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Haftungsgrenze nach AdSp bei verfügter Lagerung


Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?


caro312 Geschrieben am 14 September 2012



Dabei seit
14 September 2012
1 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den Haftungsgrenzen nach den AdSp:
Bei verfügter Lagerung liegt die Haftungsgrenze bei 5,-€/KG bzw. max. 5000,-€ je Schadenfall bzw. 2 Mio € je Schadenereignis.
In unserem Lager liegen mehrere Tonnen Material mit einem Wert von ca. 5,-€ je KG. Daher wäre die Grenze von 5000,-€ je Fall viel zu gering.
Daher die Frage: was ist der Unterschied zwischen einem Schadenfall und einem Schadenereignis? Was wäre z.B. wenn das Material vom Transportkran runterfällt (da nicht richtig befestigt) und dabei noch weitere Ware beschädigt?
Wie hoch wäre dann die Haftungsgrenze?

Danke im Voraus für eure Antworten.

MfG,

Caro

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Fetchman Geschrieben am 18 September 2012



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
ich glaube das verhält sich so, Schadensereignis ist der Tag des Schadens und die Höhe welche sich unmittelbar z.B. auf die Ware bezieht.
Also Palette mit Ware fällt vom Laster, warum auch immer.

Schadensfall ist, wenn die Palette vom dem Laster auf ein Auto oder Person fällt. Damit sind die Folgeschäden gedeckt.

Hier muss also mit 2 EREIGNISSEN kalkuliert werden, einmal die Ware an sich und die Folgeschäden welche daraus folgen können.

Sicherlich kann die Ware mit maximal 5000 Euro eine Unterdeckung haben, das haben wir öfter, also informieren wir den Kunden darüber und machen eine neue Eindeckung.

Der Schadensfall ist eigentlich mit 2 Millionen ganz gut gedeckelt.

Sicherlich ist es wichtig, mal eine Gefahrenanalyse zu machen und zu sehen, komme ich mit den Summen hin bzw rechnet es sich die Versicherung neu zu gestalten von den Kosten her.

Findet man heraus, das die Versicherungskosten zu hoch wären, lohnt es sich bei Auftragsannahme die Haftung einzuschränken.

Wichtig hierbei, Aufträge nach ADSP sind beschränkt in Ihrer Haftung. Liegen die ADSP dem Kunden nicht vor bei Auftragsannahme, dann geht der Auftrag nach BGB Bürgerliches Gesetzbuch, und somit haftet der Auftragnehmer voll und im schlimmsten Falle unbegrenzt.

Entscheidend ist hier immer der Weg wie ein Auftrag von einer Spedition angenommen bzw bestätigt wird. Viele vergessen das und haben dann das Nachsehen wenn es knallt.

Mockel Geschrieben am 19 September 2012



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Das Schadenereignis ist das Ereignis an sich und kann verschiedene schadenfälle beinhalten oder zur Folge haben.

Z.B. LKW baut einen Unfall.
1. Schadenfall: Ladung kaputt
2. Schadenfall: Auffahrunfall eines PKW
3. Schadenfall: leitplanke kaputt
etc.

P.S.
@ Fetchman: es geht dann bei zweiseitigem Handelskauf bzw. Vertrag ersmal nach HGB, wo es wieder die Haftungshöchstgrenzen gibt.
BGB gilt nur bei Verträgen mit Endverbrauchern, da hier die ADSp generell nicht als Grundlage abgeschlossen werden können.

Unentschlossener Geschrieben am 05 Juni 2013



Dabei seit
05 Juni 2013
13 Beiträge
Schadensereignis:
LKW Unfall

1. Schadensfall: Palette von Firma X geht kaputt
2. Schadensfall: 3 Paletten von Firma Y gehen kaputt
3. Schadensfall: Palette von Firma Z leicht beschädigt
möglicher 4. Schadensfall: Palette von Firma X für die ein extra Auftrag abgeschlossen wurde, wird als extra Schadensfall betrachtet.

Pro Schadensfall werden nun 5.000,- € ersetzt.
Für das gesamte Ereignis maximal 2.000.000,- €

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Die 2 Millionen € erreicht man nur bei großen Lagerbränden/schäden, wenn es demzufolge mehrere Aufträge gibt.


Normal schließt man falls der Warenwert 5.000 € pro Auftrag überschreitet eine extra Transportversicherung ab (Ein Spediteuer kann immer versichern, außer vom Kunden verboten) oder empfiehlt es dem Kunden (was jede halbwegs gute Spedition machen würde.)

Für Auffahrunfälle und Leitplanken gibt es normal Versicherungen. Schadensfälle beziehen sich meiner Meinung nach also nur die zu transportierende Ware.

Auf deinen Fall einzugehen, dafür fehlen mir die Infos.
Kann man sich jetzt aber selber ausdenken, wenn du mein o.g. Beispiel betrachtest.
Wie gesagt, ein guter Spediteur/Lagerhalter denk an die Versicherung.

Ich hoffe ich konnte helfen,

Gruß der Unentschlossene

P.S.: Normal wickelt die Versicherung die Schäden ab. Haftungsversicherung sollte jede Spedition haben :)
P.P.S.: 1. Post !!!

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