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Anforderungen Cross-Docking Plattform bei Gefahrgut


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


D_Wennmann Geschrieben am 03 Januar 2013



Dabei seit
03 Januar 2013
1 Beiträge
Hallo,

wenn ein Handelsunternehmen Gefahrgut in einem Bestandslager lagert gibt es ja besondere Anforderungen an das Lager. Gefahrgut wären in diesem Fall Handelsprodukte wie Reiniger, Spraydosen etc.

Wenn man jetzt die komplette Gefahrgut Ware über eine Cross-docking Plattform zieht, es also eigentlich nicht zu einer Lagerung kommt, bestehen dann an die Cross docking Plattform die gleichen anforderungen wie an das Bestandslager?

Ich habe mal was davon gehört, dass diese Anforderungen nicht gelten, wenn sich das Gefahrgut weniger als 24h an einem Lagerplatz befindet.

danke im voraus für jeden hinweis

CARGOFORUM PARTNER

coin Geschrieben am 22 Januar 2013



Dabei seit
24 November 2010
9 Beiträge
Hallo,

In der der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §2 Absatz (5) ist folgendes definiert:

(5) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.

Werden diese Zeiten nicht überschritten, spricht man also z.B. von "Bereitstellung zum Transport" oder "zeitweiligem Aufenthalt im Verlauf der Beförderung". Es ist keine Lagerung im klassischen Sinne. Allerdings muss beachtet werden, dass auch während dieses Aufenthalts die Gültigkeit des GGBefG Bestand hat.

Gruß,
coin

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