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Transportrecht CMR ausstellen und abstempeln
der_chri_ger |
Geschrieben am 23 April 2013
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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Hallo Leute!
Hätte da mal ne Frage zum CMR Recht.
Wir haben an die Fa. xy eine Mail geschickt, daß deren Ware abholbereit wäre und sie dies bitte veranlassen sollten - gesagt & getan.
Die Fakten:
Incoterm EXW (auch keine Verladung)
LKW Fahrer zieht die Ware selbstständig auf den LKW (+ Ladungssicherung)
anschliessend stellt er selbst einen CMR aus und verlangt eine Unterschrift & Firmenstempel. => die wir ihm jedoch verweigert haben.
Meines Wissens muss der Absender = in diesem Fall der Empfänger den CMR ausstellen und dem Frächter zur Verfügung stellen, der Absender der Ware (wir) darf den CMR jedoch in diesem Fall nicht anfassen, da er ansonsten damit in den Frachtvertrag eintrittet und gem CMR Recht mithaftet oder?
lg chrger
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CARGOFORUM PARTNER
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HunkyDory |
Geschrieben am 23 April 2013
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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der_chri_ger |
Geschrieben am 23 April 2013
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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ok danke, triffts fast...wie sieht hier die Rechtslage in AT aus?
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Tim_S. |
Geschrieben am 23 April 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Zitieren:: |
der Absender der Ware (wir) darf den CMR jedoch in diesem Fall nicht anfassen, da er ansonsten damit in den Frachtvertrag eintrittet und gem CMR Recht mithaftet oder? lg chrger |
Das kling widersprüchlich: Wenn Ihr "Absender" seid, dann seid Ihr doch ohnehin in den Frachtvertrag "eingetreten", Ihr seid nämlich der Auftraggeber des Frachtführers, also der eine Vertragsteil des Frachtvertrages. Der andere Vertragsteil ist der Auftragnehmer, also der Frachtführer. Mehr "eintreten" in den Frachtvertrag geht nicht. Oder seid ihr nicht Absender, sondern nur "Abholstelle"? Dann braucht aber nicht der Frachtführer eine Quittung von Euch, sondern Ihr braucht eine Übernahmequittung ohne Abschreibungen vom Frachtführer. Ohne eine solche Quittung würde ich als Abholstelle den Frachtführer auch nicht mit dem Gut vom Hof lassen.
Oder seid Ihr schließlich Empfänger? Dann kann der Frachtführer natürlich schon auf seinem Doppel des Frachtbriefs eine Ablieferquittung verlangen.
Zuletzt bearbeitet von Tim_S. am 23 Apr 2013 - 15:30, insgesamt einmal bearbeitet |
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Tim_S. |
Geschrieben am 23 April 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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... und in AT gilt auch für innerösterreichische Transporte die CMR (ohne die Regelung zur internationalen Zuständigkeit natürlich).
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der_chri_ger |
Geschrieben am 24 April 2013
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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hallo..."Das kling widersprüchlich: Wenn Ihr "Absender" seid, dann seid Ihr doch ohnehin in den Frachtvertrag "eingetreten", Ihr seid nämlich der Auftraggeber des Frachtführers, also der eine Vertragsteil des Frachtvertrages" => nein, wie beschrieben, wir haben mit dem Frächter nichts am Hut sondern haben die Bereitstellung der Ware an die Firma = unser Kunde gemeldet! mit dem entsprechenden Inco Term "EXW"
Die Abholung der Ware wurde auf dem Infomail per Unterschrift und allem was dazugehört quittiert...
Ich nehme aber für mich mit, daß ich mit meiner Meinung richtig liege...der CMR darf von mir nicht unterschrieben werden.
Wer stellt dann eigentlich den CMR aus: der Empfänger, der gleichzeitig Absender ist? da wir ja, rechtlich korrekt wie oben beschrieben, die Abholstelle sind?
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Tim_S. |
Geschrieben am 24 April 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Hallo,
vielleicht nochmals zur Info: "Absender" ist der Fachbegriff des HGB und der CMR (Art. 2 CMR) für denjenigen, der den Frachtvertrag mit dem Frachtführer abschließt. Da im ersten Beitrag stand
Zitieren:: |
der Absender der Ware (wir)... |
,
musste jeder Leser erst einmal davon ausgehen, dass der TE Auftraggeber des Frachführers wäre.
Das man mit "CMR" auch das Übereinkommen über die internationale Straßengüterbeförderung bezeichnet (und nicht nur den Frachtbrief einer grenzüberschreitenden Beförderung) ist ja sicher bekannt.
Wenn man die Klarstellung
Zitieren:: |
da wir ja, rechtlich korrekt wie oben beschrieben, die Abholstelle sind? |
zugrunde legt, dann würde ich die Frage
Zitieren:: |
Ich nehme aber für mich mit, daß ich mit meiner Meinung richtig liege...der CMR darf von mir nicht unterschrieben werden. |
wie folgt beantworten: Der Frachtbrief wird vom Absender und vom Frachtführer unterschrieben, also nicht von der Abholstelle.
Zitieren:: |
Wer stellt dann eigentlich den CMR aus: der Empfänger, der gleichzeitig Absender ist? |
Anders als im HGB regelt die CMR (Übereinkommen) nicht, wer den Frachtbrief ausstellt. Es ist nur geregelt, dass Frachtführer und Absender ihn zu unterzeichnen haben. Es kann also sowohl der Frachtführer als auch der Absender den Frachtbrief ausstellen. Genau genommen kann auch jeder Dritte (etwa ein Spediteur, ein Eigentümer von Gut) den Frachtbrief vorbereiten und schon einmal Frachtführer und Absender in die richtigen Rubriken eintragen (die Unterschrift wird dann allerdings von Abs. und FF geleistet).
Ob der Absender zufällig auch zugleich Empfänger ist spielt hier keine Rolle, in der Rubrik "Empfänger" steht dann eben dieselbe Person wie in der Rubrik "Absender" und der Absender/Empfänger unterzeichnet eben zweimal, einmal als Absender und einmal als Empfänger (für den Erhalt des Gutes bei Ablieferung).
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betterorange |
Geschrieben am 24 April 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Dann macht es doch so:
Du als Lieferant lässt Dir einen Lieferschein auf Deinem Papier unterschreiben.
Der Auftzraggeber und somit Absender (Ihr seid nur Ladestelle) gibt dem Fahrer die Vollmacht nach Abgleich als Absender und Frachtführer zu unterschreiben.
Fahrer in solcher Konstellation möchte ich nicht sein.
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Tim_S. |
Geschrieben am 24 April 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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...für die Beweislage der Abholstelle/des Lieferanten genügt jede Quittung des Frachtführers für die vollständige und unversehrte Übernahme des Gutes.
Zitieren:: |
Die Abholung der Ware wurde auf dem Infomail per Unterschrift und allem was dazugehört quittiert... |
Wenn die Unterschrift also im Orginal bei der Abholstelle/Lieferant verbleibt ist für ihn alles ok.
Zitieren:: |
Der Auftzraggeber und somit Absender (Ihr seid nur Ladestelle) gibt dem Fahrer die Vollmacht nach Abgleich als Absender und Frachtführer zu unterschreiben.
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Ich denke, es wäre besser und auch naheliegender, wenn der Absender/Auftraggeber des Frachtführers der Abholstelle/dem Lieferanten eine Vollmacht gibt, den Frachtbrief "i. V." für den Absender an der Abholstelle zu unterzeichnen. Denn das Gut ist nach dem Gesetz vom Absender/Auftraggeber dem Frachtführer zu übergeben (und sogar zu verladen und zu sichern, § 412 HGB). Wenn der Absender/Auftraggeber aber nicht an der Abholstelle selbst zugegen ist, dann muss er sich für seine Pflicht zur Übergabe des Gutes an den Frachtführer eines Erfüllungsgehilfen bedienen. Das ist in der Regel der Lieferant, der ist sozusagen die "verlängerte Hand" des Absenders/Auftraggebers bei der Übergabe des Gutes an den Frachtführer. Der Frachtführer dagegen kann sich an die Abholstelle hinstellen und sagen "so, wo ist nun das Gut das ich transportieren soll?".
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der_chri_ger |
Geschrieben am 24 April 2013
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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alles klar, vielen dank für eure erklärungen und ausführungen...
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