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LKW verspätet - volle Haftung für Folgekosten?
zweisternchen |
Geschrieben am 03 Januar 2014
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Dabei seit 09 September 2009 2 Beiträge
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Hi,
ich muss hier mal eine - wahrscheinlich doofe - Frage stellen...
Der Ladetermin war seitens des TU fix für 09:00h bestätigt, um 13:30h sollte der nächste LKW kommen, hierzu wurde externes Ladepersonal geordert.
Nun hat sich das erste Fahrzeug um 3h verspätet, Beladung konnte also erst um 12:00 starten, dauerte 2.5h und somit stand das zweite Fahrzeug wartend vor der Tür, die externe Manpower inkl Stapler ebenfalls.
Habe dem TU schon angedroht, dass ich evtl Wartekosten nicht tragen werden, da unverschuldet unsererseits.
Was ist aber mit den Kosten für das externe Personal, welches hier nun den Kaffee genießt :lol: ??? Kann ich diese "Leerzeiten" auch 1:1 weiterbelasten?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Danke!
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WernerK |
Geschrieben am 03 Januar 2014
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Dabei seit 07 September 2012 13 Beiträge
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Hallo zweisternchen,
du kannst den TU haftbar machen, siehe HGB §§433, allerdings begrenzt.
LG
Werner
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