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Gefahrgut UN 3082 geringe Mengen
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
Dizzy24 |
Geschrieben am 17 März 2013
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Dabei seit 23 Januar 2008 45 Beiträge
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Hallo Forum,
ich habe eine Frage zum Thema Gefahrengut und zwar.....
Wir vertreiben unter anderem Industriedrucker,
für diese Drucker haben wir die Tinte bisher immer direkt vom Hersteller versenden lassen. Jetzt wird überlegt sich diese Tinte nicht "auf Lager" zu legen. Unsere Lieferant hat uns mitgeteilt das die Tinte unter UN 3082 als Gefahrengut eingestuft ist.
Wir haben sonst keinerlei Gefahrengut und deshalb auch keine Erfahrungen damit..... Was müssen wir beachten bei der Lagerung, beim Versand mit Kurier per LKW, beim Versand per Flugzeug?
Darf die Tinte nur noch von geschulten Fachkräften bewegt werden oder gibt es eine Erleichterung für geringe Mengen (wir verkaufen die Tinte in 500ml Flaschen)
Wenn das alles zu kompliziert wird werden wir es lassen und auch weiterhin vom Lieferant versenden lassen.
Danke schon mal für alle Antworten.
Gruß und schönen Sonntag noch
Dizzy24
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CARGOFORUM PARTNER
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12marco12 |
Geschrieben am 18 März 2013
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Dabei seit 02 Januar 2013 25 Beiträge
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Hallo Dizzy24,
wenn du selbst Gefahrgut (auch LQ) verschicken möchtest, brauchst du als allererstes die Unterweisung Kapitel 1.3 ADR. Sonst darfst du das gar nicht. Außer in deinem Unternehmen ist jemand, der die hat. Dann kannst du unter Aufsicht von ihm die Sendungen verschicken.
So Kurse bietet z.B. der TÜV an.
Gruß
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Dizzy24 |
Geschrieben am 18 März 2013
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Dabei seit 23 Januar 2008 45 Beiträge
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Hallo 12marco12,
Danke für Deine Antwort!
Verstehe ich das richtig, unserer Mitarbeiter im Versand muss nach
1.3 ADR eine Unterweisung bekommen,
auch wenn wir nur "Mindermengen" versenden die nach ADR 1.1.3.6 eine Erleichterung beim Versand haben?
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12marco12 |
Geschrieben am 18 März 2013
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Dabei seit 02 Januar 2013 25 Beiträge
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Dizzy24 |
Geschrieben am 18 März 2013
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Dabei seit 23 Januar 2008 45 Beiträge
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Wenn das so ist denke ich ist es besser, wenn wir auch weiterhin vom Lieferanten versenden lassen.
Wie ist das mit den Druckern selbst?
Da ist ja bei der 1. Auslieferung natürlich auch Tinte im Gerät dabei.
Auf den Lieferpapieren steht aber natürlich nur "Drucke", "Printer" usw.
muss die Tinte die im Gerät ist extra angegeben werden und dürfen wir dann quasi die Drucker auch nicht ohne Einweisung versenden?
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12marco12 |
Geschrieben am 18 März 2013
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Dabei seit 02 Januar 2013 25 Beiträge
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ich denke mal, wenn die Tinte einzeln Gefgu ist, dann auch wenn sie im Drucker ist, aber wie man das dann korrekt versendet, kann ich dir leider nicht sagen. Habt ihr evtl. einen externen Gefahrgutbauftragten? Oder Gute Kontakte zu einer Spedition, die helfen da in der Regel auch weiter.
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Cargoman01 |
Geschrieben am 19 März 2013
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Dabei seit 08 April 2009 47 Beiträge
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Hallo Ihr Zwei.
Ich gebe bei der ganzen Sache auch noch zu bedenken, dass LQ nicht gleich LQ ist! Man sollte schon differenzieren, auf welchem Verkehrsträger man das Produkt verschicken möchte. Zumal es im Luftverkehr nun auch noch weitere Einschränkungen gibt! Da reicht eine Unterweisung nach ADR längst nicht aus!
@Dizzy24:
Für genauere Infos gerne per PN.
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Dizzy24 |
Geschrieben am 20 März 2013
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Dabei seit 23 Januar 2008 45 Beiträge
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Hallo Cargoman,
Danke für das Angebot!
Ich habe Dir eine PN geschrieben.
Gruß
Dizzy
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Fetchman |
Geschrieben am 24 März 2013
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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was so ganz hier untergegangen ist, wenn ihr die Tinte in grossen Mengen lagert, muss das Lager auch auf DGR/ADR entsprechend ausgestattet sein. Nur mal so in den Raum geworfen.
Empfehlung: Holt euch mal eine externen Gefahrgutbeauftragten, der kann euch hier genau erklären was ihr braucht und was auf euch zukommt.
So ein Beratungsgespräch kostet vielleicht mal 100 -200 Euro, kann aber sehr hilfreich sein. Und der kann bei euch Vorort gleich mal schauen, ob das alles so möglich ist wie ihr euch das vorstellt.
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