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Luftfracht Umfrage LBA zum Geschäftlichen Versender GV SCO


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Cargoblog Geschrieben am 05 Juli 2013



Dabei seit
01 März 2011
195 Beiträge
Es scheint wohl Irritationen im Luftfrachtmarkt zu geben. Das Luftfahrt Bundesamt, kurz LBA, wird in kürze eine Umfrage unter allen Reglementierten Beauftragten betreffend Luftfrachten von Geschäftlichen Versendern, kurz GV, zu Luftfrachten mit dem Status SCO durchführen.

Als Grund nennt die DVZ in ihrer heutigen Ausgabe wohl den Wunsch vieler Spediteure, denen der Geschäftliche Versender GV mit dem Staus SCO wohl ein Dorn im Auge sein soll. Wobei zum Thema SCO / GV unter den Spediteuren große Uneinigkeit herrscht, da einige den Status aktiv vermarkten und die Luftfrachten von Geschäftlichen Versendern GV mit dem Status SCO akzeptieren.

Mit ein Grund scheint auch die deutlich höher erwartete Menge an unsecured Sendungen ab dem 29.04.2013 zu sein, die in der erwarteten Steigerung ausblieb.

Wie lief die Umstellung ab dem 29.04.2013 aus eurer Sicht?
Gibt es viele Geschäftliche Versender GV die den Status SCO in Anspruch nehmen?
Nehmt ihr ihn selber in Anspruch?
Habt ihr mehr Luftfracht erwartet die secured werden muss?

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airliner Geschrieben am 05 Juli 2013



Dabei seit
24 Januar 2005
590 Beiträge
Ergänzend zu diesem Thema ist noch zu erwähnen, SCO Fracht darf von Versendern von Luftfracht versendet werden, die den Status des Geschäftlichen Versenders haben. Diesen Status kann ein Ur-Versender durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem mit dem Transport beauftragten Reglementierten Beauftragten erhalten. Hierfür ist kein Luftfrachtsicherheitsprogramm oder Audit durch das LBA notwendig. Der Reglementierte Beauftragte muss den Geschäftlichen Versender aber mit Sicherheitsanweisungen versorgen.

Alternativ kann sich der Geschäftliche Versender auf den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten nach Zollrecht (AEO, Authorized Economic Operator) berufen. Der Status AEO-S (Security) oder AEO-F (Full) ersetzt die o.g. Verpflichtungserklärung.
Diese Fracht darf dann allerdings nur mit dem Status SCO (Secured for Cargo Aircraft only) auf Frachtflugzeugen befördert werden.

MagNet-99 Geschrieben am 06 Juli 2013



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Die GV-Abfrage ist bei uns bereits vor etwa 3 Wochen gelaufen.
Und dann zwei Tage später die Revision des LFSP....
Damit uns nicht langweilig wird ;-)

Gruss
MagNet-99

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