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Luftfracht Lagergeld am Empfangsflughafen durch Partshipment


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Okidoki Geschrieben am 18 Juni 2013



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18 Juni 2013
2 Beiträge
Wir haben eine Luftfrachtsendung von fast 10 Tonnen als "free house delivery excluding duty and taxes" aufgegeben.
Die Sendung bestand aus 11 Kisten, alles auf einem awb. Es dauerte 5 Tage bis nach und nach die komplette Sendung am Empfangsflughafen eintraf und dann importverzollt wurde.
Meine Frage: Müssen wir die angefallenen Lagergebühren zahlen?

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HunkyDory Geschrieben am 18 Juni 2013



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Ich gehe mal davon aus, dass bei Free House Delivery excl. Duty and Taxes DAP gem. Incoterms 2010 gemeint ist.
Wie du es beschrieben hast, liegt die Verzögerung, die zu den Lagergebühren geführt hat, dann nicht in eurem Verantwortungsbereich.
Bei DAP müsst ihr nur die Kosten tragen, die irgendwie mit der Einfuhrabfertigung zusammenhängen.

HunkyDory Geschrieben am 19 Juni 2013



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27 Februar 2012
247 Beiträge
Upps! Zu schnell gelesen.
Ihr seid Absender, richtig?
Dann müsst ihr wohl die Lagergebühren tragen.

airliner Geschrieben am 19 Juni 2013



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590 Beiträge
Okidoki wrote:
Meine Frage: Müssen wir die angefallenen Lagergebühren zahlen?

Bei so genannten Partshipments, weil die Airline einen Teil der Sendung später fliegen musste, übernehmen einige Airlines auch die anfallenden Lagergeldkosten aus Kulanzgründen. Meist prüft die Airline intern, zumindest die seriösen, aufgrund welcher Gründe die Sendung in Parts geflogen werden musste. Handelt es sich um Einflüsse die die Airline nicht zu verschulden hat, wie schlechtes Wetter, hier muss dann zB mehr Kerosin getankt werden und meist Fracht abgeladen, wird euer Claim wohl abgelehnt. Sieht die Airline eigenes Verschulden gibt es eine Übernahme der entstandenen Lagergeldkosten.

Fragt euren Logistikdienstleister auf jeden Fall, ob er hier einen Claim für euch eingereicht hat und lasst euch eine Stellungnahme respektive das Ergebnis des Claims der Airline zukommen. Das gibt es kostenlos und ihr geht sicher, dass die anfallenden Lagergeldkosten im Falle einer Erstattung auch tatsächlich wieder bei euch landen. ;-)

Okidoki Geschrieben am 20 Juni 2013



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18 Juni 2013
2 Beiträge
airliner wrote:
Okidoki wrote:
Meine Frage: Müssen wir die angefallenen Lagergebühren zahlen?

Bei so genannten Partshipments, weil die Airline einen Teil der Sendung später fliegen musste, übernehmen einige Airlines auch die anfallenden Lagergeldkosten aus Kulanzgründen. Meist prüft die Airline intern, zumindest die seriösen, aufgrund welcher Gründe die Sendung in Parts geflogen werden musste. Handelt es sich um Einflüsse die die Airline nicht zu verschulden hat, wie schlechtes Wetter, hier muss dann zB mehr Kerosin getankt werden und meist Fracht abgeladen, wird euer Claim wohl abgelehnt. Sieht die Airline eigenes Verschulden gibt es eine Übernahme der entstandenen Lagergeldkosten.

Fragt euren Logistikdienstleister auf jeden Fall, ob er hier einen Claim für euch eingereicht hat und lasst euch eine Stellungnahme respektive das Ergebnis des Claims der Airline zukommen. Das gibt es kostenlos und ihr geht sicher, dass die anfallenden Lagergeldkosten im Falle einer Erstattung auch tatsächlich wieder bei euch landen. ;-)
Vielen Dank für die Info, ich werde sofort unseren Logistikdienstleister fragen

railfan Geschrieben am 20 Juni 2013



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24 Mai 2012
32 Beiträge
Okidoki wrote:
Wir haben eine Luftfrachtsendung von fast 10 Tonnen als "free house delivery excluding duty and taxes" aufgegeben.
Die Sendung bestand aus 11 Kisten, alles auf einem awb. Es dauerte 5 Tage bis nach und nach die komplette Sendung am Empfangsflughafen eintraf und dann importverzollt wurde.
Meine Frage: Müssen wir die angefallenen Lagergebühren zahlen?

Elf Kolli, 10 Tonnen, bei ein Kolligewicht von 1 Tonne spielt, abhängig
der Abmessungen, die zulässige Bodenbelastung durchaus eine Rolle und bei dem Gesamtgewicht hätte man sich auf alle fünf Finger ausrechnen können daß es zu Part Shipments kommen würde. So etwas funktioniertt nur wenn der Bestimmungsflughafen ein richtige "Hub" ist. Da es fünf Tage dauerte bis alles eingetroffen war, vermute ich mal daß der Endbestimmung ein "kleinere" Airport war.

RF

airliner Geschrieben am 20 Juni 2013



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24 Januar 2005
590 Beiträge
railfan wrote:
Elf Kolli, 10 Tonnen, bei ein Kolligewicht von 1 Tonne spielt, abhängig der Abmessungen, die zulässige Bodenbelastung durchaus eine Rolle und bei dem Gesamtgewicht hätte man sich auf alle fünf Finger ausrechnen können daß es zu Part Shipments kommen würde. So etwas funktioniertt nur wenn der Bestimmungsflughafen ein richtige "Hub" ist. Da es fünf Tage dauerte bis alles eingetroffen war, vermute ich mal daß der Endbestimmung ein "kleinere" Airport war.
RF

Letztlich hängt es ja davon ab wie die Buchung bei der Fluggesellschaft lautete. Wenn ein Abflug bestätigt wurde besteht selbstverständlich Klärungsbedarf. Hierzu sollte sich der Logistikdienstleister auch einmal äußern, er hat ja gebucht. 10t bei 11 Kolli ist jetzt keine gigantische Sendung, selbst für ein Großraum Passagierflugzeug nicht. Für einen Frachter eh eine Kleinigkeit. Mit der Bodenbelastung hat es nichts zu tun, auch die Größe des Airports spielt hier keine Rolle, solange entsprechende Flugzeuge landen können.

railfan Geschrieben am 20 Juni 2013



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32 Beiträge
Nicht jeder Airport wird im Liniendienst mit Grossraummaterial angeflogen, nicht überall verkehren Luftfrachtersatzverkehre. So 'n Sendung ist auf 'ne Rennstrecke kein Problem, wenn er aber irgendwo umgeladen werden muß kommt es schnell zu Teilsendungen.

RF

Fetchman Geschrieben am 22 Juni 2013



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26 Juli 2012
212 Beiträge
War die Teilsendungen angekündigt von der Airline ??? das ist die Kernfrage.
Wenn nicht und es sollte alles auf einmal geflogen werden, und die Airline hat es verbockt, dann zahlen die auch die Lagergebühren.

Wurde angekündigt, das die Kisten nicht alle auf einen Flieger gehen, und man dich informiert, das diese in Partschipments läuft, dann brauchten die ja dein Zustimmung.
Keine Zustimmung, keine Lagergebühren.

Frag deine Airline was die dazu sagt , das ist entscheidend was du mit denen ausgemacht hast.

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