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Genehmigungspflichtige Ware verkauft


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


reka Geschrieben am 10 September 2013



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13 Beiträge
Ich habe eine Ware die Genehmigungspflichtig ist.

Die Ware hat vom BAFA die nötige Gehnemigung bekommen. Jetzt haben wir die Ware verkauft, wie muss ich mich jetzt verhalten?

Kann ich dem Kunden unsere Genehmigung zuschicken oder wie muss ich das ganze angehen?


Vielen Dank für euere Hilfe.

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HunkyDory Geschrieben am 10 September 2013



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Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Einzelausfuhrgenehmigung handelt.
Dann solltest Du diese der Ausfuhrfuhrzollstelle vorlegen.
Schau mal hier unter Anmeldeverfahren nach:

www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

reka Geschrieben am 10 September 2013



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04 Juli 2013
13 Beiträge
Also unser Kunde sitzt in Deutschland und möchte unser Ware weiter ins Ausland verkaufen.

captainultimate Geschrieben am 10 September 2013



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Die Genehmigungen sind an den Antragssteller gebunden, wenn Ihr nicht für Euren Kunden beantragt habt war das unnötig.

Yngwie1958 Geschrieben am 10 September 2013



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23 Beiträge
Hi Reka, die Fakten zu dem Fall sind ja etwas dürftig. Wenn du eine Einzelgenehmigung für diese Ware hast, dann war diese Genehmigung an den Ausführer, das LieferLand und an den Empfänger gebunden. Jetzt wurde die Ware aber an einen deutschen Kunden verkauft und die Genehmigung wird nicht mehr von Euch in Anspruch genommen? Dann gib die Genehmigung an das Bafa mit entsprechender Begründung zurück und informiere den neuen Käufer, am besten schriftlich, daß die erworbene Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist und im Falle einer Ausfuhr u. Ust. eine Genehmigung zu beantragen ist.

reka Geschrieben am 13 September 2013



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13 Beiträge
Okay, vielen Dank.

Ich habe unserem Kunden nur mittgeteilt das die Ware genehmigungspflichtig ist. Unserem Kunden reicht das und er beantragt jetzt alles selber.

Danke für eure Hilfe.

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