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Transportrecht Übernahme der Frachtkosten FCL nach Insolvenz
Flo1980 |
Geschrieben am 26 Juni 2013
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Dabei seit 26 Juni 2013 6 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir haben mit unserem damaligen Spediteur einen Frachtvertrag für eine FCL Verschiffung nach Asien abgeschlossen und die fälligen Frachtkosten an diesen bezahlt. Nun stellt uns die Reederei aufgrund dessen, dass die Spedition mittlerweile Insolvenz angemeldet hat genau für diesen Transport nochmal die Kosten in Rechnung und beruft sich darauf, dass wir als Versender im B/L stehen. Ist das rechtens?
Vielen Dank für die Antworten.
MFG
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ProLog |
Geschrieben am 26 Juni 2013
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Dabei seit 12 März 2013 17 Beiträge
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Hallo !
Erfahrungsgemäß (und wohl auch rechtlich begründet) bleibt der Versender letztendlich haftbar für anfallende Kosten, welche die Reederei berechtigterweise verlangt.
Ich kenne die Situation in Bezug auf Demurrage im Empfangshafen, wenn der Käufer mal wieder gerade genug Geld hatte, die Ware zu bezahlen, die Importabwicklung aber momentan nicht stemmen kann. Wir sind als Spediteur (also "booking party") immer entsprechend für diese Kosten verantwortlich gehalten worden (obwohl wir nur bis CFR gebucht hatten). Wir haben uns mal bei unseren Versicherern erkundigt, entsprechend deren Recherche ist dies rechtens.
Wenn nun eine Insolvenz im Spiel ist, würde ich die Reederei ersteinmal an den Insolvenzverwalter verweisen. Das verschafft erstmal ein wenig Zeit.
Ist die Ware denn schon ausgeliefert oder "setzt" sich die Reederei "auf die Ware" ?
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Flo1980 |
Geschrieben am 26 Juni 2013
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Dabei seit 26 Juni 2013 6 Beiträge
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Container ist schon ausgeliefert somit kein Problem. Der Reeder beruft sich auf die Konnossomentbedingungen -
sodass jeder Kaufmann haftet etc. Aber... ich kann doch als Beispiel auch keinen Fernseh kaufen (Spediteur) und dann sagen das Herr Meier (Absender) diesen bezahlt weil ich kein Geld habe. Dahinter steckt ja genauso wenig ein rechtsgültiger Vertrag. Mit welchem Reeder die Spedition den Container verlädt ist zumindest in diesem Fall seine Entscheidung gewesen. Somit habe ich mit diesem ja eigentlich auch nichts zu tun. Außerdem finde ich folgendes Beispiel auch nicht schlecht, ich bin Versender, unser Kunde beauftragt seinen Spediteur, Lieferbedingung EXW. Trotzdem stehen wir natürlich als Absender im B/L. Spedition geht pleite und ich darf zahlen nur weil ich Absender bin, ist doch nicht logisch oder?
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betterorange |
Geschrieben am 27 Juni 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Flo.
Ich hatte solch einen Fall noch nicht.
Wichtig ist, das Ihr Nachweist, das die Reederei nach Auslieferung, Freigabe des Containers mit Ansprüchen kam, dann gehen die Ansprüche nach meinem Rechtsverständnis nicht an Euch.
War vorher reklamiert, würde ich mir die Konnossementsbedingungen sehr gut durchlesen. Zumal die Frage zu stellen ist, wer hat den B/L erstellen lassen und wer gibt den warum auf Rechnung raus?
Solltet Ihr nachweisen, das die Zahlungsschwierigkeiten des Spediteurs bekannt sind (Creditreform o.ä. zum Stichtag des Transportbeginns) seid Ihr raus, da hat der Reeder unsauber gearbeitet
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NoSmuggling |
Geschrieben am 27 Juni 2013
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Dabei seit 10 September 2012 15 Beiträge
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Flo1980 wrote: |
Hallo zusammen,
wir haben mit unserem damaligen Spediteur einen Frachtvertrag für eine FCL Verschiffung nach Asien abgeschlossen und die fälligen Frachtkosten an diesen bezahlt. Nun stellt uns die Reederei aufgrund dessen, dass die Spedition mittlerweile Insolvenz angemeldet hat genau für diesen Transport nochmal die Kosten in Rechnung und beruft sich darauf, dass wir als Versender im B/L stehen. Ist das rechtens?
Vielen Dank für die Antworten.
MFG |
Das ist schon haarig. Und eigentlich nicht fair im weiteren Sinne.
Ergo, du darfst nicht als Vesender erfasst werden.
Und ständig im Alltag Kreditsicherungen und Limits pflegen, um so was zu vermeiden. Hervorragend.
Frage,
Der Spediteur hat nach FCA also die Sendung papiermässig und physisch übernommen, bei einem Reeder eingebucht und Export fertig gemacht. Er hat die Ware an den Seehafen / Binnenhafen gebracht? Danach ging er pleite?
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Flo1980 |
Geschrieben am 28 Juni 2013
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Dabei seit 26 Juni 2013 6 Beiträge
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Fair ist vieles nicht ;-) Nicht ganz, der Spediteur hat die Containergestellung, den Vorlauf zum Hafen und die Seefracht organisiert.
Erst nachdem der Container beim Empfänger zugestellt wurde, ist die Reederei auf mich zurückgekommen weil der Spediteur insolvent gegangen ist...
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betterorange |
Geschrieben am 28 Juni 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Flo, gib das einem Fachanwalt, Nach meinem Gespühr hätten diese Kosten vor Übergabe geltend gemacht werden müssen, dann hättet Ihr auch noch reagieren können und die Ware ggf. aufhalten können.
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ProLog |
Geschrieben am 28 Juni 2013
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Dabei seit 12 März 2013 17 Beiträge
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Nach meinem Verständnis muss die Reederei Ihre Kosten grundsätzlich erst dem Insolvenzverwalter gegenüber geltend machen. Erst wenn dort nichts zu holen ist, kann über weitere Schritte nachgedacht werden.
ABER: Betterorange hat schon Recht, frag mal den Anwalt deines Vertrauens, ich denke Insolvenzrecht ist (wie so vieles) nur aus dem Weitwinkel einfach und überschaubar...
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