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Luftfracht Bekannter Versender (BV) Ausweispflicht Spediteur


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


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kabumba Geschrieben am 17 Mai 2013



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Wir haben lange mit dem Spediteur gesprochen und er meinte, er hat die Schulungsnachweise im Büro, dürfe die aber aus Datenschutzgründen nicht zu uns schicken.

Außerdem sei das eine neue Regelung, dass die Fahrer sich nicht mehr mit dem Nachweis melden müssten.

Wir lassen uns jetzt immer die Ausweise zeigen und ohne Ladereferenz (die wir den Speditionen vorab mitteilen) gibt es keine Ware.

Aus der Praxis her muss ich sagen, dass bis jetzt alle Fahrer von sich aus ihren Nachweis vorzeigen und ich das jetzt einfach mal als "Einzelfall" abhaken kann.

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Fetchman Geschrieben am 18 Mai 2013



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Für den Fahrer ist es Pflicht den Schulungsnachweis mit sich zu führen. Er hat es auf verlangen bei einer Prüfung durch das LBA vorzuzeigen.
Das selbe gilt, wenn der Fahrer SICHER anliefert und der Lagerhalter sowohl seinen Ausweis als auch den Schulungsnachweis sehen will.

Der Datenschutz im klassischen Sinne ist hier ausser Kraft gesetzt durch eine EU Verordnung.

Ist der Spediteur REGB und sein Personal geschult, also beim REGB angestellt / im Angestelltenverhältnis, sollte ein Firmenausweis vorhanden sein um dieses Angestelltenverhältnis kenntlich zu machen. Her haftet dann der Veranwortlichen, genannt im LSP des REGB, das alle Fahrer geschult sind.

Kommt da nur ein Fahrer mit Ausweis, ohne Schulungsnachweis oder Firmenausweis, dann ist die Fracht unsicher, da diese Nachweise nicht erbracht worden sind.

Siehe hierzu 185/2010 mit Ergänzungen und 300/2008 EU Verordnungen.

MagNet-99 Geschrieben am 20 Mai 2013



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2708 Beiträge
Fetchman wrote:
Für den Fahrer ist es Pflicht den Schulungsnachweis mit sich zu führen. Er hat es auf verlangen bei einer Prüfung durch das LBA vorzuzeigen.

Sorry Fetchman,

das ist Bullshit. Ich habe, weil es mich so annervt, das Du gegen alle Argumente einfach nur Deine Meinung wiederholst, vergangene Woche in Braunschweig angerufen und mit einem LBA RegB Mann gesprochen.
Das Vorzeigen der Schulungsnachweise wird vom LBA NICHT gefordert. Weder zwischen BV und RegB noch von ReGB zu RegB noch von RegB oder BV zu Transporteur. Es wird nur abgefragt, wenn der RegB dieses in seinem LFSP angegeben hat, denn was drin steht muss auch so gemacht werden.

Gruss
MagNet-99

Fetchman Geschrieben am 24 Mai 2013



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212 Beiträge
und warum fragen bei Prüfungen immer danach....wenn ein Fahrer auf dem Lager ankommt... hab ich jetzt schon ein paar mal erlebt

TMGehrke Geschrieben am 10 Juni 2013



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1 Beiträge
VO (EU) Nr. 185/2010; Kap. 6.3.2. Sicherheitskontrollen, die von reglementierten Beauftragten durchzuführen sind:
"Die Person, die die Sendungen dem reglementierten Beauftragten oder Luftfahrtunternehmen übergibt, muss einen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstiges Dokument mit Lichtbild vorweisen, der/das von den nationalen Behörden ausgestellt oder anerkannt ist. Der Ausweis oder das betreffende Dokument dient zur Feststellung der Identität der Person, die die Sendungen übergibt."

Danach prüft der RegB die Personalien des Personals beim bV! Warum machen das eigentlich alle andesrum?

Seeed1582 Geschrieben am 10 August 2013



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1 Beiträge
TMGehrke wrote:
VO (EU) Nr. 185/2010; Kap. 6.3.2. Sicherheitskontrollen, die von reglementierten Beauftragten durchzuführen sind:
"Die Person, die die Sendungen dem reglementierten Beauftragten oder Luftfahrtunternehmen übergibt, muss einen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstiges Dokument mit Lichtbild vorweisen, der/das von den nationalen Behörden ausgestellt oder anerkannt ist. Der Ausweis oder das betreffende Dokument dient zur Feststellung der Identität der Person, die die Sendungen übergibt."

Danach prüft der RegB die Personalien des Personals beim bV! Warum machen das eigentlich alle andesrum?

Da steht aber nicht, dass der Fahrer sein Schulungsnachweis vorlegen muss. Wir hatten bei einem Fahrer das verlangt und er konnte es nicht vorlegen so mussten wir die Sendung als unsicher abstempeln. Am Flughafen wurde es dann natürlich durch das Röntgengerät gezogen um es wieder sicher zu machen. Nach paar Tagen kam natürlich die Rechnung ins Haus geflattert, nur weil der Fahrer kein Schulungsnachweis vor zeigen konnte!?! Solang es noch in keiner VO steht braucht man es auch nicht machen.

Der Führerschein wird lt. neuer VO nicht mehr akzeptiert. Da der FS kein behördliches Dokument ist.

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