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Transportrecht Lademitteltausch Europaletten


Sumi Geschrieben am 24 April 2012



Dabei seit
06 Oktober 2011
13 Beiträge
Hallo zusammen,

es geht hier um einen akutellen Fall, in dem es um nicht getauschte Europaletten geht.
Ein Kollege betreut einen Kunden A. Dieser Kunde A organisiert im Selbsteintritt bzw. durch externe Unternehmer Selbstabholungen von unserem Distributionslager/Lagerhalter.
Für diesen Kunden A gibt es ein Palettenkonto, welches von uns für ihn geführt wird. Auf diesem Konto werden getauschte und nichtgetauschte Europaletten gebucht.

Nun zum Vorfall:
Der Kollege, der nun diesen Kunden A betreut, hat dem externen Unternehmer ein Schreiben zukommen lassen, in dem er diesen bestätigte, dass ihm beim Nichttausch nicht zwingend Paletten belastet werden, da nicht er sondern der Kunde bei uns ein Palettenkonto hat und entsprechend belastet wird.
Der Unternehmer wollte auf "Nummer sicher gehen", denn er befürchtete, dass ihm in Zukunft diese nicht getauschten Europaletten irgendwann vielleicht einmal belastet bzw. in Rechnung gestellt werden könnte.

Nun hat der Kunde A einen Palettenkontoauszug und eine Aufforderung zum Palettenausgleich bzw. zur Zahlung (bei Nichttausch) bekommen.
Dieser Kunde A beruft sich nun auf das Schreiben an den Unternehmer und behauptet, dass er als Kunde von der Tauschpflicht befreit sei.
Dieses sind doch aber zwei verschiedene paar Schuhe, oder hat der Kunde recht. Da die Anzahl der nicht getauschten Paletten nicht unerheblich ist, würde ich es als Kunde auch erst mal "probieren".

Wie ist die Rechtslage? Muss der Kunde für die nicht getauschten Paletten aufkommen, oder kann er sich auf das Schreiben berufen?

Herzlichen Dank vorab für Ihre Ideen bzw. Aufklärung.

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MagNet-99 Geschrieben am 30 April 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Sumi,

jetzt wo Du im richtigen Forum stehst hast Du Dir auch eine Antwort verdient ;-)

Es gibt hier zwei Rechtsbeziehungen:

1. Zwischen Kunde A und Euch (vermutlich Kaufvertrag)
Da Kunde A Selbstabholer an Eurem Lager muss er Europaletten bei Euch tauschen sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Tauschpflicht ist unabhängig davon ob er im Selbsteintritt fährt (also mit dem eigenen Fuhrpark, der Begriff Selbsteintritt scheint mir hier nicht richtig) oder ob er einen Frachtführer oder Spediteur beauftragt. Das Palettenkonto mit dem Kunden zu führen macht Sinn und ist normal. Sonst müsstest Du ja klein/klein mit dessen Frachtführern machen. Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders !

2. Zwischen Kunde A und seinem Frachtführer / Spediteur. Damit hast Du nichts zu tun.

Inwiefern sich dieses ominöse Schreiben Deines Kollegen rechtlich auswirkt kann ich nicht beurteilen.

Gruss
MagNet-99

allrounder Geschrieben am 30 April 2012



Dabei seit
18 Januar 2008
66 Beiträge
Hallo Sumi,

ich hatte ein ähnliches Problem auch schon. Wir haben dem Kunden dann vor die Wahl gestellt:

1) Die Ware wird nur verladen wenn die Paletten sofort getauscht werden.
2) Die Paletten werden mit der Ware berechnet, es gibt keine Gutschrift oder Rücknahme.

Sicher nachvollziehbar, dass es am Ende für den Kunden oder Unternehmer günstiger kommt die Paletten zu kaufen statt ständig Leerfahrten zu haben.

Zugegeben ist das etwas hart, aber anders wäre das nix geworden.

Ansonsten stimme ich MagNet-99 zu: Im Rahmen des Kaufvertrags zwischen euch und dem Kunden, der sicher nur die Ware beinhaltet, sollte es im Interesse des Kunden sein, dass die Ware "sicher" verpackt ist und nicht lose verladen wird. Der Unternehmer hat damit wirklich absolut nichts zu tun.

Kannst ja auch anbieten die Ware nächstes Mal lose und EXW an den Unternehmer zu übergeben, dann dauert das Laden zwar länger aber das muss dich ja nicht interessieren. ;-)

Das ist nur meine Version, ich kenne deinen Kunden ja nicht. Vielleicht ist das auch etwas zu krass.

Viele Grüße
allrounder

MagNet-99 Geschrieben am 30 April 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
allrounder wrote:
Kannst ja auch anbieten die Ware nächstes Mal lose und EXW an den Unternehmer zu übergeben, dann dauert das Laden zwar länger aber das muss dich ja nicht interessieren. ;-)

Das ist nur meine Version, ich kenne deinen Kunden ja nicht. Vielleicht ist das auch etwas zu krass.

Ja, sicherlich krass und auch nicht ganz ernst gemeint wie der Smiley verrät.

Über den richtigen Incoterm lässt sich aber auch das regeln.
Macht aber nur als Ordnungsmaßnahme Sinn da die Prozesskosten sicher höher sind als die Kosten der verwendeten Paletten.

Gruss
MagNet-99

Sumi Geschrieben am 04 Mai 2013



Dabei seit
06 Oktober 2011
13 Beiträge
Moin zusammen,

vielen Dank für Eure Anregungen und Antworten zu diesem Sachverhalt.

Gruß,
Sumi

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