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Transportrecht Fehlfracht Import Seefracht FCL Container


cargo77 Geschrieben am 26 Juni 2013



Dabei seit
20 August 2010
9 Beiträge
Hallo,

ich habe eine Frage zur Verrechnung einer Fehlfracht.

Wir importieren per Seefracht FCL und lassen einen Dienstleister im deutschen Hafen die Abfertigung, inklusive Verzollung, und den Transport per LKW zu unserem Firmensitz durchführen. Das hat bisher auch gut geklappt.

Letztens wurde uns allerdings eine Fehlfracht in Rechnung gestellt. Wir hatten vorher eine eMail erhalten, in der uns der Dienstleister mitgeteilt hat, dass der Container noch nicht vom Zoll freigegeben wurde. Es wurde gefragt, ob das Fahrzeug abzgezogen werden soll, um eine Ausfallfracht zu vermeiden. Darauf haben wir unverzüglich geantwortet, dass das Fahrzeug abgezogen werden soll.

Dann kam eine Rechnung über die Fehlfracht (mit USt) und Containerbereitstellung (ohne USt). Auf Nachfrage, wie es genau zu den Verzögerungen gekommen ist, wurde uns nicht geantwortet. Ich hätte aber gern einen Beleg, wo die Fehlfracht begründet wird. Den bekommen wird aber nicht. Auch keine Kopie der Rechnung von dem beauftragten Fahrer, der die Fehlfracht lt. unserem Dienstleister berechnet haben möchte.

Meine Frage: Ist diese Vorgehensweise üblich? Liegt es nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters, den Fahrer erst zu beauftragen, wenn es auch eine Freigabe gibt? Können wir auf einen Nachweis bestehen, dass die Fehlfracht nicht durch den Dienstleister verursacht wurde?

Achja, eigentlich handelt es sich um eine Art Schadensersatz. Der wird normalerweise ohne USt beglichen. Ist es im Transportwesen "üblich", für Fehlfrachten Umsatzsteuer auszuweisen?

Danke für's Lesen! Wäre nett wenn mich der Eine oder Andere in die richtige Richtung leiten könnte! :-)

Viele Grüße, cargo77

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betterorange Geschrieben am 27 Juni 2013



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Da sollte sich Eer Dienstleister schon auf Nachweise einlassen.
Anders ist diue Rechnung nicht prüfbar.
Die Aufteilung der UST erschliesst sich mir nicht. Ich würde UST auf alles berechnen, schliesslich gibt es keinen Freihafen mehr.

cargo77 Geschrieben am 28 Juni 2013



Dabei seit
20 August 2010
9 Beiträge
Hallo betterorange,

danke für Deine Antwort!

Soweit mir bekannt, unterliegt Schadensersatz nicht der USt. Welche (erhaltene!) Leistung würdest Du denn besteuern?

An die Disponenten unter Euch: Wie weist ihr Fehlfrachten gegenüber dem Kunden nach? Macht ihr einfach nur eine Rechnung, oder legt ihr auch Belege bei?

Vielen Dank & Grüße, cargo77

ProLog Geschrieben am 28 Juni 2013



Dabei seit
12 März 2013
17 Beiträge
Hallo Cargo 77

generell hast Du einen Anspruch auf Belege für Zusatzkosten (sofern erbringbar). Nicht unbedingt auf die Eingangsrechnung deines Spediteurs, aber zumindest auf einen Nachweis, dass die Leistung erbracht wurde, oder wie in deinem Fall umgekehrt, warum diese nicht erbracht werden konnte. Die Fehlfracht erleichtert dem Frachtführer ja nur die Tatsache, dass er am geplanten Tag kein Geld mit seinem Fahrzeug verdienen konnte. Kann er das Fahrzeug anderweitig einsetzen, kann er auch keine Fehlfracht abrechnen.
In deinem Fall würde ich sagen, dass gar keine Fehlfracht rechtens ist, a.G. der Mail deines Spedis und eurer umgehenden Antwort. Er räumt euch die Möglichkeit ein, Fehlfracht zu vermeiden, welche Ihr genutzt habt.

Wenn vom Zoll der Container nicht freigegeben wurde, ist dies sicher auch mit Ausdrucken aus dem jeweiligen System im Hafen zu belegen (BHT / ZAPP).

Wofür soll die Containerfreistellung gewesen sein ? (ist dies Import release fee ?)

Wenn dein Spedi dich fair behandelt, wird er Dir Extrakosten belegen. Wir haben dies immer so transparent wie möglich getan, aber das ist eine Frage der Herangehensweise, meiner Meinung nach hält ehrlich am Längsten...

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