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Zur Anwendung Speditionsvertrag, Frachtvertrag, Lagervertrag
riese2 |
Geschrieben am 29 Juni 2013
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Dabei seit 29 Juni 2013 5 Beiträge
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Hallo,
ich stehe momentan etwas auf dem Schlauch...
Wenn ein Verkäufer den Spediteur (ebenfalls Frachtführer durch Selbsteintritt) beauftragt, dass Gut für mehrere Monate vor der Auslieferung zu Lagern. Welcher Vertrag kommt dann zu Stande. Speditionsvertrag, Frachtvertrag, Lagervertrag?
Oder kommen einfach die ADSp zum tragen? (Vertragspartner beide innerhalb von Dt.)
Schöne Grüße
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Sumi |
Geschrieben am 29 Juni 2013
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Dabei seit 06 Oktober 2011 13 Beiträge
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Hallo riese2,
hier gilt wie so oft, was zwischen dem Verkäufer/Absender vereinbart wird/wurde.
Arbeitet der Spediteur auf Grundlage der ADSp oder aber auch nach den Logistik-AGBs (hat er diese explizit ausgewiesen?!) handelt und haftet er nach diesen.
Wenn der Spediteur das Gut für mehrere Monate einlagert, kann ein Lagervertrag abgeschlossen werden.
Das muss/sollte aber zwischen den beiden Parteien im Vorwege vertraglich vereinbart werden.
Es kann auch sein, dass der Spediteur die VBGL anwendet.
Sollte wie gesagt immer vorher abgeklärt werden.
Ich hoffe es hilft Dir weiter.
Gruß,
Sumi
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Sumi |
Geschrieben am 29 Juni 2013
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Dabei seit 06 Oktober 2011 13 Beiträge
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Ergänzung:
a.) Spediteur tritt als Besorger auf = zwischen Verkäufer/Versender und Spediteur kommt der Speditionsvertrag zustande.
b.) Spediteur tritt selbst als Frachtführer ein/auf (sog. Selbsteintritt), so kommt der Frachtvertrag zustande
c.) Spediteur tritt als Lagerhalter auf, so kommt ein Lagervertrag zustande (gilt sowohl schriftlich als auch mündlich (Konsensualvertrag)).
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riese2 |
Geschrieben am 30 Juni 2013
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Dabei seit 29 Juni 2013 5 Beiträge
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Hallo Sumi,
danke für die schnelle Antwort!
Verstehe ich das jetzt richtig, das die ADSp Vertragsteil sind, jedoch zusätzlich muss ein Speditionsvertrag, Fracht- und Lagervertrag abgeschlossen werden?
(Oder war die Ergänzung nur generell gemeint?)
Gruß riese2
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Sumi |
Geschrieben am 30 Juni 2013
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Dabei seit 06 Oktober 2011 13 Beiträge
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Hallo,
die Ergänzung war noch mal zur Verdeutlichung über Zustandekommen der verschieden Vertragsarten.
die ADSp sind Vertragsgrundlage für den Sped.-Vertrag.
Wenn der Auftraggeber beim Spediteur regelmäßiger Versender ist, kommt der Sped.-Vertrag automatisch zustande, wenn der Auftraggeber/Versender das Angebot vom Spediteur bestätigt und der Spediteur die Ware annimmt (hier liegen beide Willenserklärungen vor).
Anm.: Der abgeschlossene Speditionsvertrag beider Parteien deckt auch den Selbsteintritt ab.
Bei der Einlagerung gehe ich mal davon aus, dass es ich vom Verkäufer um eine verfügte Einlagerung handelt?!
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riese2 |
Geschrieben am 01 Juli 2013
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Dabei seit 29 Juni 2013 5 Beiträge
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Hallo,
super vielen Dank, da ist mir einiges Klarer :-)
Jedoch ob es sich um eine verfügte Einlagerung handelt, da bin ich mir noch nicht ganz sicher...
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