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Darf die FC Bayern München AG noch AEO werden
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
waldorf |
Geschrieben am 11 November 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Mich würde interessieren, ob ein Unternehmen wie z.B. die FC Bayern München AG noch AEO werden kann, wenn ein Vorstandsmitglied wg. Schmuggels im privaten Bereich vorbestraft ist.
www.welt.de/sport/fuss...traft.html
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MagNet-99 |
Geschrieben am 11 November 2013
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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...unglaublich was da abgeht. Kahn in Dubai, Rummenigge in Katar (Quatar) und Ulli in der Schweiz.
Wie soll denn da die Riskoanalyse ergeben, das eine Sendung nicht kontrolliert werden muss ;-)
Mitarbeiter wegen Brandstiftung verurteilt interessiert den Zoll wahrscheinlich weniger oder (Breno).....
Gruss
MagNet-99
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Tobbie |
Geschrieben am 15 November 2013
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Ich würde sagen nach dem derzeitigen Zollkodex ja, denn dort geht es um Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften.
Im UZK wurden Steuerverstöße mit aufgenommen. Spätestens da wird der Mannschaftsbus an der Grenze länger warten oder umdrehen müssen. Oder man lässt den Teil der Mannschaft, der die nationale Sicherheit gefährdet einfach zu Hause ;-)
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cobra9.0 |
Geschrieben am 15 November 2013
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Hallo Tobbie, wenn die den Teil der Mannschaft zu Hause lassen würden, die alle mit dem Gesetz (z.B. Steuerhinterziehung, Brandstiftung, Minderjährige) im Konflikt stehen, dann wird es schwierig für internationale Spiele noch genügend Spieler auf den Platz zu bringen :-)
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betterorange |
Geschrieben am 19 November 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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waldorf |
Geschrieben am 19 November 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich hatte das Thema nicht gepostet, um über den FCB herzuziehen, sondern über die m.E. schwierige Abgrenzung zu diskutieren, wann ein Zollvergehen (und ab 2016 mit dem neuen UZK auch ein Steuervergehen) so schwerwiegend sein kann, dass man den AEO nicht bekommt oder abgeben muss.
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betterorange |
Geschrieben am 20 November 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Waldorf, ganz im Ernst.
Wenn die Vergehen im jeweiligen polizeilichen Führungszeugnis oder bei einer Sicherheitsanfrage seitens der Bezirksregierung zu einer negativen Eintragung führen, ist der FCB nicht mehr AEO fähig.
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