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Beförderungsvertrag mit Spediteur als Absender (§2 Nr, 1 GGVSEB) und Verlader


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


heido Geschrieben am 04 November 2013



Dabei seit
20 Februar 2013
20 Beiträge
Hallo,

wir sind zur Zeit dabei mit einem Spediteur einen Beförderungsvertrag auszuhandeln. Man kann den Absender (§2 Nr, 1 GGVSEB) in diesem Vertrag bestimmen.

Wir würden gerne dem Spediteur die Aufgaben des Absenders und des Verladers übertragen.
Hat jemand von euch einen Vordruck, wie die Wortlaute hierzu dann sein müssen, an dem man sich orientieren könnte?

Schon mal vielen Dank
heido

CARGOFORUM PARTNER

trailerman Geschrieben am 05 November 2013



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
Soll der Spediteur tatsächlich verladen und absenden oder wollt Ihr nur die Verantwortung los sein?

heido Geschrieben am 05 November 2013



Dabei seit
20 Februar 2013
20 Beiträge
Hi Trailerman,

der Spediteur ist an der Verladung beteiligt. Da wir keine Rampe haben
werden die Paletten, von unserem Staplerfaher auf die Brücke gestellt und der Fahrer stellt die Paletten dann in die Brücke.
Daher ist der Fahrer, der Mitarbeiter der Spedition ist, eigentlich der Hauptbeteiligte an der Verladung.
Natürlich geht es uns auch darum die Verantwortlichkeiten weiter zu deligieren.

Gruß
heido

hazmatgerman Geschrieben am 05 Dezember 2013



Dabei seit
06 Mai 2011
32 Beiträge
heido wrote:
Hi Trailerman,

der Spediteur ist an der Verladung beteiligt. Da wir keine Rampe haben
werden die Paletten, von unserem Staplerfaher auf die Brücke gestellt und der Fahrer stellt die Paletten dann in die Brücke.
Daher ist der Fahrer, der Mitarbeiter der Spedition ist, eigentlich der Hauptbeteiligte an der Verladung.
Natürlich geht es uns auch darum die Verantwortlichkeiten weiter zu deligieren.

Gruß
heido
Hallo heido,
das mit dem Fahrer ist so einfach nicht. Die GGVSEB bestimmt ein "Unternehmen" zum Verlader, und schließt den unmittelbaren Besitzer der Güter in den Verladerbegriff ein. Die einschlägige Kommentierung führt weiter aus:
"In erster Linie steht die Aussage, dass der Verlader derjenige ist, der Versandstücke (verpackte gefährliche Güter) verlädt. Durch die Pflichten nach § 21 wird dies jedoch wieder klargestellt. Die Verantwortung für das Verladen trägt der Verlader nur, wenn er tatsächlich gefährliche Güter in ein Fahrzeug verlädt. Entsprechend hat er die daraus entstehenden Aufgaben zu übernehmen (siehe auch Erläuterungen in der RSEB Pflichten mehrerer Beteiligter).
Dabei ist klar, dass allein die Tatsache, dass man etwa dem Fahrzeugführer oder einem eigens dafür bestellten Drittunternehmen als Verladetrupp die Beladung überlässt, an der Verladereigenschaft des übergebenden Besitzers grundsätzlich nichts ändert. Man kann in diesem Zusammenhang Aufgaben z. B. auf das die Beladung durchführende Drittunternehmen delegieren, die Verladerpflichten als solche verbleiben aber bei dem Unternehmen, welches den Besitz übergab, zumindest in Form von Überwachungspflichten."
Es scheint also gar nicht möglich, prinzipiell dem Fahrer als schwächstem Glied in der Kette die alleinige Verantwortung für die Verladung aufzubürden.
Hazmatgerman

heido Geschrieben am 05 Dezember 2013



Dabei seit
20 Februar 2013
20 Beiträge
Hallo hazmatgerman,

zuerst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Wir wollen keinesfalls alle Verantwortung dem Fahrer aufdrücken - der hat gerade genug auf dem Buckel. :x
Wir hofften, dass es möglich wäre durch Abschluss eine Beförderungvertrages mit dem Spediteur, unsere Verantwortlichkeiten dem Spediteur zu übertragen.
Wenn ich deine Ausführungen richtig verstanden habe ist dioese nicht möglich da wir, logischerweise, der Besitzer der Ware sind !? :cry:

Gruß
heido

hazmatgerman Geschrieben am 05 Dezember 2013



Dabei seit
06 Mai 2011
32 Beiträge
@heido
wenn der Spediteur der tatsächliche Verlader ist, oder an der tatsächlichen Verladung teilnimmt, sollte er natürlich auch die Verantwortung haben. Ober das aber rein formal mit einem Standardvertrag möglich ist kann wohl nur ein Jurist beurteilen. Außerdem kann es ja sein, daß Besitzer und Eigentümer hier eben nicht dasselbe Unternehmen sind, oder?
Hazmatgerman

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