel gibt es eine "Betriebsbedingte Kündigung" - unterschreibe nichts - und such Dir einen Fach(!)-Anwalt für Arbeitsrecht. Und dessen Kosten lass Deinen Arbeitgeber bezahlen...

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