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Genehmigungspflichtige Ware verkauft
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
reka |
Geschrieben am 10 September 2013
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Dabei seit 04 Juli 2013 13 Beiträge
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Ich habe eine Ware die Genehmigungspflichtig ist.
Die Ware hat vom BAFA die nötige Gehnemigung bekommen. Jetzt haben wir die Ware verkauft, wie muss ich mich jetzt verhalten?
Kann ich dem Kunden unsere Genehmigung zuschicken oder wie muss ich das ganze angehen?
Vielen Dank für euere Hilfe.
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CARGOFORUM PARTNER
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HunkyDory |
Geschrieben am 10 September 2013
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Einzelausfuhrgenehmigung handelt.
Dann solltest Du diese der Ausfuhrfuhrzollstelle vorlegen.
Schau mal hier unter Anmeldeverfahren nach:
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html
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reka |
Geschrieben am 10 September 2013
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Dabei seit 04 Juli 2013 13 Beiträge
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Also unser Kunde sitzt in Deutschland und möchte unser Ware weiter ins Ausland verkaufen.
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captainultimate |
Geschrieben am 10 September 2013
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Dabei seit 18 Juni 2011 212 Beiträge
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Die Genehmigungen sind an den Antragssteller gebunden, wenn Ihr nicht für Euren Kunden beantragt habt war das unnötig.
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Yngwie1958 |
Geschrieben am 10 September 2013
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Dabei seit 23 August 2010 23 Beiträge
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Hi Reka, die Fakten zu dem Fall sind ja etwas dürftig. Wenn du eine Einzelgenehmigung für diese Ware hast, dann war diese Genehmigung an den Ausführer, das LieferLand und an den Empfänger gebunden. Jetzt wurde die Ware aber an einen deutschen Kunden verkauft und die Genehmigung wird nicht mehr von Euch in Anspruch genommen? Dann gib die Genehmigung an das Bafa mit entsprechender Begründung zurück und informiere den neuen Käufer, am besten schriftlich, daß die erworbene Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist und im Falle einer Ausfuhr u. Ust. eine Genehmigung zu beantragen ist.
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reka |
Geschrieben am 13 September 2013
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Dabei seit 04 Juli 2013 13 Beiträge
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Okay, vielen Dank.
Ich habe unserem Kunden nur mittgeteilt das die Ware genehmigungspflichtig ist. Unserem Kunden reicht das und er beantragt jetzt alles selber.
Danke für eure Hilfe.
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